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Plausibilitätsprüfung auf Seite 1 des :: Anlage Vorsorgeaufwand

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    Plausibilitätsprüfung auf Seite 1 des :: Anlage Vorsorgeaufwand

    hallo und guten Morgen liebe Community


    Vorweg: bin schon sehr weit gekommen - und ihr habt mir entscheidend geholfen. Vielen Dank hierfür. Bin immer wieder begeistert, wie gut es geht wenn man zu dem Ausfüllen im Elster-Formular noch eine Online-Hilfe hat.


    Nun hab ich eine Plausibiltätsprüfung angeregt - und auf der folgenden Seite ist es zu einem Hinweis gekommen.


    Anlage Vorsorgeaufwand Seite 1 Rot ist das Feld in zeile vier / Uebertrag aus der Anlage N genannt.
    in zeile 9 /Arbeitgeberanteil zu gesetizlichen Rentenvfersicherungen im Rahmen
    einer pauscha gering[gigen Beschaeftigung *bitte Eingabehilfen beachten /


    Dort steht ein BEtrag als Uebertrag aus der Anlage N

    Nun wird bei der Plausibilitaetspruefung folgendes angegeben:

    Arbeitgeberanteil laut Nummer 23 a / b der Lohnsteuerbescheinigung und Arbeitgeberanteil / Zuschuss laut nummer 22a / b bei der Lohnsteuerbescheinigung sind gemeinsam / gegebenenfalls mit dem Wert 0 zu erkl'ren. Stuerepflichtige Person & Ehemann & Person A


    Was meint ihr sollte ich hier tun?
    Freue mich von Euch zu hoeren.

    Viele Grüße
    Zuletzt geändert von sayhello; 25.09.2018, 13:06.

    #2
    AW: Plausibilitätsprüfung auf Seite 1 des :: Anlage Vorsorgeaufwand

    Was steht denn unter den Nummern 22a und 23a deiner Lohnsteuerbescheinigung am Anfang der Anlage N?

    Wenn nur bei Nummer 23a ein Wert eingetragen ist, musst du bei Nummer 22a selbst 0 eintragen!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Plausibilitätsprüfung auf Seite 1 des :: Anlage Vorsorgeaufwand

      hallo Charile24

      vielen Dank
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Was steht denn unter den Nummern 22a und 23a deiner Lohnsteuerbescheinigung am Anfang der Anlage N?

      Wenn nur bei Nummer 23a ein Wert eingetragen ist, musst du bei Nummer 22a selbst 0 eintragen!
      Super - das hat prima geklappt. So geht es.
      Jetzt gibts keine Probleme mehr mit der Plausibilität (-Prüfung)

      Viele grüße

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