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Anlage V Weitere Werbungskosten

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    Anlage V Weitere Werbungskosten

    Hallo, ich möchte bei den Werbungskosten für die Vermietung eines anteiligen Wohnraumes die Werbungskosten eintragen. Ermittelt durch 18,25 % der Gesamtkosten. Für die Steuererklärung 2018 hat alles funktioniert, aber im Formular 2019 bekomme ich immer folgende Fehlermeldung:
    Bei den Werbungskosten aus dem bebauten Grundstück entspricht der als abzugsfähige Werbungskosten angegebene Betrag nicht dem Gesamtbetrag für Grundsteuer, Straßenreinigung, Müllabfuhr, Wasserversorgung, Entwässerung, Hausbeleuchtung, Heizung, Warmwasser, Schornsteinreinigung, Hausversicherungen, Hauswart, Treppenreinigung, Fahrstuhl abzüglich des verhältnismäßig ermittelten Anteils, der nicht mit Vermietungseinkünften zusammenhängt (1. Angabemöglichkeit) (1. Anlage V).
    Beispiel: Zeile 48 Anlage V: Abfallgebühren Gesamt 75 Euro. Davon 18,25% ergeben 14 Euro.
    Was ist daran falsch?
    Danke!!

    #2
    Wenn Du 18,25 % vermietest, dann müsste doch in der Spalte Ausgaben,die nicht mit Vermietungseinkünften zusammenhängen 81,75 stehen, oder?

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      #3
      Juchuu, richtig, vielen Dank. Warum hier allerdings prozentual der nicht vermietete Anteil eingetragen werden muss, absolut dann aber die Werbungskosten des vermieteten Anteils ist doch unlogisch oder?

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        #4
        Na ja, das Endergebnis, was hinten herauskommen soll, ist der abzugsfähige Teil in der letzten Spalte. Das dürfte nachvollziehbar sein. Da das Finanzamt aber auch wissen will, wie Du den abzugsfähigen Teil ermittelt hast (d.h. was waren die Gesamtausgaben, was davon gehört direkt zum nicht abziehbaren Bereich, was wurde anteilsmäßig aufgeteilt ?), ist es doch letztlich für Dich Jacke wie Hose, ob Du den nicht abzugsfähigen Teil in Spalte X oder Y einträgst.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #5
          Warum hier allerdings prozentual der nicht vermietete Anteil eingetragen werden muss, absolut dann aber die Werbungskosten des vermieteten Anteils ist doch unlogisch oder?
          So ist aber die Anlage V schon immer konzipiert. Das macht durchaus auch Sinn. Viele Objekte sind ja vollständig vermietet, dann braucht man nur

          die abzugsfähigen Werbungskosten eintragen, die weiteren Angaben entfallen.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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