AW: Solo-Selbständig und 0,30 €-km-Regelung anwenden
Genau, das ist der Punkt: Sie war auf das FORMULAR bezogen, egal ob Papier ODER elektronisch. Mit Besonderheiten der ELEKTRONISCHEN Steuererklärung hat es somit nichts zu tun.
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Solo-Selbständig und 0,30 €-km-Regelung anwenden
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Die Hauptfrage war sehr wohl auf das Formular bezogen, und zwar: wo ist der Betrag korrekt einzutragen! Eine Beratung, was ich zB. ansetzen kann, war nie Thema! Sorry, fair bleiben...
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Zitat von Stewe Beitrag anzeigenIch dachte, ein Forum wäre dazu da, um Fragen zu stellen, sich auszutauschen etc. !
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Ich dachte, ein Forum wäre dazu da, um Fragen zu stellen, sich auszutauschen etc. !
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil: ich hatte mich beraten lassen. Der Steuerberater riet mir sogar zur 0,30 Cent -Regelung!
Wenn ihr zwei keine Lust zum Antworten habt, dann lasst es doch bitte. Damit ist keinem geholfen und ich glaube auch nicht, dass ihr möchtet, dass man mit EUCH so umgeht...Zuletzt geändert von Stewe; 27.09.2018, 08:39.
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Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigenErschreckend, wie viele Gewerbetreibende sich hier im Forum melden, weil sie mit der Gewinnermittlung überfordert sind.
Anstatt sich fachkundige Hilfe zu holen oder sich selbst das nötige Wissen anzueignen wird es einfach irgendwie passend gemacht und sich anschließend über das böse Finanzamt beschwert, weil es von den Angaben abgewichen ist.
Fachkundige Hilfe? Geiz ist geil. Erledigt doch das ElsterForum
Gruß FIGUL
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AW: Solo-Selbständig und 0,30 €-km-Regelung anwenden
Erschreckend, wie viele Gewerbetreibende sich hier im Forum melden, weil sie mit der Gewinnermittlung überfordert sind.
Anstatt sich fachkundige Hilfe zu holen oder sich selbst das nötige Wissen anzueignen wird es einfach irgendwie passend gemacht und sich anschließend über das böse Finanzamt beschwert, weil es von den Angaben abgewichen ist.
Wenn du deinen PKW zu weniger als 50% gewerblich nutzt, dann kannst du ihn im PV lassen. In diesem Fall erfasst du in der EÜR die gewerblich gefahrenen Kilometer mit 0,30 € pro Kilometer und einer Nutzungseinlage in gleicher Höhe. Die Nutzungseinlage wirkt sich nicht gewinnerhöhend aus, die Fahrtkosten aber gewinnmindernd.
Wenn du den PKW zu mehr als 50% gewerblich nutzt (kann man an Hand der Fahrleistung bestimmen), dann ist der PKW zwingend als BV zu erfassen. Somit sind alle Fahrzeugkosten in tatsächlicher Höhe als BA in der EÜR zu erfassen und für die privaten Fahrten ist eine Entnahme nach der 1% Methode anzusetzen.
Kleiner Lesetipp: § 4 + § 6 EStGZuletzt geändert von Beamtenschweiß; 27.09.2018, 08:19.
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Zitat von Stewe Beitrag anzeigenDiese Summe taucht weder als Einlage noch als KM-Regelung im Bescheid auf.
Nur dieser Gewinn (als Ergebnis der EÜR) wird dann in die Anlage G (bzw. S) übernommen und taucht im Bescheid unter Einkünfte auf.
Ist dein Gewinn (mit den erklärten Fahrtkosten) aus der EÜR identisch mit den Einkünften im Bescheid, hat die Nachzahlung andere Ursachen.
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Also habe ich die 0,30 € -Regelung genommen! Das ist für mich günstiger...
im Privatvermögen belassen. Das hängt im Detail auch von den Entfernungen Wohnung - Betriebsstätte und den darauf entfallenden Kilometern ab.
Ansonsten musst du alle Kosten und die AfA erklären und die private Nutzung dann entweder nach der 1%-Methode versteuern oder mittels Fahrtenbuch belegen.
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Diese Summe taucht weder als Einlage noch als KM-Regelung im Bescheid auf.
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Ist denn sicher, dass die Nachzahlung tatsächlich im Zusammenhang mit den Fahrtkosten in der EÜR steht?
Normalerweise wirken sich die "Einlagen einschließlich Sach-, Leistungs- und Nutzungseinlagen" nicht auf die "Fahrtkosten für nicht zum Betriebsvermögen gehörende Fahrzeuge" aus.
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Ich habe das in den letzten drei Jahren so abgerechnet! Immer mit Auflistung meiner KM und Ort! Da gab es noch nie Probleme! Mich kann doch keiner dazu zwingen, einen PKW (könnte ja zb auch ein PKW der Nachbarin sein) ins Betriebsvermögen zu nehmen, der zu diesem Zwecke gar nicht angeschafft wurde. Ein Steuerberater hat mir vor zwei Jahren gesagt, dass diese Regelung (damals waren es ca. 15000 km) okay ist, und so ist sie die Jahre auch durchgegangen! Als Nutzungseinlage habe ich die Summe aus 62 1:1 übertragen, weil Elster beim Überprüfen "gemeckert" hat! Nur deshalb habe ich es dort eingetragen! Das wird nicht richtig sein! Es gab keine Einlage und diese 5500 € sind reell als Ausgabe angefallen! Ich muss irgendwie aus dieser Nummer raus...
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Zitat von Stewe Beitrag anzeigenDas Auto hatte ich mir privat vor mehreren Jahren und nicht in meiner aktiven Selbstständigkeit gekauft! Warum zwingend?
Anfallende Fahrtkosten können dann nicht als "Fahrtkosten für nicht zum Betriebsvermögen gehörende Fahrzeuge (Nutzungseinlage)" in der EÜR geltend gemacht werden. Ggf. hat das FA diese Position gestrichen und somit den Gewinn erhöht. Dass sollte dann aber im Bescheid erläutert werden.
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Ich hatte die Möglichkeit, entweder oder zu machen! Also habe ich die 0,30 € -Regelung genommen! Das ist für mich günstiger...
Das Auto hatte ich mir privat vor mehreren Jahren und nicht in meiner aktiven Selbstständigkeit gekauft! Warum zwingend?
Nein, es geht um die EÜR für 2016.
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Zitat von Stewe Beitrag anzeigenFahrtkosten für nicht zum Betriebsvermögen gehörende Fahrzeuge (Nutzungseinlage) 5.498,10 € (meine km x 0,30 €)
Dann gehört das Fahrzeug zwingend zum Betriebsvermögen...
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Gehts um die Einnahmeüberschussrechnung? Für 2017? Ich kann jedenfalls die Zeile 95 nicht finden.
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Zitat von Stewe Beitrag anzeigenEinlagen ... Mein PKW gehört nicht ins "Betriebsvermögen"
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