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Anlage V Zurechnung des Überschusses bzw. Verlustes

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    Anlage V Zurechnung des Überschusses bzw. Verlustes

    Hallo,
    wir haben als Ehepaar eine gemeinsame ETW vermietet - aber nur ein Partner erzielt Einkommen aus einer Tätigkeit (Frau ist Hausfrau)
    Mit der ETW haben wir in 2019 einen Verlust gemacht - wie wird der Verelust zugerechnet ? Demjenigen der sonstiges Einkommen erzielt zu 50% oder zu 100%
    Gruß

    #2
    Ihr habt die Möglichkeit, Zusammenveranlagung zu beantragen.

    Kommentar


      #3
      Hallo,

      bei Zusammenveranlagung spielt das keine Rolle

      Gruß FIGUL
      Gruß FIGUL

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        #4
        Wir haben Zusammenveranlagung - es geht um die Zuordnung der Einnahmen in Zeile 23 der Anlage V; 50% oder 100% für den der auch sonstiges Einkommen hat

        Kommentar


          #5
          Wenn nur ein Ehegatte positive Einkünfte erzielt, wäre eine Einzelveranlagung ja absolut unsinnig und bei der Zusammenveranlagung spielt

          die hälftige Zuordnung des Verlustes, wie von FIGUL schon zutreffend angemerkt, doch überhaupt keine Rolle. Gib deine Daten in dein

          Steuerprogramm ein, dann siehst du das doch in der Steuerberechnung. Im Anwenderforum wirst du keine Erklärung eingeben können,

          womit soll denn die Erklärung erstellt werden?

          50% für jeden ist doch richtig!
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            ok - ist wohl das falsche Forum für die Frage.
            (Muss Dich aber korrigieren : bei einem Verlust von 1000 € und 50/50 Zuordnung in Zeile 23 der Anlage V´kommt beid er Berechnung ein Verlust von 500 € heraus; bei 100% auf mich eben 1000 €)
            Gruss

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              #7
              Und bei deiner Frau kommen ebenfalls 500 € Verlust heraus, das macht dann zusammen wieder 1.000 €.

              Nochmal: Welches Steuerprogramm?
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

              Kommentar


                #8
                Elster Formular (in der vorläufigen Berechnung kommen nur 50% in Abzug ...)

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                  #9
                  Zitat von rgwolf Beitrag anzeigen
                  in der vorläufigen Berechnung kommen nur 50% in Abzug
                  So sieht die Berechnung bei mir aus:
                  Angehängte Dateien

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                    #10
                    Danke - keine Ahnung was ich faklsch gemacht habe - jetzt kommt es bei mir auch so

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