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Lohnsteuererklärung bei Beamten

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    Lohnsteuererklärung bei Beamten

    Hallo,

    ich bin seit 1,5 Jahren Studentin im Beamtenverhältnis.
    Meine letzte Lohnsteuererklärung war schon ein kuddelmuddel, da ich die hälfte des Jahers noch als Lagerarbeiter gearbeitet hatte.
    Aber zufrieden war ich mit der Rückzahlung nicht... Ich hatte hohe Reisekosten, Werbekosten und private Versicherungen und der Rückzahlungsbetrag lag nur bei 100€.

    Ich werde das Gefühl nicht los, dass ich das Beamtenverhältnis falsch angegeben habe und sich das negativ auf die Lohnsteuerrückzahlung ausgewirkt hat. Die Jahre davor war es immer mehr gewesen.

    Meine Fragen wären also:
    1. Wo muss ich mein Beamtenverhältnis korrekt angeben? Oder überhaupt?
    2. Falls ich es letztes Jahr falsch gemacht habe, kann man es für das letzte Jahr auch nochmal neu berechnen lassen?

    Vielen Dank! Wär toll, wenn einer was weiß ^^

    #2
    Hallo,

    schau dir mal dieAnlage Vorsorgeaufwand an
    -Ergänzende Angaben zu Vorsorgeaufwendungen-

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      Zitat von Möpkultur Beitrag anzeigen
      ich bin seit 1,5 Jahren Studentin im Beamtenverhältnis.
      Meine letzte Lohnsteuererklärung war schon ein kuddelmuddel, da ich die hälfte des Jahers noch als Lagerarbeiter gearbeitet hatte.
      Aber zufrieden war ich mit der Rückzahlung nicht... der Rückzahlungsbetrag lag nur bei 100€....
      Hallo Möpkultur,

      wieviel Steuern hast du denn überhaupt bezahlt ?
      Es werden ja nur Zuviel gezahlte Steuern erstattet und keine Kosten.

      Tschüß

      P.S. du machst aber bestimmt eine Einkommensteuererklärung.

      Kommentar


        #4
        Es gibt keine Lohnsteuererklärung, es heißt Einkommensteuererklärung, auch letztes Jahr.
        Es kommt nicht auf die Rückzahlungshöhe an, sondern ob die festgesetzte Steuer richtig ist. Wenn Deine einbehaltene Lohnsteuer höher war, ist auch die Erstattung höher. Die Erstattungshöhe hat also keinerlei Aussagewert. Im übrigen: Vielleicht hast Du auch nur eine Erstattung in Höhe der einbehaltenen Lohnsteuern bekommen. Mehr als das, was Du gezahlt hast, kannst Du auch nicht erstattet bekommen.
        Der Bescheid für letztes Jahr dürfte bestandskräftig sein, da die einmonatige Rechtsbehelfsfrist abgelaufen sein dürfte und der sicher nicht unter dem Vorbehalt der Nachprüfung steht.
        Zu Beamten siehe Anlage Vorsorgeaufwand Zeile 51 ff. Ob das aber einen Einfluss bei Dir hat, denke ich eher nicht.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

        Kommentar


          #5
          Erstmal danke an alle!

          Meine Lohnsteuerzahlung dürfte damals um die 3000€ betragen haben.
          In der Zeit in der ich dann Student war, hatte ich kaum Zahlungen, aber Gehalt.

          Zahle ich als Beamter ständig 'zu wenig' Steuern, da ich keine Steuern zahle? Muss ich dann drauf zahlen?
          Muss ich überhaupt Steuererklärungen machen?

          Ich bin hilflos verwirrt.

          Grüße

          Kommentar


            #6
            Um mal alle Stammtischvorurteile gleich im Vorfeld auszuräumen:

            Ja, auch als Beamtin hast du Steuern zu bezahlen!

            Ob der Arbeitgeber Lohnsteuer einbehält, richtet sich nach der Höhe des Bruttoarbeitslohn, der jeweiligen Steuerklasse und der voraussichtlichen Krankenversicherungsbeiträge (ggf. Vorsorgepauschale). Ob der AG Zuviel oder Zuwenig einbehalten hat, kann man über einen Lohnsteuerrechner im Internet überprüfen.

            Im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung werden dann alle deine Einkünfte zusammengerechnet und unter Berücksichtigung von Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen, etc. die festzusetzende Einkommensteuer ermittelt. Diese wird dann mit der vom Arbeitgeber einbehaltenen Lohnsteuer verglichen und die Differenz musst du dann nachzahlen bzw. wird erstattet.

            Ob du eine Steuererklärung abgeben musst, beantwortet dir § 46 Einkommensteuergesetz (EStG).
            Aber als Faustregel kann man sich merken: Wenn du nachzahlen müsstest, musst du auch abgeben.
            Mit freundlichen Grüßen

            Beamtenschweiß
            ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

            Kommentar


              #7
              Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
              Es gibt keine Lohnsteuererklärung, es heißt Einkommensteuererklärung, auch letztes Jahr.
              Es kommt nicht auf die Rückzahlungshöhe an, sondern ob die festgesetzte Steuer richtig ist. Wenn Deine einbehaltene Lohnsteuer höher war, ist auch die Erstattung höher. Die Erstattungshöhe hat also keinerlei Aussagewert. Im übrigen: Vielleicht hast Du auch nur eine Erstattung in Höhe der einbehaltenen Lohnsteuern bekommen. Mehr als das, was Du gezahlt hast, kannst Du auch nicht erstattet bekommen. Übrigens, für Beamte sicherlich interessant. Der Bescheid für letztes Jahr dürfte bestandskräftig sein, da die einmonatige Rechtsbehelfsfrist abgelaufen sein dürfte und der sicher nicht unter dem Vorbehalt der Nachprüfung steht. Zu Beamten siehe Anlage Vorsorgeaufwand Zeile 51 ff. Ob das aber einen Einfluss bei Dir hat, denke ich eher nicht.
              Das stimmt, tatsächlich hatte ich in einem Jahr einmal mehr erstattet bekommen als gezahlt wurde. Letztlich wurde der Fehler aber 2 Jahre später bemerkt und ich durfte zurückzahlen. Auch Beamte machen offensichtlich mal Fehler ;-)

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                #8
                Zitat von Karlo81 Beitrag anzeigen
                Das stimmt, tatsächlich hatte ich in einem Jahr einmal mehr erstattet bekommen als gezahlt wurde. Letztlich wurde der Fehler aber 2 Jahre später bemerkt und ich durfte zurückzahlen. )
                Hallo Karlo81,
                nach deinen Angaben bist du ja schon viele Jahre selbstständig tätig, kannst also kein Problem mit Nachzahlungen wegen zu hoher Mindestvorsorgepauschale haben wie es bei Beamten vorkommen kann.
                Und für Nachzahlungen gibt es ja viele Ursachen -> Prüfungen zurückliegender Jahre mit entsprechender Änderung von Bescheiden.

                Tschüß

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