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Aussergewöhnliche Belastungen - Arztrechungen private KV

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    Aussergewöhnliche Belastungen - Arztrechungen private KV

    Hallo zusammen,

    ich habe eine Frage: Mein Mann ist privat krankenversichert. Er hat die Möglichkeit Arztrechungen bis zu 3 Jahre lang zur Erstattung einzureichen.
    Das heißt, er reicht in 2019 Belege für z.B. 2017 ein und bekommt dann irgendwann eine Erstattung.
    Wie trage ich das für 2017 ein? Ich habe einen Betrag x an aussergewöhnlichen Belastungen und weiß ja noch nicht, was er an Erstattung bekommt.

    Vielen Dank fürs Lesen!

    #2
    AW: Aussergewöhnliche Belastungen - Arztrechungen private KV

    Die aussergewöhnlichen Belastungen - Arztrechnungen - müssen im Jahr der Zahlung steuerlich geltend gemacht werden. Dagegen sind auch voraussichtlich zu erwartende Erstattungen darauf anzurechnen. Im Regelfall kennt man doch den Erstattungsumfang und kann diesen Wert angeben.

    Alternativ wäre noch möglich, die tatsächliche Erstattung dem Finanzamt erst mitzuteilen, wenn sie durch die Krankenkasse erfolgt ist. In diesem Falle müsste der Steuerbescheid ggf. durch das Finanzamt rückwirkend berichtigt werden,

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      #3
      AW: Aussergewöhnliche Belastungen - Arztrechungen private KV

      Zitat von Sabine-26 Beitrag anzeigen
      Hallo zusammen,

      ich habe eine Frage: Mein Mann ist privat krankenversichert. Er hat die Möglichkeit Arztrechungen bis zu 3 Jahre lang zur Erstattung einzureichen.
      Das heißt, er reicht in 2019 Belege für z.B. 2017 ein und bekommt dann irgendwann eine Erstattung.
      Wie trage ich das für 2017 ein? Ich habe einen Betrag x an aussergewöhnlichen Belastungen und weiß ja noch nicht, was er an Erstattung bekommt.

      Vielen Dank fürs Lesen!
      Hallo,

      ich würde erst mal testen, ob überhaupt außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden

      Gruß FIGUL
      Gruß FIGUL

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        #4
        AW: Aussergewöhnliche Belastungen - Arztrechungen private KV

        ... ich würde erst mal testen, ob überhaupt außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden
        Das habe ich in der Vergangenheit so gemacht, werde das aber in Zukunft nicht mehr tun, zumindest solange, bis entschieden ist, ob bei Krankheitskosten überhaupt eine zumutbare Eigenbelastung gegengerechnet werden darf.

        Darüber wird nämlich gestritten, weshalb alle Steuerbescheide schon seit einigen Jahren diesbezüglich für vorläufig erklärt werden.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Aussergewöhnliche Belastungen - Arztrechungen private KV

          Zitat von korsika Beitrag anzeigen
          Alternativ wäre noch möglich, die tatsächliche Erstattung dem Finanzamt erst mitzuteilen, wenn sie durch die Krankenkasse erfolgt ist. In diesem Falle müsste der Steuerbescheid ggf. durch das Finanzamt rückwirkend berichtigt werden,
          Gilt denn da nicht das Zuflussprinzip? Wenn die Kasse in 2019 Geld überweist, müsste das meiner Meinung nach eher Auswirkungen auf die Steuererklärung 2019 haben... wenn nicht, warum nicht?

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            #6
            AW: Aussergewöhnliche Belastungen - Arztrechungen private KV

            Zitat von mhanft Beitrag anzeigen
            Wenn die Kasse in 2019 Geld überweist, müsste das meiner Meinung nach eher Auswirkungen auf die Steuererklärung 2019 haben
            Nein, so ist das nicht. Das ergibt sich meiner Meinung nach auch aus R33.1 Satz 2 im Einkommensteuerhandbuch.

            https://bmf-esth.de/esth/2017/A-Eink...33/inhalt.html

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              #7
              AW: Aussergewöhnliche Belastungen - Arztrechungen private KV

              Du meinst den Satz
              Die Ersatzleistungen sind auch dann abzusetzen, wenn sie erst in einem späteren Kj. gezahlt werden, der Stpfl. aber bereits in dem Kj., in dem die Belastung eingetreten ist, mit der Zahlung rechnen konnte.
              Ok, den kannte ich noch nicht. Stelle ich mir in der Praxis aber schwierig vor - weiß man denn immer genau, wie viel man von seiner Kasse N Jahre später ersetzt bekommt?! Naja, dann muss wohl wirklich rückwirkend der "alte" Bescheid korrigiert werden... wieder was dazugelernt, danke

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                #8
                AW: Aussergewöhnliche Belastungen - Arztrechungen private KV

                Zitat von mhanft Beitrag anzeigen
                weiß man denn immer genau, wie viel man von seiner Kasse N Jahre später ersetzt bekommt?!
                Natürlich, das ist ja genau geregelt. Und sollte es böse Überraschungen geben, dann kommt natürlich korsikas Posting zur Geltung.

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                  #9
                  AW: Aussergewöhnliche Belastungen - Arztrechungen private KV

                  Hintergrund ist, dass nur tatsächlicher endgültiger AUFWAND berücksichtigt wird, d.h. wenn ich 100 € zahlen muss, aber 60 € Erstattungen erwarten, wann auch immer die kommen, bin ich real nur mit 40 € belastet, habe also nur in dieser Höhe einen Aufwand. Daher hier ausnahmsweise eine ABWEICHUNG von § 11 EStG, also der Regelung, dass die Erstattung im Erstattungsjahr angesetzt würde. Was passiert, wenn sich diese Erwartung dann nicht erfüllt, dazu hat korsika ja schon etwas gesagt. Und zur Frage der zumutbaren Belastung wurde auch schon etwas gesagt, auch wenn IMHO die anhängigen Klageverfahren keinerlei Erfolgsaussichten haben werden. Aber das muss Jeder selbst entscheiden. Da die Bescheide in dem Punkt aber sowieso vorläufig ergehen, kann man sich allerdings die Berechnung DERZEIT auch ersparen, wenn man sicher unter der zumutbaren Belastung liegt. SOLLTE die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts später doch positiv ausfallen, kann man die Beträge immer noch nachreichen.
                  Schönen Gruß

                  Picard777

                  P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                  Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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