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KAP Günstigerprüfung gem.Veranlagung

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    KAP Günstigerprüfung gem.Veranlagung

    wieso fordert die Plausi bei angekreuzter Günstigerprüfung und gemeinsamer Veranlagung / Gütergemeinschaft eine KAP des Ehepartners - bzw. was soll man DA noch eintragen?

    #2
    AW: KAP Günstigerprüfung gem.Veranlagung

    Hallo horstchen,

    für die Günstigerprüfung müssen halt ALLE Kapitalerträge erklärt werden, und zwar für beide Ehepartner.

    Wenn der Ehepartner keine Kapitaleinkünfte hatte, macht man einfach eine Nullmeldung.

    MfG Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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      #3
      AW: KAP Günstigerprüfung gem.Veranlagung

      Ich habe das ähnliche Problem. Ich habe keinerlei Freistellungsaufträge gestellt und Erträge erzielt und will günstiger prüfen lassen, meine Frau hat ihren Freistellungsauftrag nur teilweise ausgeschöpft - und keine Steuerbescheingung erhalten. Würde ich nicht günstiger prüfen lassen, könnte ich alles in meine KAP eintragen (Zeilen 14/14a), aber so kann ich bei meiner Frau ja nicht "gemäß Steuerbescheingung" Beträge eintragen, müßte ich die Steuerbescheinigung nun extra von der Bank anfordern?

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        #4
        AW: KAP Günstigerprüfung gem.Veranlagung

        Der Presse war zu entnehmen, daß eine Reihe von Banken dieses Jahr mit der Versendung der Steuerbescheinigungen nicht rechtzeitig fertig wird, da durch eine Softwareumstellung selbige noch nicht erstellt werden konnten. Am besten fragen Sie bei Ihrer Bank nach.
        Wenn Sie für Ihre Frau keine Kapitalerträge erklären, können Sie selbst nur den halben Pauschbetrag in Anspruch nehmen. Sollten Sie über diesem Betrag Einnahmen erzielt haben, lohnt sich der Mehraufwand für Bescheinigung + Eintragung der Daten Ihrer Frau schon.

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          #5
          AW: KAP Günstigerprüfung gem.Veranlagung

          Hallo

          zur Information

          § 20 EStG:

          9) 1Bei der Ermittlung der Einkünfte aus Kapitalvermögen ist als Werbungskosten ein Betrag von 801 Euro abzuziehen (Sparer-Pauschbetrag); der Abzug der tatsächlichen Werbungskosten ist ausgeschlossen. 2Ehegatten, die zusammen veranlagt werden, wird ein gemeinsamer Sparer-Pauschbetrag von 1 602 Euro gewährt. 3Der gemeinsame Sparer-Pauschbetrag ist bei der Einkunftsermittlung bei jedem Ehegatten je zur Hälfte abzuziehen; sind die Kapitalerträge eines Ehegatten niedriger als 801 Euro, so ist der anteilige Sparer-Pauschbetrag insoweit, als er die Kapitalerträge dieses Ehegatten übersteigt, bei dem anderen Ehegatten abzuziehen. 4Der Sparer-Pauschbetrag und der gemeinsame Sparer-Pauschbetrag dürfen nicht höher sein als die nach Maßgabe des Absatzes 6 verrechneten Kapitalerträge.

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            #6
            AW: KAP Günstigerprüfung gem.Veranlagung

            Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
            für die Günstigerprüfung müssen halt ALLE Kapitalerträge erklärt werden, und zwar für beide Ehepartner. Wenn der Ehepartner keine Kapitaleinkünfte hatte, macht man einfach eine Nullmeldung.
            Wir haben ausschließlich gemeinschaftliche "UND"-Konten zu deklarieren. Also kann ich lediglich gemeinsame Summen in EINE KAP-Anlage eintragen und die Plausi meckert. Eine zweite Null-Anlage wäre sinnentleert. Ich habe daraufhin das Häkchen für die Günstigerprüfung herausnehmen müssen. Trotzdem wird für uns doch hoffentlich der korrekte Steuersatz wird aber wohl doch ermittelt?

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              #7
              AW: KAP Günstigerprüfung gem.Veranlagung

              danke für die Infos, ich habe noch ein anderes KAP-Problem, das ich in einem andern Thema anspreche.

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                #8
                AW: KAP Günstigerprüfung gem.Veranlagung

                Hallo horstchen,

                >>>Wir haben ausschließlich gemeinschaftliche "UND"-Konten zu deklarieren.

                Solche gemeinsamen Konto werden in der Regel 50/50 aufgeteilt.

                MfG Stefan
                Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                  #9
                  AW: KAP Günstigerprüfung gem.Veranlagung

                  @horstchen:
                  Da die Anlage KAP (im Gegensatz z.B. zur Anlage V) keine gemeinsame Anlage für beide Ehegatten ist, muß zwangsläufig gesplittet werden. Wenn Sie also die Hilfe des Forums annehmen möchten, tragen Sie bitte die entsprechenden Werte jeweils hälftig in Ihre und die Anlage für Ihre Frau ein. Siehe da, das Problem ist gelöst. Sie können natürlich auch gern mit dem zuständigen Bearbeiter im Finanzamt weiterdiskutieren, wenn im Bescheid nur der halbe Sparerpauschbetrag berücksichtigt worden ist...

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                    #10
                    AW: KAP Günstigerprüfung gem.Veranlagung

                    Zitat von V. Liersee Beitrag anzeigen
                    @horstchen:
                    Wenn Sie also die Hilfe des Forums annehmen möchten, tragen Sie bitte die entsprechenden Werte jeweils hälftig in Ihre und die Anlage für Ihre Frau ein. Siehe da, das Problem ist gelöst.
                    Klar nehme ich solche Hilfe gern an. Nun aber leider erst im nächsten Jahr möglich, denn das Ding habe ich gestern abend übertragen (irgendwann muß man einen Punkt machen).
                    Steuersystematik kann man allerdings nur als frei floatendes, kryptisches Herrschaftwissen bezeichnen. Seitdem ich verheiratet bin (26 Jahre?) haben wir eine gemeinsame KAP-Anlage abgegeben. Und wieso gebe ich "Gütergemeinschaft" an, wenn ich dann wieder Summen hälften soll.
                    Soll ich die Erklärung jetzt noch mal aufmachen, KAP splitten und nochmal übertragen? Also auch ein neues Unterschriftenblatt? Und wie werden dann die Belege zugeordnet, die mit dem ersten Unterschriftenblatt schon in der Post sind?
                    Elster mag ja nicht diebisch sein, aber ein Fragezeichengenerator... ;-))

                    BTW. Was mache ich eigentlich mit dem quoting falsch, daß es grafisch nicht umgesetzt wird? Oder liegt das lediglich am meinem ubuntu 10.04 mit firefox 3.6.3 ?
                    Zuletzt geändert von horstchen; 21.05.2010, 17:01.

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                      #11
                      AW: KAP Günstigerprüfung gem.Veranlagung

                      Hallo horstchen,

                      du kannst natürlich auf die Günstigerprüfung verzichten, ist ja dein Geld. Und wenn du erst fragst, wenn schon alles erledigt ist, können wir dir auch nicht helfen, sorry.

                      Du kannst aber auch nachträglich die Günstigerprüfung beantragen, schreib dazu einfach formlos, dass du das Kreuzchen vergessen hast (oder dass es nicht ging oder was auch immer, Begründung ist egal). Dazu solltest du zusichern, dass du wirklich ALLE Erträge erklärt hast, deine Frau also keine eigenen Kapitalertäge hatte. Das ganze mit Steuernummer und Unterschrift versehen, Fertig.

                      MfG Stefan

                      PS: Das quoting funktioniert hier nicht, eigentlich überhaupt kein Code. Liegt am Forum und ist so gewollt.
                      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                        #12
                        AW: KAP Günstigerprüfung gem.Veranlagung

                        Danke für die Antwort. Wenn ich jetzt noch hinterherschreibe, dann sind es schon drei Vorgänge, die einander Zugeordnet werden müssen (Elsterformular-Daten, Belege+Unterschriftenblatt, zusätzlicher Antrag) und zusätzliche Arbeit machen. Was ist mit Hinterherschicken einer zweiten Elster-ESt-Version? Dann sollte doch wenigstens gleich am Beginn der Bearbeitung alles klar sein. Ist ja nicht so, dass mir an einem reibungslosen Arbeitsablauf der hamburger Verwaltung nichts gelegen wäre...

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                          #13
                          AW: KAP Günstigerprüfung gem.Veranlagung

                          Hallo Horstchen,
                          in schwierigen Fällen muss man schließlich doch einen Steuerberater zu Hilfe nehmen. Und der kennt manchmal sogar noch weitere Tricks oder Gestaltungsmöglichkeiten, auf die ein "normaler" Mensch bei dem Steuer-Wirrwarr gar nicht kommen kann.
                          Mfg Bolletax

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                            #14
                            AW: KAP Günstigerprüfung gem.Veranlagung

                            Hallo horstchen,

                            ich schließe aus deiner Formulierung, dass du NICHT zertifiziert übertragen hast.

                            Wenn nun aber diese Erklärung schon komplett übermittelt wurde (also die unterschriebene komprimierte Erklärung abgeschickt ist), dann dürfte eine zweite Erklärung eher Probleme bringen, man darf halt nur eine abgeben. Praktisch sollte das der Sachbearbeiter aber auch auf die Reihe kriegen, mehrfache Erklärungen kommen bestimmt öfter vor.

                            Und die Zuordnung ist auch nicht so kompliziert. Der Sachbearbeiter bekommt den unterschriebenen Ausdruck, darauf sieht er eine Telenummer und mit dieser holt er sich die Daten vom Rechenzentrum.
                            Und auch nachgereichte Dokumente welcher Art auch immer sind beim Finanzamt tägliche Routine, mach dir da mal keine Sorgen.

                            MfG Stefan
                            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                              #15
                              AW: KAP Günstigerprüfung gem.Veranlagung

                              Moin reckoner: Doch, ich übertrage (manchmal vielleicht etwas voreilig) schon mit elster-Zertifikat übertragen, hatte aber auch nicht damit gerechnet, daß es sofort funktionieren würde. Im letzten Jahr durfte ich erst noch alle Umlaute und Sonderzeichen auflösen.
                              Ich wohl doch einen erläuternden schriftlichen Antrag hinterherschicken. In irgendeiner Vorversion habe ich irgendwann eine Meldung gelesen, abgesendete Vorgänge ließen sich nicht editieren, man solle sie als neue Datei speichern und erneut übertragen?
                              Vielen Dank für Eure persönliche Hilfestellung. Meine Frage hatte ich eigentlich gestellt, um auf dieses Problem hinzuweisen. Es gibt ja noch einen Rest funktionierender Ehen mit Gütergemeinschaft. Insofern gehörten die hier erörterten Tipps (z.B. 50/50-Aufteilung) wohl in den Heinweistext der Plausibilitätsmeldung.
                              Wenn es das Ziel von Elster-online sein sollte, endlich auch abhängig Beschäftigte ohne frischen Immobilienerwerb mit unkomplizierter Vermögensanlage zum Steuerberater zu treiben, würde ich doch glatt zur schriftlichen Erklärung mit seitenlangen Erklärungsschreiben, Exceltabellen zurückkehren. Das hat früher auch funktioniert. Da wir aber alle zusammen AUCH die Steuerverwaltung bezahlen, haben wir auch kein Interesse , den Sachbearbeitern das Leben zu erschweren?

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