Hallo,
ich hab mal dringend Hilfe nötig, da ich nicht weiter weiss. Und zwar ist es so, dass ich damals zum ersten mal 4 steuererklärungen selbst stolz erfasst habe. Danach ging es dann los das ich in Elternzeit war. Für das erste Jahr versuchte ich dann auch eine zu machen und stolperte dann aber über die Stelle der Eintragung des Arbeitgebers. Ohne diesen anzugeben konnte ich nichts weiter eintragen. Daher ging ich von aus das es während der Elternzeit nicht notwendig ist eine zu machen. Ich fragte per Mail mal beim Finanzamt nach aber bekam leider keine Antwort. So jetzt bekam ich zum ersten mal einen Brief mit der Erinnerung eine Erklärung abzugeben. Wie verhält sich das mit der Eintragung des Arbeitgebers.(wenn ich ein jahr vollständig in elternzeit bin kann man ja nix mit fahrtweg, Urlaubstage usw. eingeben) Ich habe zwar einen aber wie wäre es wenn ich keinen hätte? So und kann ich denn jetzt ohne Probleme die 3 jahre rückwirkend abgeben? Ich habe das ja nicht absichtlich unterlassen . Dazu kommt das ich ca. nach einem halben jahr Elternzeit zusätzlich harz 4 beantragt habe. Wo trägt man das ein? Ist man immer verpflichtet eine Steuererklärung zu machen wenn man harz 4 erhält? Ich glaube das weiss kaum einer. Ich will die Erklärung wirklich gewissenhaft abgeben aber leider fehlt mir das wissen dazu. Achso falls relevant: ich bin alleinerziehend und seit Oktober 2015 in mutterschutz gewesen und somit ab Anfang Dezember 2015 in Elternzeit.
Vielen lieben Dank für die Antworten schon mal. Ich hoffe es ist nicht allzuviel Text.
Mit freundlichen Grüßen
ich hab mal dringend Hilfe nötig, da ich nicht weiter weiss. Und zwar ist es so, dass ich damals zum ersten mal 4 steuererklärungen selbst stolz erfasst habe. Danach ging es dann los das ich in Elternzeit war. Für das erste Jahr versuchte ich dann auch eine zu machen und stolperte dann aber über die Stelle der Eintragung des Arbeitgebers. Ohne diesen anzugeben konnte ich nichts weiter eintragen. Daher ging ich von aus das es während der Elternzeit nicht notwendig ist eine zu machen. Ich fragte per Mail mal beim Finanzamt nach aber bekam leider keine Antwort. So jetzt bekam ich zum ersten mal einen Brief mit der Erinnerung eine Erklärung abzugeben. Wie verhält sich das mit der Eintragung des Arbeitgebers.(wenn ich ein jahr vollständig in elternzeit bin kann man ja nix mit fahrtweg, Urlaubstage usw. eingeben) Ich habe zwar einen aber wie wäre es wenn ich keinen hätte? So und kann ich denn jetzt ohne Probleme die 3 jahre rückwirkend abgeben? Ich habe das ja nicht absichtlich unterlassen . Dazu kommt das ich ca. nach einem halben jahr Elternzeit zusätzlich harz 4 beantragt habe. Wo trägt man das ein? Ist man immer verpflichtet eine Steuererklärung zu machen wenn man harz 4 erhält? Ich glaube das weiss kaum einer. Ich will die Erklärung wirklich gewissenhaft abgeben aber leider fehlt mir das wissen dazu. Achso falls relevant: ich bin alleinerziehend und seit Oktober 2015 in mutterschutz gewesen und somit ab Anfang Dezember 2015 in Elternzeit.
Vielen lieben Dank für die Antworten schon mal. Ich hoffe es ist nicht allzuviel Text.
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