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Anlage KAP ausfüllen - Aktien wurden mit Degiro gehandelt

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    Anlage KAP ausfüllen - Aktien wurden mit Degiro gehandelt

    Hallo,

    ich habe ein paar Fragen zur Anlage Kap.
    Vorab ein paar Infos zu mir:
    Bin verheiratet, d.h. mit meiner Frau kann ich 1602 Sparerfreibetrag verwenden
    Habe Zinseinkünfte von Tagesgeldkonten auf dt. Banken z.B. 850€ (dafür wurde 850€ Sparerfreibetrag verwendet - restliche 752€ habe ich nicht verwendet)
    Meine Frau hat keine Kapitalerträge oder Zinseinkünfte und ich habe keine Anlage KAP für sie erstellt.


    Mit Degiro habe ich zwei Aktien ge- und verkauft. In Summe etwa 150€ Gewinn. Keine Dividendengewinne.
    Die Angaben von Degiro würde ich in Anlage Kap Zeilen 15-18 machen.


    Folgende Fragen habe ich:
    1. Was muss ich beantragen? Günstigerprüfung oder Steuereinbehalt? Oder keines von beiden? (geht das?)
    2. Muss ich die Zinserträge von z.B. 850€ in Zeile 7 angeben? Oder kann ich die Infos von den dt. Banken weg lassen?
    3. Was trage ich in Zeile 12 und Zeile 13 ein? (850€ Pauschbetrag von dt. Banken verwendet, 150 Gewinn aus Aktien bei Degiro -> liegt ja noch in den 1602 € Freibetrag)
    4. Welche Informationen neben Zeilen 15-18 in Anlage Kap muss ich überhaupt ausfüllen?


    Vielen Dank - ich komme einfach seit Stunden nicht weiter :-|

    Grüße
    elstera


    #2
    Steuereinbehalt überprüfen müsste reichen, wahrscheinlich geht es ohne Antrag. Die Kapitaleinkünfte bei Banken im Inland musst du nicht erklären,

    der tatsächlich dafür in Anspruch genommene Sparerpauschbetrag (z. B. 850 €) ist dann in der Zeile 13 anzugeben, nicht in der Zeile 12.

    Die Beifügung deiner Anlage KAP reicht aus, die Zeilen ab 15 sind korrekt. Wenn ElsterFormular nicht motzt, dann stelle keinen Antrag, es ist

    ja kein Steuereinbehalt erfolgt.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Hallo Charlie24,

      Danke für Deine schnelle Antwort.

      Elster akzeptiert es leider nicht, wenn man keinen Antrag stellt.
      Dann am besten Günstigerprüfung oder Steuereinbehalt?

      Bei der Günstigerprüfung muss ich auch eine Anlage Kap für meine Frau abgeben. Kann ich diese dann leer abgeben?

      Danke Dir!

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        #4
        "Elster akzeptiert es leider nicht, wenn man keinen Antrag stellt."

        Kann ich nicht glauben, wie von Charlie24 erwähnt, reichen nur die Zeilen 13 und 15.
        Du stellst ja keinen (freiwilligen) Antrag auf eine Prüfung, sondern du bist ganz einfach verpflichtet,
        diese ausländischen Kapitalerträge zu erklären!
        mfg. - Kent

        Kommentar


          #5
          Kann ich nicht glauben
          Ich auch nicht! Ich habe den Fall inzwischen in ElsterFormular nachgestellt. Kein Problem, auch die Steuerberechnung ist korrekt.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            #6
            Hallo,

            wenn die Kapitalerträge insgesamt unter 1602 Euro lagen und auch auch keine Abgeltungssteuern abgeführt wurden: Lass die Anlage KAP komplett weg.

            Ansonsten reicht natürlich der Antrag Zeile 5, da braucht es dann auch keine KAP für die Ehefrau (wobei eine Nullmeldung auch kein großes Problem ist).

            Stefan
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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              #7
              Ansonsten reicht natürlich der Antrag Zeile 5
              Sein Sachverhalt lässt sich auch ohne Antrag fehlerfrei erklären. Er vergibt sich ja nichts, wenn er diese Kapitaleinkünfte erklärt.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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                #8
                Zeile 13 und 15 läuft nicht mit Antrag nach Zeile 5, da es ja richtigerweise auch keine Steuern auf Kapitalerträge gibt, die es zu überprüfen gäbe.Ich bleibe dabei, Einträge in den Zeile 13 und 15 reichen vollkommen, habe das selbst jahrelang so praktiziert.
                Zuletzt geändert von Kent; 07.03.2020, 21:27.
                mfg. - Kent

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                  #9
                  Einträge in den Zeile 13 und 15 reichen vollkommen, habe das selbst jahrelang so praktiziert.
                  Ich habe auch gelegentlich solche oder ähnliche Erklärungen. Heuer habe ich eine mit Erstattungszinsen eingereicht, da braucht es auch keinen Antrag.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                    #10
                    Hallo,

                    Zeile 13 und 15 läuft nicht mit Antrag nach Zeile 5,
                    Natürlich läuft das (es könnte aber sein, dass noch irgendwo Nullen eingetragen werden müssen).

                    Außerdem war mein erster Satz der Hauptsatz. ;-)

                    Stefan
                    Zuletzt geändert von reckoner; 08.03.2020, 11:03.
                    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                      #11
                      Hallo und Danke für eure Antworten.


                      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                      Steuereinbehalt überprüfen müsste reichen, wahrscheinlich geht es ohne Antrag. Die Kapitaleinkünfte bei Banken im Inland musst du nicht erklären,

                      der tatsächlich dafür in Anspruch genommene Sparerpauschbetrag (z. B. 850 €) ist dann in der Zeile 13 anzugeben, nicht in der Zeile 12.

                      Die Beifügung deiner Anlage KAP reicht aus, die Zeilen ab 15 sind korrekt. Wenn ElsterFormular nicht motzt, dann stelle keinen Antrag, es ist

                      ja kein Steuereinbehalt erfolgt.
                      Danke, genau so werde ich es nun abgeben.


                      Eine Frage habe ich noch:
                      Ich habe noch nicht von allen Banken die Jahresabrechnung. Kann ich in Zeile 13 einfach die Summe aller Freistellungsaufträge z.B. 850 € eintragen - auch wenn ich in echt evtl nur 750€ benötigt habe? Oder muss das genau der verwendete Betrag sein? Ich würde ja zu meinen ungunsten Angaben machen, aber in Summe dennoch unter dem Freibetrag von 1602 € bleiben. Würde die Steuer gerne zeitnah abgeben.

                      Vielen Dank für eure Unterstützung!

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                        #12
                        Kann ich in Zeile 13 einfach die Summe aller Freistellungsaufträge z.B. 850 € eintragen - auch wenn ich in echt evtl nur 750€ benötigt habe?
                        Es wird nach dem tatsächlich in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrag gefragt, nicht nach dem erteilten Freistellungsauftrag!

                        Das sind auch die Werte, die von den Banken an das Finanzamt übermittelt werden.

                        Die kannst du doch auch aus den Gutschriften der Banken ermitteln, mit meinem Bankingprogramm geht das ruckzuck.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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