Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Kirchensteuer in 2019er Version

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Kirchensteuer in 2019er Version

    Guten Tag zusammen,
    ich möchte meine Steuererklärung für 2019 machen. Allerdings hänge ich bei der Kirchensteuer. Nach der Aktualisierung der Version gibt es ja nun keine Felder mehr mit "erstattet" und "gezahlte" Beiträge, sondern ein Auswahlmenü im Bogen Sonderausgaben. Das ich die gezahlten Beiträge laut Lohnsteuerbescheinigung hier eintarehn muss, ist klar:
    - Kirchensteuer laut Lohnsteuerbescheinigung steuerpflichtige Person / Ehemann / Person A
    - Kirchensteuer laut Lohnsteuerbescheinigung Ehefrau / Person B

    Aber wo und wie trage ich die erstatteten Beitäge ein? Die weiteren Auswahloptionen lassen mich ratlos zurück.

    vielen Dank vorab für die Hilfe und Grüße!

    #2
    Das Feld für die Erstattung ist doch auf der Seite etwas weiter unten rechts neben dem Summenfeld nach wie vor vorhanden!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Danke für die Antwort - Stimmt, habe ich tatsächlich übersehen (oh man...)
      Bleibt mir aber trotzdem die Frage, was bzw. wie trage ich die Erstattung ein (bei der Berechnung hakt es bei mir, da ich die Berechnung/darstellung des Finanzamtes im Bescheid nicht verstehe...)

      Kommentar


        #4
        Du trägst den auf volle Euro abgerundeten Betrag ein, der dir im Jahr 2019 bei der Kirchensteuer erstattet wurde. Der ist doch aus dem

        Steuerbescheid für 2018 ersichtlich.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Also bei mir steht

          Festgesetzt werden 147,69 (Ehefrau) 147,69 (Ehemann)
          Abzug vom
          Lohn des Ehemanns -169,74 (Ehefrau) -169,74 (Ehemann)
          Verbleibende Beträge -22,05
          -------------------------
          Abrechnung in €
          (nach dem Stand vom 25.7.19)
          Abzurechnen sind -22,05 (Ehefrau) -22,05 (Ehemann)
          Bereits gezahlt 0,00 (Ehefrau) 0,00 (Ehemann)
          -------------------------
          demnach zu viel gezahlt 22,05 (Ehefrau) 22,05 (Ehemann)

          Heißt das, ich trage 44 Euro bei erstattet ein?

          Kommentar


            #6
            Heißt das, ich trage 44 Euro bei erstattet ein?
            So lese ich das auch!
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar


              #7
              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              So lese ich das auch!
              ok, vielen Dank!

              Kommentar


                #8
                Hallo, und wo trage ich ein, wenn Kirchensteuer nachzahlen musste?

                Kommentar


                  #9
                  Zitat von steini3877 Beitrag anzeigen
                  Hallo, und wo trage ich ein, wenn Kirchensteuer nachzahlen musste?
                  Das muss man jetzt einzeln erklären, man fügt einfach eine Zeile hinzu. Die Erläuterungstexte sind auswählbar.

                  Kirchensteuer_2019.JPG
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                  Kommentar

                  Lädt...
                  X