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Steuerausgleich minderjähriges Kind

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    Steuerausgleich minderjähriges Kind

    Hallo liebe Anwender,
    ich bin leicht verzweifelt und hoffe, hier Hilfe zu finden.
    Meine Tochter (16 Jahre) macht seit August 2019 eine Ausbildung. Ihr Ausbildungsgehalt ist steuerfrei, sie zahlt nur die sozialen Abgaben.
    Zum Ausbildungsbetrieb fährt sie im Monat 3 Wochen lang täglich (Montag bis Freitag) mit dem Moped je 18 km.
    Die Berufsschule besucht sie dann eine Woche lang in Potsdam. Dort ist sie im Internat untergebracht. Das heißt, sie reist sonntags mit der Bahn an und kehrt freitags wieder zurück.
    Die Kosten werden von mir getragen.
    Nun zu meiner Frage. Kann meine Tochter, obwohl sie keine Steuern zahlt, eine eigene Steuererklärung machen oder mache ich das in meiner Steuerklärung?
    Und wo trage ich die Kosten für das Internat dann ein?
    Ich hoffe, es kann mir jemand ganz simpel helfen....
    Danke schön schon mal.

    #2
    Was ist ein Steuerausgleich?`Hat die Überschrift überhaupt etwas mit der Frage zu tun?

    Warum soll das Ausbildungsgehalt steuerfrei sein? Das Ausbildungsgehalt unterliegt doch der Einkommensteuer, so wie anderes Gehalt auch, nur dass normalerweise Einkommensteuer erst ab einer bestimmten Einkommenshöhe anfällt.

    Egal ob Du die Kosten trägst oder nicht, Du kannst Kindergeld für Deine Tochter bekommen. Sie kann natürlich eine Steuererklärung abgeben. Das könnte ihr u. U. etwas nützen wenn die Ausgaben höher sind als die Einnahmen.

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      #3
      Nachdem die Tochter noch nicht volljährig ist, steht dir steuerlich nur das Kindergeld bzw. der Kinderfreibetrag zu, die Kosten für die

      auswärtige Unterbringung bleiben unberücksichtigt. Du füllst wie bisher die Anlage Kind aus.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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