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Vortragshonorar wo angeben

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    Vortragshonorar wo angeben

    Ich bin voll sozialversicherungspflichtig Beschäftigt. Streiche aber hin und wieder in Nebentätigkeit (angemeldet beim AG) auch mal ein Vortragshonorar ein.
    Das sind auf der Einkommenssteuererklärung vermutlich die sog. "Nebeneinkünfte"?

    Bei mir setzt sich das Honorar nicht nur aus Stundenlohn oder Phantasiezahlen zusammen, sondern besteht auch aus Kosten, für Unterkunft, Fahrten und Equipment. Das ist auch so auf meiner Rechnung aufgedrösselt und kann ggf. auch durch Drittrechnungen (z.B. Hotelrechnung) belegt werden.
    Ich hab kein Gewerbe angemeldet oder eine zusätzliche SteuerID dafür. Ich mache pro Jahr 2 vielleicht 3 solcher Einzelvorträge - mehr nicht.

    Muss ich trotzdem das gesamte Honorar als Nebeneinkunft angeben, oder kann ich die Kosten gleich abziehen?
    Und wo im Elster überhaupt?

    #2
    Wer ist der AG? Der Arbeitgeber? Der Auftraggeber?

    Der Arbeitgeber muss Deinen gesamten Lohn der Lohnsteuer unterwerfen und in der Lohnsteuerbescheinigung ausweisen.

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      #3
      In der Anlage EÜR ermittelst Du Deinen Gewinn, in dem Du das Honorar als Einnahme und Deine Kosten als Ausgaben einträgst. Der Saldo, also der Gewinn, kommt dann je nachdem in Anlage G oder S.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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        #4
        EÜR + Anlage S. Danke.

        Nebenfrage:
        Sind die realen Kosten oder die kalkulierten Kosten relevant? Hintergrund der Frage: Ich habe z.B. pauschal vor dem Auftrag 400,- € für Unterkunft kalkuliert und am Ende real aber nur 300,- € bezahlt. Das ist dem Auftraggeber am Ende egal - es war abgesprochen, dass eine Vorabpauschale kalkuliert werden darf und eine nachträgliche Rechnungseinreichung nicht gewünschst ist.

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          #5
          Es gilt § 11 EStG, also die tatsächliche im Jahr erhaltene Einnahme oder gezahlte Ausgabe.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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            #6
            Schau dir das EÜR-Formular an, dann siehst du das. Du erzielst Einnahmen. Wie die kalkuliert waren, spielt keine Rolle!

            Du hast Ausgaben für Übernachtung, Verpflegungsmehraufwand (nur Pauschalen!) und Fahrtkosten. Was übrig bleibt, ist dein Gewinn.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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