Ich bin voll sozialversicherungspflichtig Beschäftigt. Streiche aber hin und wieder in Nebentätigkeit (angemeldet beim AG) auch mal ein Vortragshonorar ein.
Das sind auf der Einkommenssteuererklärung vermutlich die sog. "Nebeneinkünfte"?
Bei mir setzt sich das Honorar nicht nur aus Stundenlohn oder Phantasiezahlen zusammen, sondern besteht auch aus Kosten, für Unterkunft, Fahrten und Equipment. Das ist auch so auf meiner Rechnung aufgedrösselt und kann ggf. auch durch Drittrechnungen (z.B. Hotelrechnung) belegt werden.
Ich hab kein Gewerbe angemeldet oder eine zusätzliche SteuerID dafür. Ich mache pro Jahr 2 vielleicht 3 solcher Einzelvorträge - mehr nicht.
Muss ich trotzdem das gesamte Honorar als Nebeneinkunft angeben, oder kann ich die Kosten gleich abziehen?
Und wo im Elster überhaupt?
Das sind auf der Einkommenssteuererklärung vermutlich die sog. "Nebeneinkünfte"?
Bei mir setzt sich das Honorar nicht nur aus Stundenlohn oder Phantasiezahlen zusammen, sondern besteht auch aus Kosten, für Unterkunft, Fahrten und Equipment. Das ist auch so auf meiner Rechnung aufgedrösselt und kann ggf. auch durch Drittrechnungen (z.B. Hotelrechnung) belegt werden.
Ich hab kein Gewerbe angemeldet oder eine zusätzliche SteuerID dafür. Ich mache pro Jahr 2 vielleicht 3 solcher Einzelvorträge - mehr nicht.
Muss ich trotzdem das gesamte Honorar als Nebeneinkunft angeben, oder kann ich die Kosten gleich abziehen?
Und wo im Elster überhaupt?
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