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Halbwaisenrente - Feld 29 fehlt in Lohnsteuerbescheid

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    Halbwaisenrente - Feld 29 fehlt in Lohnsteuerbescheid

    Hallo Zusammen,

    ich bin gerade etwas verwirrt. Ich habe den Lohnsteuerbescheid 1:1 in das Elster-Formular übertragen und nun kommt die Fehlermeldung, dass Feld 29 ausgefüllt werden muss, also die Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag. (Ich erhalte seit 2013 Halbwaisenrente.)
    Dieses Feld ist aber in meiner Lohnsteuerbescheinigung leer - also ich kann das nicht ausfüllen?!
    Habe nun rumgegooglet, aber irgendwie hat mich das nun nicht weiter gebracht...
    In den Bescheiden der letzten Jahre war es logischerweise immer angegeben (habe gerade extra nachgesehen..)

    Vielleicht hilft noch folgende Info, wobei ich nicht weiß, ob das was damit zu tun hat.
    Ich musste 2019 einiges meiner Rente zurück bezahlen, wegen "Überbezahlung" - der Versorgungsbezug ist daher für 2019 mit -xyz angegeben. Also das ist hier nun berücksichtigt.
    Vielleicht nutzt das an Info..
    Ich werde aber nicht schlau, warum es das Feld 29 nicht gibt. ...
    Vielleicht hat ja jemand nen Tipp. Ansonsten muss ich wohl mal die Bezügestelle kontaktieren.


    Herzliche Grüße!

    #2
    Heißt das dass Du einen negativen Betrag unter Nr. 8 hast?

    Ehrlich gesagt, ich kenn mich hier so gar nicht aus. Aber hast Du schon mal versucht, in der 29 eine Null einzugeben?

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      #3
      Hallo!

      Vielen Dank für deine Nachricht.
      Ja genau und das wundert mich ein bisschen.
      Habe eine "Null" eingegeben - dann verschwindet zwar die Fehlermeldung, aber es tut sich sonst weiter nichts - es kann nicht ausgerechnet werden, was das bedeutet.
      Also ich bin ein bisschen verwundert. Habe mit der Bezügestelle telefoniert, sie weiß es auch nicht, warum das Feld leer ist.
      Naja, vielleicht gebe ich es einfach so ab - und dann lasse ich mich einfach überraschen...?!
      Ach, warum ist das denn alles immer so kompliziert?

      Kommentar


        #4
        Dass bei einem negativen Wert unter Nummer 8 der Lohnsteuerbescheinigung, der ja auch unter Nummer 3 so erscheinen müsste, keine Berechnung erfolgt,

        überrascht mich jetzt nicht. Das Steuerberechnungsmodul ist nicht für alle erdenklichen Fälle programmiert. Wenn die Prüfung keine formalen Fehler anzeigt,

        kannst du die Erklärung so übermitteln. Was das Finanzamt daraus macht, ist ein anderes Thema.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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