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    eintragungsfehler

    hallo,

    ich habe mich heute hier registriert anlässlich des folgenden problems:

    ich habe dieses jahr erstmals meine erklärung mit elster gemacht; da ich deutlich weniger erstattet bekam, legte ich vorsorglich einspruch ein; antwort des finanzamtes:

    ich habe in zeile 10 in der anlage "vorsorgeaufwand" fälschlicherweise die frage mit "nein" beantwortet; darum fiel die erstattung geringer aus; jetzt wird mir nahe gelegt, den einspruch zurück zu nehmen;

    frage: kann ich den fehler nicht irgendwie reparieren? zum beispiel nachträglich die frage richtig beantworten? oder ist so ein fehler endgültig und führt zwangsläufig zur abweisung des einspruchs ?

    gruß aus berlin-spandau von: klaus

    #2
    AW: eintragungsfehler

    das haben sie falsch verstanden.

    sie haben das kreuz an der falschen stelle gesetzt. dadurch wies die berechnung vorher einen zu hohen betrag als erstattung aus. das finanzamt hat dies korrigiert und deshalb haben sie weniger erstattet bekommen, als erwartet.

    wenn man versicherungspflichtiger arbeitnehmer ist, bekommt man die haelfte der krankenversicherungsbeitraege durch den Arbeitgeber bezahlt, daher muss man in Zeile 10 JA ankreuzen.

    Die Folgen dieses Kreuzes, bewirken eine Deckelung der abzugsfaehigen Vorsorgeaufwendungen und deshalb gibt es weniger erstattet.

    ihren einspruch wird man also abweisen, oder gar die erklärung noch genauer prüfen und belege fordern, warum, wieso, weshalb...

    ergo, einspruch zurueckziehen und fertig.
    das falsche kreuz brauchen sie nicht zu korrigieren, das hat das finanzamt bereits getan, genau deshalb gab es weniger geld (und es wird auch nicht mehr werden).

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      #3
      AW: eintragungsfehler

      oh ja das klingt nachvollziehbar; das muss ich leider einsehen; danke für die schnelle antwort !

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        #4
        AW: eintragungsfehler

        Nur mal prinzipiell:
        Früher wurde Papier abgegeben, nun elektronisch. Beides gleich.
        Gegen Papier wurde Einspruch erhoben - elektronisch auch.

        Früher hat man keine neue "Papiererklärung" wegen eines Einspruchs eingereicht, wozu sollte es elektronisch nun erforderlich sein?

        Aber klever gedacht:
        Ich sende elektronisch, das FA weicht ab, beim Einspruch ändere ich die Daten meiner Erklärung und sende erneut.
        Da wünschte ich mir, NUR den Teil des/r Einspruchs/Abhilfe gesendet zu bekommen.

        Die Hoffnung stirbt zuletzt
        Gruß
        Stiller
        Gruss (S)stiller
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