hallo,
ich habe mich heute hier registriert anlässlich des folgenden problems:
ich habe dieses jahr erstmals meine erklärung mit elster gemacht; da ich deutlich weniger erstattet bekam, legte ich vorsorglich einspruch ein; antwort des finanzamtes:
ich habe in zeile 10 in der anlage "vorsorgeaufwand" fälschlicherweise die frage mit "nein" beantwortet; darum fiel die erstattung geringer aus; jetzt wird mir nahe gelegt, den einspruch zurück zu nehmen;
frage: kann ich den fehler nicht irgendwie reparieren? zum beispiel nachträglich die frage richtig beantworten? oder ist so ein fehler endgültig und führt zwangsläufig zur abweisung des einspruchs ?
gruß aus berlin-spandau von: klaus
ich habe mich heute hier registriert anlässlich des folgenden problems:
ich habe dieses jahr erstmals meine erklärung mit elster gemacht; da ich deutlich weniger erstattet bekam, legte ich vorsorglich einspruch ein; antwort des finanzamtes:
ich habe in zeile 10 in der anlage "vorsorgeaufwand" fälschlicherweise die frage mit "nein" beantwortet; darum fiel die erstattung geringer aus; jetzt wird mir nahe gelegt, den einspruch zurück zu nehmen;
frage: kann ich den fehler nicht irgendwie reparieren? zum beispiel nachträglich die frage richtig beantworten? oder ist so ein fehler endgültig und führt zwangsläufig zur abweisung des einspruchs ?
gruß aus berlin-spandau von: klaus
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