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fahrkostenpauschale EÜR Kleinunternehmer

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    fahrkostenpauschale EÜR Kleinunternehmer

    Hallo

    Ich wollte Das EÜR ausfüllen weiß aber nicht wo ich die Fahrkostenpauschale eintragen kann.

    ich arbeite selbstständig und bekomme fahrkosten "pauschale" für die fahrt bis zur Arbeitsort aber dass die Arbeitsorte unterschiedlich sind kann ich das nicht in (Fahrkosten zwischen Wohnung und erster Arbeitsstätte) reinschreiben. ich habe kein eigenes Auto und fahre mit dem zug/bus zur arbeit.

    also ich bekomme aufträge von einem Dolmetscherbüro. es gibt entgelt für jede Stunde und für jedes einfachen km bekommt man 0,70 ct als fahrkostenpauschale und die kommen auch in der rechnung

    wo kann ich die fahrkostenpauschale in diesem fall eintragen?

    danke für jede Antwort

    LG

    #2
    Zitat von momo Beitrag anzeigen
    Hallo

    ich arbeite selbstständig und bekomme fahrkosten "pauschale" für die fahrt bis zur Arbeitsort aber dass die Arbeitsorte unterschiedlich sind kann ich das nicht in (Fahrkosten zwischen Wohnung und erster Arbeitsstätte) reinschreiben. ich habe kein eigenes Auto und fahre mit dem zug/bus zur arbeit.

    also ich bekomme aufträge von einem Dolmetscherbüro. es gibt entgelt für jede Stunde und für jedes einfachen km bekommt man 0,70 ct als fahrkostenpauschale und die kommen auch in der rechnung

    wo kann ich die fahrkostenpauschale in diesem fall eintragen?

    danke für jede Antwort

    LG
    Du willst es doppelt???? Geh zum Steuerberater!!!!
    Gruss (S)stiller
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    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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      #3
      Die erhaltene Fahrtkostenpauschale gehört genauso zu den Einnahmen wie der Rest des Rechnungsbetrags.

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        #4
        Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
        Die erhaltene Fahrtkostenpauschale gehört genauso zu den Einnahmen wie der Rest des Rechnungsbetrags.
        Soll heißen, du erklärst als Kleinunternehmer die Summe deiner Einnahmen in Zeile 11 der EÜR, gleich ob jetzt Honorar oder pauschale Fahrtkostenerstattung.

        Deine tatsächlichen Fahrtkosten für die Fahrten zu den unterschiedlichen Arbeitsstätten erklärst du in Zeile 83 Kennzahl 146 der EÜR.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen

          Soll heißen, du erklärst als Kleinunternehmer die Summe deiner Einnahmen in Zeile 11 der EÜR, gleich ob jetzt Honorar oder pauschale Fahrtkostenerstattung.

          Deine tatsächlichen Fahrtkosten für die Fahrten zu den unterschiedlichen Arbeitsstätten erklärst du in Zeile 83 Kennzahl 146 der EÜR.

          ich habe nur einnahmen eingetragen und die Ausgaben leer gelassen konnte aber das Formular nicht senden weil die Ausgaben fehlen, ich fahre mit der Study chip deswegen habe ich keine tatsächliche Fahrkosten oder sonst andere Ausgaben.jetzt weiß ich nicht was ich als Ausgaben schreiben soll.

          hätte eine andere Frage bezüglich der anlage Vorsorgeaufwand ist das pflicht für Kleinunternehmer ?


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            #6
            Wie schon gesagt, Du musst die Einnahmen vollständig erklären! Es sei denn natürlich Du strebst eine Karriere als Steuerhinterzieher an. Wenn Du keine Ausgaben hast dann reicht es, in einer Zeile einen Eintrag mit Null zu machen.

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              #7
              Und der Study chip kostet nichts?

              Zur Anlage Vorsorgeaufwand: Siehe meine Signatur! Mit Kleinunternehmer hat das nichts zu tun.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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                #8
                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                Siehe meine Signatur!
                Siehst Du die? Ich seh sie nicht.

                Kommentar


                  #9
                  Siehst Du die? Ich seh sie nicht.
                  Mir wird die Signatur angezeigt. Nicht immer sofort bei der Antwort, aber beim nächsten Aufruf ist sie da.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

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                    #10
                    Ich hab mir die Nutzereinstellungen angeguckt, da kann man auswählen ob die Signaturen angezeigt werden. Das war bei mir abgewählt. Das hab ich sicher nie aktiv so eingestellt. Aber jetzt sind die Signaturen wieder da

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                      #11
                      Das war bei mir abgewählt.
                      Wenn das in den Standardeinstellungen deaktiviert ist, dann kann ich mir solche Verweise in Zukunft sparen.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                        Und der Study chip kostet nichts?

                        Zur Anlage Vorsorgeaufwand: Siehe meine Signatur! Mit Kleinunternehmer hat das nichts zu tun.
                        die Frage bezüglich der Anlage hat nix mit ihrer Signatur zu tun, ich habe bei dem FA gefragt und die meinten jeder kleinunternehmer muss das ausfüllen .Die sache ist ich habe da auch keine Ausgaben gemacht, muss ich in diesem fall die Anlage einfach leer senden.?

                        wo soll ich die Kosten fürs study chip eingeben ?

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                          #13
                          In meiner Signatur steht:

                          Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung

                          die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen!

                          Wenn das bei dir nicht so ist, musst du die Anlage Vorsorgeaufwand auch nicht hinzufügen. Leere Formulare werden nicht gesendet.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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