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Arbeitslosengeld im Ausland

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    Arbeitslosengeld im Ausland

    Hallo,

    nach einem Wegzug ins EÜ-Ausland in der zweiten Jahreshälfte 2019: ist ein Arbeitlosengeld vom ausländischen Land als Einkommenersatzleistungen in den Hauptvordruck (Elster - Zeile 39) oder als ausländische Einkünfte in die Anlage WA-ESt einzutragen?

    Ziel: Ermittlung des Provisionsvorbehaltes.

    Vielen Dank im Voraus.

    #2
    Schau mal, ob eventuell die Anlage WA-ESt für deinen Fall passt.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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