Hallo,
nach einem Wegzug ins EÜ-Ausland in der zweiten Jahreshälfte 2019: ist ein Arbeitlosengeld vom ausländischen Land als Einkommenersatzleistungen in den Hauptvordruck (Elster - Zeile 39) oder als ausländische Einkünfte in die Anlage WA-ESt einzutragen?
Ziel: Ermittlung des Provisionsvorbehaltes.
Vielen Dank im Voraus.
nach einem Wegzug ins EÜ-Ausland in der zweiten Jahreshälfte 2019: ist ein Arbeitlosengeld vom ausländischen Land als Einkommenersatzleistungen in den Hauptvordruck (Elster - Zeile 39) oder als ausländische Einkünfte in die Anlage WA-ESt einzutragen?
Ziel: Ermittlung des Provisionsvorbehaltes.
Vielen Dank im Voraus.
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