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Steuerberechnung - KAP

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    Steuerberechnung - KAP

    Hallo,
    ich habe in der KAP einen Sparer-Pauschbetrag von 471€ eingetragen (Zeile 12).
    In der Steuerberechnung wird aber -801 angezeigt.
    Warum?
    Viele Grüße

    #2
    Hallo,

    es wird immer der volle Sparerfreibetrag abgezogen.

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      es wird immer der volle Sparerfreibetrag abgezogen.
      Welcher Betrag angezeigt wird, hängt von der Höhe der erklärten Kapitaleinkünfte ab. Wenn über 801 € erklärt wurden, werden die 801 € abgezogen,

      wenn weniger erklärt wurde, erscheint in der Steuerberechnung nur der nicht ausgeschöpfte Sparer-Pauschbetrag.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Da kann doch etwas nicht stimmen.
        Ich gebe mal die Zahlen bekannt laut KAP-Vordruck:
        Kapitalerträge Z.7 = 1380
        Pauschbetrag Z.12 = 471
        KAP-Steuer Z.48 = 222,87
        Soli Z.49 = 12,26
        Kirche Z.50 = 17,82

        Laut Steuerberechnung:
        Kapitalerträge = 1380
        Pauschbetrag = 801
        KAP-Steuer = 141
        Soli = 7,75
        Kirche = 11,28
        Zuletzt geändert von forum; 17.03.2020, 13:17.

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          #5
          Was soll da nicht stimmen? Wenn du wegen Verteilung des Sparer-Pauschbetrags auf mehrere Banken nur 471 € (Zeile 12) tatsächlich in Anspruch

          genommen hast, musst du von den 1.380 € nur 579 € versteuern. Unter Anrechnung der Kirchensteuer beträgt die Kapitalertragsteuer abgerundet 141 €.

          Die Bank hat natürlich mehr abgeführt, da sie nur 471 € als freigestellt berücksichtigen durfte.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            #6
            Ok, meine Angaben beziehen sich auf Bank 1.
            Auf Bank 2 habe ich 300€ Kapitalerträge erzielt (Pauschbetrag 330€), somit auch keine KAP-Steuer. Brauche ich doch nicht in der Steuer angeben, oder?
            Zuletzt geändert von forum; 17.03.2020, 14:02.

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              #7
              Was hast Du denn in den Zeilen 4-6 angekreuzt?

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                #8
                4 - Günstigerprüfung
                5 - nichts
                6 - nichts

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                  #9
                  Du musst in Zeile 12 entweder den bei beiden Banken insgesamt in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrag eintragen und die gesamten

                  Kapitaleinkünfte erklären oder du gibst die 300 € in der Zeile 13 an, dann musst du die 300 € von der zweiten Bank nicht erklären.

                  Unter den Tisch fallen dürfen die 300 € aber nicht!
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    Meiner Meinung nach ist der Antrag gemäß Zeile 5 in deinem Fall die richtige Auswahl, es sei denn, du hättest insgesamt sehr geringe Einkünfte.

                    Bei der Günstigerprüfung nach Zeile 4 müssen sämtliche Kapitalerträge erklärt werden.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                      Meiner Meinung nach ist der Antrag gemäß Zeile 5 in deinem Fall die richtige Auswahl, es sei denn, du hättest insgesamt sehr geringe Einkünfte.

                      Bei der Günstigerprüfung nach Zeile 4 müssen sämtliche Kapitalerträge erklärt werden.
                      Genau, so passt es.
                      Habe jetzt Z.5 angekreuzt und Z.13 330€eingetragen.
                      Jetzt werden auch in der Steuerberechnung die 471€ Sparer-Pauschbetrag angezeigt.

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                        #12
                        Wenn du bei Bank 2 nur 300 € Sparer-Pauschbetrag tatsächlich in Anspruch genommen hast, darfst du in Zeile 13 auch nur 300 € eintragen!

                        Es wird nicht nach dem Freistellungsbetrag gefragt!
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          Ok, mann ist das alles kompliziert,

                          Kommentar


                            #14
                            Wo habt ihr denn die Anlage KAP für 2019 gefunden? Ist die denn schon bereit gestellt?

                            Kommentar


                              #15
                              Selbstverständlich. In der Einkommensteuererklärung.
                              Schönen Gruß

                              Picard777

                              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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