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Kinderbetreuungskosten Anlage Kind

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    Kinderbetreuungskosten Anlage Kind

    Hallo,

    ich habe ein Problem bei der Kinderbetreuungskosten 2009 und bitte um Hilfe:

    Ich war 0101-3004 in Ausbildung, danach erwerbstätig. Meine Frau war komplett erwerbstätig.

    Für Kind 1 fielen 3959€ fürs ganze Jahr.
    Mein Eintrag:
    Zeilen 61, 62 Mutter 3959€, 69 0€, 71 0€, 77 Mutter, 81 3959€ / 2640€, 87
    Elster akzepiert das, aber das nicht:

    Für Kind 2 fielen 2807€ fürs ganze Jahr.
    Mein Eintrag:
    Zeilen 61, 62 Mutter 2807€, 69 0€, 71 0€, 77 Mutter, 81 2807€ / 1872€, 87
    Hier sagt Elster bei der Steuerberechnung: "Es wurden höhere Kinderbetreuungskosten bei der Verteilung für ein Kind angegeben, als vom Programm als abzugsfähig ermittelt wurden."

    Für Kind 3 fielen 1169€ an für 0107-3112:
    Mein Eintrag:
    Zeilen 61, 62 Mutter 1169€, 69 0€, 77 Mutter, 81 1169€ / 780€, 87
    Elster akzepiert das.

    Was muss ich tun?? Danke!!

    #2
    AW: Kinderbetreuungskosten Anlage Kind

    das erklärte scheint plausibel, man kann wohl nur raten.

    veilleicht hat sich irgendwo ein kreuzchen an einer falschen stelle eingeschlichen, oder sie sind in einer zeile verrutscht?

    wurde beim vater das datum zu ausbildung und erwerbstaetigkeit jeweils getrennt eingetragen mit 0 Euro?

    wir die aktuellste elster-version verwendet?

    sind die kinder nach dem alter sortiert als anlage angelegt?

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      #3
      AW: Kinderbetreuungskosten Anlage Kind

      danke, das beruhigt einerseits :-)

      Die Kinder aber ich dem Alter nach abwärts von 1. bis 3. als Anlage beigefügt.

      Kommentar


        #4
        AW: Kinderbetreuungskosten Anlage Kind

        ggf. wuerde ich die Anlage für das mittlere Kind nochmal komplett löschen und neu anlegen, die meldung klingt tatsaechlich so, als wäre irgendwo ein zahlendreher drin, oder ein wert zuviel, so das die zusammengerechnete summe der auf die eltern verteilten werte eben höher ist, als das was in zeile 61 steht...

        darüberhinaus: wenn lediglich bei der steuerberechnung dieser hinweis kommt, kann die steuererklärung trotzdem ans finanzamt uebertragen werden, die werden (falls vorhanden) den fehler finden und korrigieren.

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