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Anlage N Bruttoarbeitslohn...

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    Anlage N Bruttoarbeitslohn...

    Ein freundliches Hallo,

    Eine Frage eines "Erstausfüllers" zur Anlage N
    ( Einkommenssteuererklärung ) Zeile 6: Bruttoarbeitslohn...

    Gebe ich in dieser Zeile an, wieviel ich insgesamt ein Jahr lang
    über meine Nebentätigkeit Brutto verdient habe, also die "Jahressumme " ?

    Ich grüße und danke !

    #2
    AW: Anlage N Bruttoarbeitslohn...

    Es sind immer Jahreswerte anzugeben! Grundlage dafür ist der Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Anlage N Bruttoarbeitslohn...

      Mit Dank für die schnelle Antwort!

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