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Beiträge zum Versorgungswerk/ Syndikusanwalt und Selbstzahler - wo eintragen?

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    Beiträge zum Versorgungswerk/ Syndikusanwalt und Selbstzahler - wo eintragen?

    Hallo zusammen,

    ich bin neu hier, völlig verzweifelt und hoffe auf Eure Hilfe:

    Ich bin Syndikusanwalt und zahle seit 2019 (!!!) in das Versorgungswerk der RA ein. Ansonsten bin ich ein völlig normaler Angestellter ohne irgendwelche Besonderheiten. Verheiratet, ein Kind, getrennt veranlagt...

    Ich mache seit Jahren meine Steuererklärung mit Elster und hatte nie Probleme. Die Beiträge zum Versorgungswerk habe ich in der Anlage Vorsorgeaufwendungen eingetragen. Zur Info: ich bin Selbstzahler - heißt, mein AG zahlt mir die Rentenbeiträge auf mein Konto und das Versorgungswerk bucht sie ab.

    Auf meiner Lohnsteuerbescheinigung steht daher natürlich nur der Arbeitgeberanteil. Meinen und den Arbeitgeberanteil habe ich daher hälftig in Zeile 5 und 9 eingetragen.

    Elster zeigt mir aber IMMER eine Nachzahlung von ca. 1500 Euro an.

    Jetzt meine Frage: Was hab ich falsch gemacht? Müssen die Beträge noch an anderer Stelle angegeben werden?

    Ich habe alles überprüfen lassen: Lohnsteuer wurde richtig abgeführt, die Beiträge zum Versorgungswerk sind korrekt. Es muss an meiner Eingabe liegen.

    Ich drehe noch durch, weil mir einfach keiner helfen kann :-(

    Danke schon mal.

    Viele Grüße

    maxung
    Zuletzt geändert von ; 18.03.2020, 13:10.

    #2
    Hallo,

    in die Zeilen 4 + 9 kannst du doch gar nichts eingeben.
    Sie werden aus der Anlage N übernommen.
    Was genau hast du eingetragen?

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      Hallo,


      danke für deine schnelle Reaktion. In die Anlage Vorsorgeaufwendungen trägt man doch die Leistungen zur Altersvorsorge ein. Ich meinte übrigens Zeile 5 und 9.

      Ich habe es unter 5:Beiträge zur landwirtschaftlichen Alterskasse; zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen, die den gesetzlichen Rentenversicherungen vergleichbare Leistungen erbringen (abzüglich steuerfreier Zuschüsse laut Nummer 22b der Lohnsteuerbescheinigung) - ohne Beiträge, die in Zeile 4 geltend gemacht werden -

      Und unter 9:
      Arbeitgeberanteil / -zuschuss laut Nummer 22 a/b der Lohnsteuerbescheinigung

      Also das, was das Versorgungswerk mir abgezogen hat, jeweils hälftig.

      eingetragen.

      VG
      Zuletzt geändert von ; 18.03.2020, 13:19.

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        #4
        Meinen und den Arbeitgeberanteil habe ich daher hälftig in Zeile 4 und 9 eingetragen.
        Wurde auf der Lohnsteuerbescheinigung nur der Arbeitgeberzuschuss unter Nummer 22b bescheinigt?

        Und was verstehst du unter hälftig?

        Als Selbstzahler beim Versorgungswerk müsste der Gesamtbeitrag abzüglich des Arbeitgeberzuschusses laut Anleitung in Zeile 5 erklärt werden.

        Erscheint denn der gesamte Beitrag überhaupt in der Steuerberechnung?

        Da war ich jetzt eindeutig zu langsam, aber die letzte Frage ist noch aktuell
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Hi,

          Wurde auf der Lohnsteuerbescheinigung nur der Arbeitgeberzuschuss unter Nummer 22b bescheinigt?
          Genau! Ich habe aber eine Bescheinigung von dem Versorgungswerk bekommen und da steht der Gesamtbetrag drauf.
          Der Arbeitnehmeranteil entspricht dem Arbeitgeberanteil. Das meinte ich mit hälftig.

          Als Selbstzahler beim Versorgungswerk müsste der Gesamtbeitrag abzüglich des Arbeitgeberzuschusses laut Anleitung in Zeile 5 erklärt werden.
          Genau das habe ich gemacht.

          Erscheint denn der gesamte Beitrag überhaupt in der Steuerberechnung?
          Ja, der erscheint. Davon werden dann 88% "angerechnet...warum auch immer. dann wird der Arbeitgeberzuschuss abgezogen.

          Ich habe wirklich keinen blassen Schimmer was das Problem ist...es sei denn, ich müsste den Gesamtbetrag oder sonst irgendwas, noch an anderer Stelle eintragen.


          VG

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            #6
            Ja, der erscheint. Davon werden dann 88% "angerechnet...warum auch immer. dann wird der Arbeitgeberzuschuss abgezogen.
            Dann ist die Berechnung ja richtig. Im Jahr 2019 werden 88% der gesamten Beiträge steuerlich berücksichtigt, davon wird der zu 100% steuerfreie

            Arbeitgeberzuschuss abgezogen. Wenn das Steuerprogramm unter verbleibende Beträge eine Nachzahlung auswirft, hat das andere Gründe.

            Ein Minuszeichen bei verbleibende Beträge bedeutet eine Steuererstattung, aber das weißt du ja sicher.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Bei verbleibende Beträge ist kein Minuszeichen.

              Du bist also der Ansicht, ich habe alles richtig eingetragen?

              Eine Steuernachzahlung ( in der Höhe) ist doch völlig unrealistisch, bei einem normalen Angestelltenverhältnis. Das würde doch nur Sinn machen, wenn ich zu wenig Lohnsteuer abgeführt hätte oder sonst irgendwelche Einnahmen hätte. Hab ich aber nicht. Alles völlig normal. Nichts außergewöhnliches.

              Wenn ich die Beträge in die Felder für die gesetzliche Rente eintrage, kommt keine Nachzahlung raus. Da muss doch irgendwo ein Fehler sein. Ich kann doch nicht, nur weil ich seit letztem Jahr in das Versorgungswerk einzahle, auf einmal Steuern nachzahlen müssen?!

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                #8
                Wenn ich die Beträge in die Felder für die gesetzliche Rente eintrage, kommt keine Nachzahlung raus. Da muss doch irgendwo ein Fehler sein.
                Da gebe ich dir recht! Dann müssten sich aber doch auch die Zahlen bei beiden Varianten unterscheiden. Das siehst du doch in der Steuerberechnung.

                Ich bin jetzt auch von den Erläuterungen zur Zeile 5 ausgegangen. Bei der Steuerberechnung muss in der 1. Zeile der Gesamtbeitrag (AN + AG) stehen, darunter

                dann davon 88%, dann abzüglich Arbeitgeberzuschuss (- X.XXX), dann bei verbleiben der Restbetrag. Die Zahlen müssen bei beiden Varianten identisch sein!
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                  #9
                  In der Steuerberechnung steht das genau so wie du sagst.

                  Ich habe es auch gerade nochmal getestet mit der Eingabe, wenn ich so tue, als ob es sich um gesetzliche Rente handelt, kommt auch eine Nachzahlung raus.

                  Jetzt weiß ich auch nicht mehr weiter. Das würde doch bedeuten, es wurde zu wenig Lohnsteuer abgeführt...

                  Ich weiß echt nicht mehr, was ich machen soll.


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                    #10
                    Hallo,

                    hast du Krankengeld oder ALG bezogen?

                    Gruß FIGUL
                    Gruß FIGUL

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                      #11
                      Das würde doch bedeuten, es wurde zu wenig Lohnsteuer abgeführt.
                      Das kannst du doch leicht nachprüfen. https://www.bmf-steuerrechner.de/fb/...rmfb2019.xhtml
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        Ich hatte versehentlich den Link zum Faktorverfahren erwischt: https://www.bmf-steuerrechner.de/bl/...rmbl2019.xhtml
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          Hallo Figur,

                          nein, ich habe nichts dergleichen bezogen.

                          Viele Grüße

                          maxung
                          Zuletzt geändert von ; 19.03.2020, 11:24.

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                            #14
                            Hallo Charlie 24,

                            ich habe meinen Arbeitgeber kontaktiert und ihn die Lohnsteuer überprüfen lassen - laut ihm ist das so richtig.
                            Ich war auch beim Steuerhilfeverein. Auch die sagen, dass das so richtig sei.
                            Das Versorgungswerk sagt auch, sie haben alles richtig gemacht.

                            Vielleicht noch ein Hinweis:

                            Ich bekomme einen jährlichen Bonus welcher im April ausgezahlt wird. Dieser muss natürlich auch versteuert werden. Auf der Bescheinigung vom Versorgungswerk stehen diese Beiträge, welche ich ja im April 2019 gezahlt habe nicht drauf, weil das irgendwie in das Jahr 2018 noch einbezogen werden kann. Dadurch tauchen diese Beiträge zum Versorgungswerk auf der Steuer nirgends auf, obwohl ich sie aber bezahlt habe. Versteht ihr was ich meine?

                            Es gibt tatsächlich ansonsten nichts besonderes. ich kann mir nicht erklären, woher eine Nachzahlung kommen soll.

                            Und ich verstehe nicht, warum mir nach allen Abzügen (Werbungskosten und so weiter) wodurch mein Einkommen ja schrumpft, trotzdem eine Nachzahlung angezeigt wird.
                            Als Beispiel: Wenn man 50.000 verdient und darauf 10.000 Lohnsteuer zahlt, nach der Steuer nur noch 45.000 zu versteuerndes Einkommen da ist, kann doch die Lohnsteuer und der Soli Beitrag nicht höher sein als vorher?!

                            Vermutlich muss ich zum Steuerberater und ne Menge Geld ausgeben, damit mir mal jemand sagt, was Sache ist...

                            VG

                            maxung

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                              #15
                              Dadurch tauchen diese Beiträge zum Versorgungswerk auf der Steuer nirgends auf, obwohl ich sie aber bezahlt habe.
                              Dann ist die Bescheinigung des Versorgungswerks falsch. Das Versorgungswerk musste die geleisteten Beiträge für 2018 bis Ende Februar 2019

                              dem Finanzamt melden. Ein erst im April 2019 geleisteter Beitrag auf die Bonuszahlung kann in dieser Meldung nicht enthalten sein, also muss

                              er in der Bescheinigung für 2019 enthalten sein, auch wenn ihn das Versorgungswerk intern dem Jahr 2018 zurechnet. Sonst würde dein Beitrag

                              auf den Bonus steuerlich ja komplett unter den Tisch fallen und das Jahr für Jahr!
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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