Hallo,
da ich gerade 2x unkompetente Mitarbeiter des zuständigen Finanzamtes am Telefon hatte (".....ach tragen Sie das einfach mal da ein, der zuständige Sachbearbeiter merkt schon, wenn das falsch ist....."!!!), versuche ich hier mal mein Glück!
Es geht um die Anlage AV (Riesterrente) Steuererklärung für 2017! Ich bin unmittelbar begünstigt und habe 2016 noch bis September Elterngeld erhalten, habe allerdings bereits ab Juli 2016 eine geringfügige Beschäftigung aufgenommen, zu der ich auch freiwillig Beiträge zur Rentenversicherung abführe!
Den Betrag von der geringfügigen Beschäftigung habe ich meiner Meldung zur Sozialversicherung entnommen und in Zeile 10 eingetragen, aber wo muss ich das Elterngeld eintragen?
Die eine Dame vom Finanzamt wusste es garnicht, die andere behauptete stur und strack, das muss in Zeile 12 (wobei die Eingabehilfe ausdrücklich darauf hinweist, dass dort kein Elterngeld eingetragen wird)
Soll ich es unter Zeile 13 tatsächliches Entgelt angeben? Bitte ein klares Ja oder Nein (und wenn Nein, wo sonst) und keine Zitate von der Hilfestellung von Elster, weil das hab ich alles gelesen und bin auch nicht schlauer....!
Dann noch eine Frage Anlage Vorsorgeaufwand
In Zeile 6 trage ich meine freiwillig gezahlten Beiträge zur RV aus besagtem Minijob ein! Jetzt verweist die Hilfe von Elster darauf, dass man dann in Zeile 10 die AG-Anteile zur RV eintragen muss! Wo genau steht das denn bitte auf meiner Abrechnung? Also meine Beiträge stehen rechts unter dem Gesamt-Brutto (als Abzüge-klar) und unten in der Mitte steht nur SV-AG-Anteil, aber unter SV fällt ja auch KV....und nicht nur RV!
Vielen lieben Dank im Voraus für Antworten!
Grüße
Lecarma
da ich gerade 2x unkompetente Mitarbeiter des zuständigen Finanzamtes am Telefon hatte (".....ach tragen Sie das einfach mal da ein, der zuständige Sachbearbeiter merkt schon, wenn das falsch ist....."!!!), versuche ich hier mal mein Glück!
Es geht um die Anlage AV (Riesterrente) Steuererklärung für 2017! Ich bin unmittelbar begünstigt und habe 2016 noch bis September Elterngeld erhalten, habe allerdings bereits ab Juli 2016 eine geringfügige Beschäftigung aufgenommen, zu der ich auch freiwillig Beiträge zur Rentenversicherung abführe!
Den Betrag von der geringfügigen Beschäftigung habe ich meiner Meldung zur Sozialversicherung entnommen und in Zeile 10 eingetragen, aber wo muss ich das Elterngeld eintragen?
Die eine Dame vom Finanzamt wusste es garnicht, die andere behauptete stur und strack, das muss in Zeile 12 (wobei die Eingabehilfe ausdrücklich darauf hinweist, dass dort kein Elterngeld eingetragen wird)
Soll ich es unter Zeile 13 tatsächliches Entgelt angeben? Bitte ein klares Ja oder Nein (und wenn Nein, wo sonst) und keine Zitate von der Hilfestellung von Elster, weil das hab ich alles gelesen und bin auch nicht schlauer....!
Dann noch eine Frage Anlage Vorsorgeaufwand
In Zeile 6 trage ich meine freiwillig gezahlten Beiträge zur RV aus besagtem Minijob ein! Jetzt verweist die Hilfe von Elster darauf, dass man dann in Zeile 10 die AG-Anteile zur RV eintragen muss! Wo genau steht das denn bitte auf meiner Abrechnung? Also meine Beiträge stehen rechts unter dem Gesamt-Brutto (als Abzüge-klar) und unten in der Mitte steht nur SV-AG-Anteil, aber unter SV fällt ja auch KV....und nicht nur RV!
Vielen lieben Dank im Voraus für Antworten!
Grüße
Lecarma
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