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Kindergeld - zum ersten Mal

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    Kindergeld - zum ersten Mal

    Hallo!
    Seit März letzten Jahres bin ich zum ersten Mal Mama und habe daher auf der Anlage Kind unter "Anspruch auf Kindergeld" 1.000 € eingetragen. (die Hälfte von dem, was ich tatsächlich bekommen habe, denn mein Partner trägt ebenfalls 1.000 € ein).

    Frage 1: ist das so korrekt?

    Daraufhin ist die Erstattung unten rechts von einer dreistelligen Summe auf über 4.000 € gesprungen. Diese Logik erschließt sich mir nicht. Daher befürchte ich, ich hab irgendwas falsch gemacht...

    Frage 2: ist dieser krasse Sprung nach oben normal?

    Danke für eure Hilfe... Es ist wie gesagt das erste Mal mit Kind und ich will natürlich alles richtig eingeben / abgeben.

    #2
    Hallo,

    Wie kommst du auf 1000.- Kann nicht sein
    Der Sprung ist so nicht zu erklären.
    Was hast du alles ausgefüllt

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      Richtig wären 1.020 €, das erklärt aber die Änderung bei der Steuererstattung nicht.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Ich glaub ich hab den Fehler gefunden. Mein Freund war als "Ehemann / Person B" angegeben. Automatisch Zusammenveranlagung. Wenn ich Einzelveranlagung mache und meinen Freund (wir sind nicht verheiratet) als "Kindschaftsverhältnis zu einer anderen Person" eingebe, bin ich wieder beim Dreistelligen Betrag ohne Fehlermeldung. Plausibel, oder? Könnte das der Fehler gewesen sein?

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          #5
          Zitat von Franzi30081987 Beitrag anzeigen
          Ich glaub ich hab den Fehler gefunden. Mein Freund war als "Ehemann / Person B" angegeben. Automatisch Zusammenveranlagung. Wenn ich Einzelveranlagung mache und meinen Freund (wir sind nicht verheiratet) als "Kindschaftsverhältnis zu einer anderen Person" eingebe, bin ich wieder beim Dreistelligen Betrag ohne Fehlermeldung. Plausibel, oder? Könnte das der Fehler gewesen sein?
          Hallo Franzi30081987,

          ja das wird der Fehler gewesen sein -> Bei Eheleuten und Zusammenveranlagung kommt der Splittingtarif zur Anwendung und bei der Einzelveranlagung der Grundtarif.

          Tschüß

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            #6
            Danke!! Ich schließe das Thema hiermit.

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              #7
              Zitat von Franzi30081987 Beitrag anzeigen
              Danke!! Ich schließe das Thema hiermit.
              Dafür werden deine Rechte im Forum wohl nicht reichen.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Hallo,
                Franzi30081987 wollte wohl nur damit sagen -> für Sie ist es erledigt.

                Tschüß

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