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Frage zu Riesterrente-Entgeltersatzleistungen Zeile 44

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    Frage zu Riesterrente-Entgeltersatzleistungen Zeile 44

    Hallo,

    könnte mir bitte mal jemand bei der Anlage Vorsorgeaufwand, Seite 2, da wo es um die Eintragungen zur Riesterrente geht, weiterhelfen?
    Und zwar denke ich, dass ich dieses Jahr einen Eintrag in Zeile 44 machen muss, weil dort nach Entgeltersatzleistungen für Jahr 2008 gefragt ist und auf Grund eines Arbeitsunfalls im Jahr 2008 hatte ich kurzzeitig solche Leistungen bezogen.

    Mich verwirren hier die verschiedenen Zahlen aus mehreren Bescheinigungen und der Satz in der Eingabehilfe:
    "Ist das der gesetzlichen Rentenversicherung zugrunde liegende Entgelt höher als das tatsächlich erzielte Entgelt, ist das tatsächlich erzielte Entgelt einzutragen."

    Ich habe folgende 3 verschiedene Zahlen:
    Tatsächlich erhalten hatte ich diesbezüglich netto 142,53.
    Weiterhin erhielt ich eine Bescheinigung wegen Bezuges von Entgeltersatzleistungen zur Vorlage beim Finanzamt mit der Zahl 161,82 (das war für die Steuereklärung vom letzten Jahr, bloss ob das auch bei der Riesterrente die richtige Zahl ist, weiß ich nicht)
    und ansonsten habe ich auch noch eine Bescheinigung über Anrechnungszeiten/Entgeltersatzleistungen, dass dem Rentenversicherungsträger 204,00 EUR gemeldet wurden.

    Da ich nicht so sicher bin, wie der zitierte Satz aus der Eingabehilfe hier zu verstehen ist, kann mir mal jemand erklären, welche dieser 3 Zahlen nun für die Zeile 44 relevant ist?

    Mit freundlichen Grüssen
    uhu2
    Zuletzt geändert von ; 20.05.2010, 03:01.

    #2
    AW: Frage zu Riesterrente-Entgeltersatzleistungen Zeile 44

    das der rentenversicherung zugrunde liegende entgelt duerften hier die 204 euro sein, das tatsaechlich erzielte entgelt jedoch die bescheinigten 161,82 (somit meines Erachtens nach auch der anzugebende wert)

    das der erhaltene betrag durch steuerabzug?! netto noch geringer ausfaellt, hat fuer riester imho nix zu sagen, da geht es ja um brutto-einkuenfte.

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