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Chinesische Firma - Deutsche USt-ID

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    Chinesische Firma - Deutsche USt-ID

    Hey,

    ich habe eine Rechnung von einer Firma aus China bekommen. Auf der Rechnung geben sie jedoch eine deutsche Umsatzsteuer-ID (DE999999999) an und berechnen auch 19%. Meine USt-ID steht nicht auf der Rechnung. Kann ich diese Rechnung bei der USt-VA wie eine normale deutsche Rechnung buchen? (Also Kennziffer 66 "Vorsteuerbeträge aus Rechnungen von anderen...")? Oder ist der Firmensitz entscheidend?

    Und dann habe ich noch eine Rechnung aus Hongkong, allerdings mit britischer USt-ID. Hier werden 20% Umsatzsteuer ausgewiesen, da meine USt-ID nicht angegeben wurde. Ich würde jetzt die Rechnung korrigieren lassen mit meiner USt-ID, und dann das normale Reverse Charge Verfahren buchen (Kennziffer 89 "Steuerpflichtige innergemeinschaftliche Erwerbe" und Kennziffer 61 "Vorsteuerbeträge aus dem innergemeinschaftlichen...").

    Ist das beides so richtig?

    #2
    AW: Chinesische Firma - Deutsche USt-ID

    1. Ich unterstelle, dass die von Dir hier angegebene USt-ID exemplarisch ist. Wurde denn deutsche Umsatzsteuer ausgewiesen? Nur dann kannst Du die Vorsteuern geltend machen.

    2. ja

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      #3
      AW: Chinesische Firma - Deutsche USt-ID

      Klar, die USt-ID war exemplarisch Und ja, auf der Rechnung wird "VAT 19%" ausgewiesen.

      Kann man sagen, dass immer die USt-ID und nicht der Firmensitz entscheidend ist? Und wenn jemand eine deutsche USt-ID hat und 19% ausweist, dass man es wie eine normale deutsche Rechnung ohne Reverse Charge buchen kann?

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        #4
        AW: Chinesische Firma - Deutsche USt-ID

        Zitat von MercyMark Beitrag anzeigen
        Kann man sagen, dass immer die USt-ID und nicht der Firmensitz entscheidend ist?
        So gesehen vielleicht schon. Ausschlaggebend ist halt, dass der Unternehmer in Deutschland registriert ist - was er mit der USt-ID-Nr. dokumentiert - und das Umsatzsteuer nach dem deutschen Umsatzsteuergesetz in Rechnung gestellt wurde, die auf der anderen Seite auch hoffentlich an ein deutsches Finanzamt abgeführt wird.

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          #5
          AW: Chinesische Firma - Deutsche USt-ID

          Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
          So gesehen vielleicht schon. Ausschlaggebend ist halt, dass der Unternehmer in Deutschland registriert ist - was er mit der USt-ID-Nr. dokumentiert - und das Umsatzsteuer nach dem deutschen Umsatzsteuergesetz in Rechnung gestellt wurde, die auf der anderen Seite auch hoffentlich an ein deutsches Finanzamt abgeführt wird.
          Das ist auch der ganz normale Weg, wenn ein ausländischer Unternehmer die sogenannte "Lieferschwelle" überschreitet (ist bei jedem Land anders und in der Größenordnung zwischen 25.000 und 100.000 EUR pro Jahr oder so). Also ein ausländischer Lieferant, der diese Lieferschwelle überschreitet, muss deutsche Mwst. verlangen (und natürlich auch dorthin abführen) (Wobei das für Privatkunden gilt. Wenn du als Unternehmer mit deiner USt-ID bei einem EU-Lieferanten was bestellst, sollte das eigentlich als Innergemeinschaftlicher Erwerb ganz ohne Mwst. ablaufen.)

          Umgekehrt gilt das genauso. Wenn ein deutscher Unternehmer nur Kleinkram an holländische Privatpersonen für 3.792 EUR pro Jahr verkauft, schlägt er einfach ganz normal die 19% deutsche Mwst. drauf und führt die auch ganz normal nach Deutschland ab - als wenn der Kunde in Deutschland säße. Aber wenn der deutsche Unternehmer 3 Millionen EUR pro Jahr Umsatz in Holland macht, muss er stattdessen 21% holländische Mwst. draufschlagen - und die auch nach Holland abführen (wozu eine Registrierung dort erforderlich ist).

          Nur so nebenbei: Falls es sich nicht um Sachen zum Anfassen handelt (sondern um "sonstige elektronische Leistungen", z.B. MP3-Downloads o.ä.), ist die Lieferschwelle 0 EUR, d.h. die holländische Mwst. aus dem obigen Beispiel fiele schon ab dem ersten Euro an, darf aber (ohne Registrierung) an den "Mini-One-Stop-Shop" des BZST abgeführt werden, der das Geld dann nach Holland weiterleitet. Ist durchaus eine Erleichterung, sich für sowas nicht in allen EU-Mitgliedsstaaten registrieren zu müssen

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            #6
            AW: Chinesische Firma - Deutsche USt-ID

            Super, danke mhanft und L. E. Fant (guter Name übrigens ).

            Ich hätte noch eine Frage, die in ähnliche Richtung geht. Und zwar habe ich Rechnungen (v.a. aus Amerika und Australien), die eine USt-ID beginnend mit EU angeben (EU999999999). Dabei handelt es sich wohl um eine Sonderregelung für Anbieter digitaler Produkte, die außerhalb der EU sitzen.

            Mein FA sagte mir, sie können mit der Nummer nichts anfangen und es gibt kein Abkommen mit diesen Ländern, deshalb soll ich es in der USt-Erklärung nicht berücksichtigen. Aber gleichzeitig erlassen die Unternehmen mir ja die USt, nachdem ich meine USt-ID angegeben habe. Es kommt mir komisch vor, das nirgendwo anzugeben? Weißt du dazu mehr?
            Zuletzt geändert von MercyMark; 09.10.2018, 20:25.

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              #7
              AW: Chinesische Firma - Deutsche USt-ID

              Zitat von MercyMark Beitrag anzeigen
              Ich hätte noch eine Frage, die in ähnliche Richtung geht. Und zwar habe ich Rechnungen (v.a. aus Amerika und Australien), die eine USt-ID beginnend mit EU angeben (EU999999999). Dabei handelt es sich wohl um eine Sonderregelung für Anbieter digitaler Produkte, die außerhalb der EU sitzen.
              Mein FA sagte mir, sie können mit der Nummer nichts anfangen und es gibt kein Abkommen mit diesen Ländern, deshalb soll ich es in der USt-Erklärung nicht berücksichtigen. Aber gleichzeitig erlassen die Unternehmen mir ja die USt, nachdem ich meine USt-ID angegeben habe. Es kommt mir komisch vor, das nirgendwo anzugeben? Weißt du dazu mehr?
              Naja, als Kunde muss man die USt-ID seines Lieferanten ja eh nirgendwo angeben (sondern einfach die Beträge in den Feldern 46/47 bzw. 52/53 und 67 der USt-Voranmeldung). Nur wenn man selber hier was verkauft, muss ja die USt-ID des Kunden in die Zusammenfassende Meldung. Aber eben nicht andersrum.

              Das Verfahren mit den EU-USt-IDs ist hier erläutert: https://www.bzst.de/DE/Steuern_Inter...vice_node.html

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                #8
                AW: Chinesische Firma - Deutsche USt-ID

                Zitat von mhanft Beitrag anzeigen
                Nur wenn man selber hier was verkauft, muss ja die USt-ID des Kunden in die Zusammenfassende Meldung.
                Hallo mhanft,
                es gibt auch sonstige Leistungen, die in die ZM gehören.

                Tschüß

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                  #9
                  AW: Chinesische Firma - Deutsche USt-ID

                  Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
                  es gibt auch sonstige Leistungen, die in die ZM gehören.
                  Richtig. Aber die verkauft man ja auch

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                    #10
                    AW: Chinesische Firma - Deutsche USt-ID

                    Zitat von mhanft Beitrag anzeigen
                    Naja, als Kunde muss man die USt-ID seines Lieferanten ja eh nirgendwo angeben (sondern einfach die Beträge in den Feldern 46/47 bzw. 52/53 und 67 der USt-Voranmeldung). Nur wenn man selber hier was verkauft, muss ja die USt-ID des Kunden in die Zusammenfassende Meldung. Aber eben nicht andersrum.

                    Das Verfahren mit den EU-USt-IDs ist hier erläutert: https://www.bzst.de/DE/Steuern_Inter...vice_node.html
                    Genau, und in meinem Fall bin ich ja Kunde. Aber ich habe das bis jetzt nicht in der USt-Erklärung angegeben, obwohl es mir selbst komisch vorkam. Und auch wenn am Ende eh +-0 rauskommen, sollte ich jetzt wahrscheinlich eine Korrektur abschicken, oder? Sch....

                    Und danke für den Link. Es war schwer etwas dazu zu finden, wenn man nicht mal weiß, wie das Ganze heißt

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                      #11
                      AW: Chinesische Firma - Deutsche USt-ID

                      Zitat von MercyMark Beitrag anzeigen
                      Es war schwer etwas dazu zu finden, wenn man nicht mal weiß, wie das Ganze heißt
                      Hallo MercyMark,

                      schon in deinem Problem vom 10.04.2017 hat L.E.Fant und ich darauf hingewiesen, dass es für solche Fragen Steuerberater gibt, da man gerade bei der Umsatzsteuer schnell was falsch machen kann und dieses Forum keine Steuerberatung leisten kann bzw. darf.

                      Tschüß

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                        #12
                        AW: Chinesische Firma - Deutsche USt-ID

                        Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
                        Hallo MercyMark,

                        schon in deinem Problem vom 10.04.2017 hat L.E.Fant und ich darauf hingewiesen, dass es für solche Fragen Steuerberater gibt, da man gerade bei der Umsatzsteuer schnell was falsch machen kann und dieses Forum keine Steuerberatung leisten kann bzw. darf.

                        Tschüß
                        Ich war ja bei zwei Steuerberatern. Als ich denen von digitalen Lizenzen aus Asien erzählt habe, haben die mich anguckt, wie ein Auto. Und einer hat mir dann eine Lösung präsentiert, die nachweislich falsch war. Es gibt garantiert auch spezialisierte Steuerberater, die davon Ahnung haben. Aber für das Geld kann ich die paar Rechnungen, auf die das zutrifft, auch einfach privat bezahlen. Das käme billiger.

                        Und hier wird doch Steuerberatung am laufenden Band erteilt. Kaum jemand fragt hier irgendwas zur Software Mir ist schon klar, dass am Ende ich verantwortlich bin und dafür hafte. Aber ich finde den Austausch trotzdem super und habe hier schon viel gelernt.

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                          #13
                          AW: Chinesische Firma - Deutsche USt-ID

                          Zitat von MercyMark Beitrag anzeigen

                          Und hier wird doch Steuerberatung am laufenden Band erteilt. Mir ist schon klar, dass am Ende ich verantwortlich bin und dafür hafte. Aber ich finde den Austausch trotzdem super und habe hier schon viel gelernt.
                          Hallo MercyMark,

                          da hast du insofern recht, dass man schnell in einer Grauzone ist zwischen was zählt zur Eingabehilfe um Fehlermeldungen zu beseitigen oder ist das eine steuerliche Frage.

                          Gerade die Umsatzsteuer ist ein spezielles Problemgebiet wo man schnell eine Aussage im Paragrafen falsch deutet ,als Beispiel die Frage Ort der sonstigen Leistung -> wo der Unternehmer seinen Sitz hat oder wo der Empfänger seinen Sitz hat mit den unterschiedlichsten steuerlichen Auswirkungen.
                          Ich kenne so viele Beispiele, wo jemand jahrelang etwas falsch gemacht hat und das Finanzamt kommt prüfen und plötzlich zahlst du drauf. Nur deshalb immer wieder mal der Hinweis auf den Steuerberater.

                          Tschüß

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