AW: Übungsleiterpauschale in Anlage G / EÜR
Besten Dank für deine ausführliche Antwort.
Ich scheine immer gerne auf Edge Cases zu stoßen, wenn es um meine Steuererklärung geht.
Ich werde das dann nächstes Jahr mal so ausprobieren, wie du es beschrieben hast und das Ganze ggf. noch mal in einem Beischreiben erläutern.
Danke & Grüße!
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Übungsleiterpauschale in Anlage G / EÜR
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AW: Übungsleiterpauschale in Anlage G / EÜR
Wenn das wirklich -ausnahmsweise- bei Dir teil eines Gewerbebetriebs wäre, was durchaus denkbar ist, dann gilt Folgendes:
Die Anlage G sieht die besondere Darstellung wie in der Anlage S tatsächlich nicht vor, daher kommt in Anlage G Zeile 4 der steuerPFLICHTIGE Gewinn aus Deinem Gewerbebetrieb rein. Wenn Du also z.B. einen gewerblichen Gewinn OHNE die IHK-Tätigkeit iHv 20.000 € hättest und dann noch die 2.500 € für die IHK VOR § 3 Nr. 26 EStG draufkäme, betrüge der steuerPFLICHTIGE in Anlage G Zeile 4 einzutragende Gewinn 20.100 €, fertig mit Anlage G.
In der Anlage EÜR ist die Zeile 23 mit der Eintragung von 2.400 € richtig. Es stimmt zwar natürlich, dass das keine "echten" Betriebsausgaben sind, sondern ein Freibetrag. Da aber nach § 3 Nr. 26 Satz 2 EStG bei höheren Einnahmen als 2.400 € wie bei Dir die Betriebsausgaben dann nur abgezogen werden dürfen, soweit sie die 2.400 € übersteigen, wirkt dieser Freibetrag faktisch wie ein pauschaler Betriebsausgabenabzug, weswegen man das wohl so gestaltet hat.
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AW: Übungsleiterpauschale in Anlage G / EÜR
Zitat von korsika Beitrag anzeigenEintragungsmöglickeiten:
Anlage S Zeile 44
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Ein Gast antworteteAW: Übungsleiterpauschale in Anlage G / EÜR
Eintragungsmöglickeiten:
Anlage S Zeile 44
Bezüglich EÜR sind die Ausführungen richtig
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Übungsleiterpauschale in Anlage G / EÜR
Hallo zusammen,
ich habe bereits das Forum nach meiner Konstellation durchsucht, bin aber trotz vieler Beiträge zum Thema Übungsleiterpauschale nicht wirklich fündig geworden. Ich bin Arbeitnehmer und zudem selbstständig im Nebenerwerb als Einzelunternehmer unter Anwendung von § 19 Abs. 1 UStG ("Kleinunternehmer-Reglung"). In meiner Funktion als Einzelunternehmer bin ich dieses Jahr als Dozent für einen IHK-Kurs tätig gewesen und habe daraus eine Vergütung in Höhe von 2.500 € erhalten. Die IHK hat eine Rechnung von mir als Einzelunternehmer erhalten und diese bezahlt.
Ich fülle bei meiner Steuererklärung Anlage G + Anlage EÜR aus, weil ich einen Gewerbebetrieb habe und kein Freiberufler bin. Die Frage ist, wie ich in ELSTER nun die Übungsleiterpauschale angeben kann. 2.400 € der 2.500 € würden ja meines Erachtens unter die Pauschale fallen und mein zu versteuerndes Gesamteinkommen somit um diesen Betrag schmälern.
Die Frage(n) ist/sind jetzt allerdings:
- Wo gebe ich an, dass ich 2.400 € der erhaltenen 2.500 € als Übungsleiterfreibetrag geltend machen will? In Anlage G habe ich nichts dergleichen gefunden, in der Anlage EÜR habe ich Zeile 23 gefunden. Diese Zeile fällt unter den Überpunkt "Betriebsausgaben", was ich nicht ganz verstehe. Liege ich mit dieser Zeile richtig? Gebe ich meinen gesamten Gewinn ganz normal in der Anlage EÜR an (also unter anderem die vollen 2.500 €) und erzeuge durch die Angabe der 2.400 € in Zeile 23 quasi eine "Ausgabe", die meinen Betriebsgewinn schmälert?
Danke für eure Hilfe im Voraus.Stichworte: -
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