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Anlage Vorsorgeaufwände - falsch ausgefüllt?

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    Anlage Vorsorgeaufwände - falsch ausgefüllt?

    Guten Morgen zusammen,

    nachdem ich ja extreme Schwierigkeiten mit der Anlage KAP hatte war ich diese Woche soweit und habe alles meiner Meinung nach korrekt verpackt, erklärt und weggeschickt und hoffe, dass das Finanzamt jetzt alles nachvollziehen kann.

    Gestern wollten wir die Steuern von meinem Verlobten machen und da wurde ich verunsichert bei den Angaben zum Riestervertrag und wollte mal nachfragen, ob ich hier tatsächlich was falsch gemacht habe und ob ich es verbessern muss.

    Man muss in der Anlage VOR in Zeile 42 die beitragspflichtigen Einnahmen i.S.d. deutschen gesetzlichen Rentenversicherung in 2008 angeben.

    Hier habe ich in meiner Steuererklärung die Werte aus meinem Steuerbescheid 2008 eingegeben, die vor evtl. Rückzahlung angesetzt wurden.

    Dann habe ich in Zeile 45 (?) beim tatsächlichen Entgelt in 2008 die Summe angegeben, die der Steuerbescheid hergibt nach allen Abzügen etc.


    Jetzt habe ich aber beim erneuten Ausfüllen mit meinem Verlobten erst gesehen, dass in der Hilfe für Zeile 42 steht, dass man hier die Summe von den Sozialbescheinigungen nehmen soll/ kann.

    Frage: Diese Summe sollte doch identisch sein mit dem, was einem der Arbeitgeber gezahlt hat in dem Jahr, wenn man nur einen hat, oder?

    Und anscheinend hätte ich in Zeile 45 gar nichts eintragen sollen/ müssen???

    Es wäre super, wenn sich hier jemand soweit damit auskennt und mir sagt, ob ich das so nicht falsch gemacht habe und lassen kann oder ob es falsch ist und ich es korrigieren sollte/ muss, evtl. mit den Konsequenzen, die eine falsche Eingabe hier nach sich zieht.

    Liebe Dank für Eure super Hilfe, die ich bisher hier bekommen habe.

    LG
    Entchen

    #2
    AW: Anlage Vorsorgeaufwände - falsch ausgefüllt?

    Tatsächlich kommt in Zeile 42 das Sozialversicherungsbrutto, wie in der Meldung zur Sozialversicherung ausgewiesen. Dies kann leicht vom Steuerbrutto abweichen, da es z.B. bei Zusatzversorgung, Nacht- und Feiertagszuschlägen teilweise Abweichungen zwischen Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit gibt. I.A. dürften Abweichungenen, wenn vorhanden, dann recht gering sein.
    Zeile 45 bleibt tatsächlich leer, wenn Zeile 42 ausgefüllt ist.

    Ob man das korrigieren soll? Kommt darauf an, wie groß der Unterschied ist. Weiterhin dient diese Zahl bekanntlich nur der Berechnung des Zulagenanspruchs. Hat man genug Beiträge in den Riestervertrag gezahlt, um den volle Zulagenanspruch zu haben, egal ob mit dem korrekten oder leicht falschen Einkommenswert, hat es eh keine Auswirkung.

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      #3
      AW: Anlage Vorsorgeaufwände - falsch ausgefüllt?

      Hallo Neysee,

      danke für die Info.

      Hmm, in Zeile 42 habe ich jetzt natürlich nen hohen Wert stehen, in Zeile 45 nen niedrigeren, das wird wahrscheinlich eher verwirren, oder?

      Dann sollte ich noch mal schauen, was in der Sozialversicherungsmeldung für 2008 steht und wenn der Betrag niedriger wäre als meine jetzige Zeile 42 wäre das ja günstiger.

      Muss ich dann über ELSTER das noch mal neu schicken und ausdrucken und erneut zusenden oder nur über ELSTER das korrigieren ohne erneutes Zusenden?

      Wird dann automatisch der erste Entwurf für das Finanzamt als ungültig angesehen?
      Oder muss ich dann irgendwas dazu vermerken oder irgendwie?

      LG
      Entchen
      Zuletzt geändert von Entchen19; 20.05.2010, 09:45.

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        #4
        AW: Anlage Vorsorgeaufwände - falsch ausgefüllt?

        Wenn die eine Version schon unterschrieben beim FA ist, nimmt sie dort ihren geregelten Weg durchs Amt. Da noch eine zweite Version hinterher zu schicken, kann eigentlich nur im Chaos enden. Würde ich nicht ohne Rücksprache machen.

        Aber wie gesagt würde ich vorher mal schauen, ob man den ganzen Aufwand nicht für 2,50 Euro Differenz treibt.

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          #5
          AW: Anlage Vorsorgeaufwände - falsch ausgefüllt?

          Hallo neysee,

          danke für die Antwort.

          OK, ich schaue dann heute Abend noch mal genau nach, was die Differenz wäre.

          Und das die Zeile 42 und 45 jetzt gefüllt sind sollte auch nichts machen?

          Naja, notfalls muss das Finanzamt eben nachfragen und dann kann ich das ja erklären, damit sollten wir dann auch klarkommen.

          LG
          Entchen

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