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Bruttoarbeitslohn der Ex-Frau bei Unterhaltspflicht

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  • DrFumanchu
    antwortet
    AW: Bruttoarbeitslohn der Ex-Frau bei Unterhaltspflicht

    Ich bekomme aber weder Daten bzgl ihrer Einkünfte geschweige denn eine Unterschrift von ihr. Das hätte ich dann so vermerkt.

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  • Beamtenschweiß
    antwortet
    AW: Bruttoarbeitslohn der Ex-Frau bei Unterhaltspflicht

    Wo bzw. was möchtest du denn eigentlich erklären?

    Unterstützungsleistungen nach § 33 a EStG? -ist steuerlich für dich ohne Bedeutung, wenn die Ex über eigene Einkünfte von mehr als 9.444 € verfügt

    Realsplitting nach § 10 Absatz 1a EStG (Anlage U) - hier sind die eigenen Einkünfte der Ex egal. Sie muss aber die Anlage U unterschreiben und die Unterhaltszahlungen versteuern

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  • Picard777
    antwortet
    AW: Bruttoarbeitslohn der Ex-Frau bei Unterhaltspflicht

    Hättest ja auch mal sagen können, dass Du die Einkommensteuererklärung für 2017 machst, oder ?

    Die Möglichkeit gibt es erst seit der Einkommensteuererklärung 2017.

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  • DrFumanchu
    antwortet
    AW: Bruttoarbeitslohn der Ex-Frau bei Unterhaltspflicht

    Nun habe ich doch noch eine Frage.
    Im Formular für die Jahre 2014/15/16 finde ich keine Spalte wo ich zusätzliche Angaben machen kann. Oder bin ich blind?

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  • DrFumanchu
    antwortet
    AW: Bruttoarbeitslohn der Ex-Frau bei Unterhaltspflicht

    Super.
    Vielen Dank für die schnelle Antwort!!

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  • Picard777
    antwortet
    AW: Bruttoarbeitslohn der Ex-Frau bei Unterhaltspflicht

    Nicht plus Unterhalt, sondern ohne Unterhalt.

    Einfach nichts eintragen wäre platt ausgedrückt Steuerhinterziehung, denn "nichts" bedeutet ja hier Null. Ich kann es hier nicht ausprobieren, aber entweder trägst Du da "unbekannt" ein oder Du erläuterst das im Hauptbogen Zeile 98.

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  • DrFumanchu
    hat ein Thema erstellt Bruttoarbeitslohn der Ex-Frau bei Unterhaltspflicht.

    Bruttoarbeitslohn der Ex-Frau bei Unterhaltspflicht

    Hallo.
    Ich habe mal eine Frage.
    Ich bin geschieden und unterhaltspflichtig meiner Ex-Frau gegenüber. Nun muss ich ihr Jahresbrutto angeben. Setzt es sich aus ihrem Arbeitslohn plus erhaltenem Unterhalt zusammen?
    Und was mache ich wenn meine Ex-Frau mir ihre Daten nicht zur Verfügung stellt? Dann einfach nichts eintragen?
    Vielen Dank für eine Antwort.
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