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Weniger Steuerrückerstattung bei Riester mit Kind?

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    Weniger Steuerrückerstattung bei Riester mit Kind?

    Hallo,
    ich verstehe das Ergebnis der Steuerberechnung nicht und hoffe mir kann jemand helfen.

    Meine Frau hat einen Riestervertrag und zahlt hier ca. 1000 Euro im Jahr ein - etwas weniger als 4% vom Brutto.

    Gebe ich die Riester-Daten ein, so erhalten wir ca. 291 Euro mehr von der Einkommenssteuer zurück.
    Nun ist aber am im Dezember letzten Jahres unser Kind geboren. Hier bekommt man 300 Euro auf das Riesterkonto gezahlt.
    Gebe ich an (und ich muss es ja angeben), dass wir für ein Kind nach 2007 die Kinderzulage erhalten habe, so verringert sich die Rückerstattung um 243 Euro auf 48 Euro.

    Das verstehe ich nicht. Wieso bekommen wir ohne Kind mehr heraus? Bekommt man bei einem Kind also gar nicht 300 Euro, sondern effektiv nur 300-243 Euro = 57 Euro? Für mich mach das kein Sinn und ich hoffe jemand kann mir helfen.

    Vielen Dank.

    #2
    AW: Weniger Steuerrückerstattung bei Riester mit Kind?

    Es gibt entweder die Zulage oder den Steuervorteil, je nachdem, was günstiger ist. Letzteres wird dadurch realisiert, dass nach Berücksichtigung der Beiträge als Sonderausgaben der Zulagenanspruch auf die Steuer drauf geschlagen wird.

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      #3
      AW: Weniger Steuerrückerstattung bei Riester mit Kind?

      Zitat von multi Beitrag anzeigen
      Es gibt entweder die Zulage oder den Steuervorteil, je nachdem, was günstiger ist. Letzteres wird dadurch realisiert, dass nach Berücksichtigung der Beiträge als Sonderausgaben der Zulagenanspruch auf die Steuer drauf geschlagen wird.
      Danke für deine schnelle Antwort.
      Ich verstehe sie dennoch nicht.
      Angenommen die Zulage ist günstiger (für mich), dann würde ich verstehen wenn die 300 Euro auf das Konto gezahlt werden und die Steuer sich NICHT verändert.
      Angenommen der Steuervorteil wäre besser, so sollte sich die Steuererstattung erhöhen.
      Was ich nicht verstehe ist, dass mir 243 Euro abgezogen werden.

      Kannst du das bitte näher erklären?

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        #4
        AW: Weniger Steuerrückerstattung bei Riester mit Kind?

        Wenn der Steuervorteil günstiger ist, bleibt die Zulage auf dem Riester-Konto, aber der Steuervorteil wird um die Zulage gekürzt.

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          #5
          AW: Weniger Steuerrückerstattung bei Riester mit Kind?

          Nochmals vielen Dank!
          Ich verstehe es jedoch immer noch nicht

          Ich verstehe es so, dass man bei einem Kind eine Zulage von 300 Euro bekommt. Nun findet eine Günstiger-Prüfung mit dem Steuervorteil statt. Günstiger kann für mich ja nur sein, dass ich mehr als 300 Euro bekomme.
          Daher: Falls Zulage günstiger, bleibt es bei den 300 Euro und die Steuer reduziert sich nicht, erhöht sich aber auch nicht.
          Ist der Steuervorteil günstiger so würde ich erwarten, dass zusätzlich etwas mehr zurückkommt.

          Was ich nicht verstehe:
          ohne Kind: Grundzulage von 154 Euro plus eine Steuerrückerstattung von 291 Euro sind 445 Euro.
          mit Kind: Grundzulage von 154 Euro + 300 Euro = 454 Euro plus Steuerrückerstattung von 48 Euro = 502 Euro.

          Ah, ich habs mir glaube eben selbst beantwortet.
          Sehe ich es richtig, dass (bei meinen Daten, bzw. der meiner Frau) sich das Kind nach Steuer mit "nur" 50 Euro auswirkt?
          Die 300 Euro landen nun halt direkt auf dem Riesterkonto und nicht auf dem Bankkonto, daher wird das Geld nun verzinst und steht im Alter bereit.
          Ohne Kind wäre ich insgesamt finanziell gleich gestellt (bist auf die 50 Euro), nur dass das Riesterkonto weniger Kapital aufweisen würde?

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            #6
            AW: Weniger Steuerrückerstattung bei Riester mit Kind?

            Die 300 Euro landen nun halt direkt auf dem Riesterkonto ...
            Und zwar zusätzlich zur Grundzulage, das siehst du richtig!
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: Weniger Steuerrückerstattung bei Riester mit Kind?

              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Und zwar zusätzlich zur Grundzulage, das siehst du richtig!
              Danke!!
              Ok. Naja, irgendwie auch schade. Ich dachte immer, dass man tatsächlich bei einem Kind 300 Euro mehr bekommt, unterm Strich sind es nun bei uns nur 50. Aber das heißt, dass meine Frau bisher einfach davon besonders profitiert hat, und nun eben steuerlich gesehen nicht mehr so.

              Abschließend eine letzte Frage - sollten wir ein zweites Kind bekommen, so landen weitere 300 Euro auf dem Riesterkonto, der Steuervorteil wird sich dann aber wahrscheinlich auf 0 hin bewegen?

              Edit:
              Habe ich eben getestet. Gebe ich 2 Kinder ein ist die Erstattung so, als hätte ich den Riestervertrag erst gar nicht in der Steuererklärung erwähnt.
              Bin ich verpflichtet die Riester-Daten einzugeben oder kann ich das dann auch gleich lassen?
              DANKE!!
              Zuletzt geändert von lichtbricht; 16.10.2018, 20:19.

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                #8
                AW: Weniger Steuerrückerstattung bei Riester mit Kind?

                Hallo,

                vorweg, ich bin absolut kein Riesterexperte, ganz im Gegenteil.

                Aber ist es wirklich so, dass man durch ein Kind quasi dazu genötigt wird 243 Euro zusätzlich in den Vertrag einzuzahlen? Und das für diese - fast lächerlichen - 57 Euro?

                Stefan
                Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                  #9
                  AW: Weniger Steuerrückerstattung bei Riester mit Kind?

                  Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
                  Aber ist es wirklich so, dass man durch ein Kind quasi dazu genötigt wird 243 Euro zusätzlich in den Vertrag einzuzahlen?
                  Nein, so ist es nicht. Und ich kann das aus diesem Thread auch nicht herauslesen .

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                    #10
                    AW: Weniger Steuerrückerstattung bei Riester mit Kind?

                    Bin ich verpflichtet die Riester-Daten einzugeben oder kann ich das dann auch gleich lassen?
                    Nein du bist nicht verpflichtet, den Antrag auf Günstigerprüfung zu stellen. Du kannst die Anlage AV dann auch weglassen.

                    Aber nicht vergessen, die Anlage AV dann nach Ende des Anspruchs auf Kinderzulage wieder hinzuzufügen! Das ist mir nämlich passiert!

                    Da habe ich damals dann 214,00 € verschenkt.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      AW: Weniger Steuerrückerstattung bei Riester mit Kind?

                      Wie funktioniert die Günstigerprüfung?

                      Die Günstigerprüfung funktioniert in zwei Schritten:
                      1. Schritt: Berechnung der Steuerentlastung
                      Zuerst wird die tarifliche Einkommensteuer ausgerechnet, die sich ergibt, wenn die Altersvorsorgeaufwendungen nicht als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Dann wird die tarifliche Einkommensteuer ausgerechnet unter Berücksichtigung der Altersvorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben. Anschließend werden die beiden Steuerbeträge miteinander verglichen. Der Differenzbetrag ist die Steuerentlastung durch den Sonderausgabenabzug.

                      2. Schritt: Vergleich der Steuerentlastung mit der Zulage
                      Hier gibt es zwei Möglichkeiten:

                      Die Steuerentlastung ist geringer als die Zulage.
                      In diesem Fall bleibt es bei der Förderung durch die Zulage.
                      Die Zulage wird auf Ihren Altersvorsorgevertrag eingezahlt.
                      Es gibt keine weitere Förderung durch einen Sonderausgabenabzug.

                      Die Steuerentlastung ist höher als die Zulage.
                      Ihre Altersvorsorgeaufwendungen werden als Sonderausgaben abgezogen.
                      Die Zulage wird auf Ihren Altersvorsorgevertrag eingezahlt.
                      Um eine Doppelförderung zu vermeiden, zieht das Finanzamt die Zulage (als bereits erfolgte Steuervergütung) von der Steuerentlastung durch den Sonderausgabenabzug ab.
                      Die Differenz zwischen Steuerentlastung und Zulage wird gesondert im Steuerbescheid ausgewiesen und zusammen mit der Steuererstattung direkt ausbezahlt. Sie fließt also nicht in den Vorsorgevertrag. Damit kann auch in späteren Jahren nachvollzogen werden, in welcher Höhe sich die Altersvorsorgeaufwendungen steuermindernd ausgewirkt haben.

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                        #12
                        AW: Weniger Steuerrückerstattung bei Riester mit Kind?

                        Hallo,

                        >>>Nein, so ist es nicht. Und ich kann das aus diesem Thread auch nicht herauslesen

                        Warum nicht?
                        Es ist doch offenbar so, dass mit Kind 300 Euro mehr in den Vertrag eingezahlt werden, von denen der Fragesteller aber indirekt 243 Euro selber zahlen muss.

                        Klar, genötigt wird nicht, denn die Anlage AV kann auch einfach weggelassen werden (dann aber komplett, was wahrscheinlich auch wieder weniger Erstattung bedeutet); die Formulierung war bewusst etwas sarkastisch.

                        Stefan
                        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                          #13
                          AW: Weniger Steuerrückerstattung bei Riester mit Kind?

                          Es ist doch offenbar so, dass mit Kind 300 Euro mehr in den Vertrag eingezahlt werden, von denen der Fragesteller aber indirekt 243 Euro selber zahlen muss.
                          Das halte ich jetzt schon für einen Denkfehler! Diese 300 € werden aus der Staatskasse bezahlt, warum sollte die Staatskasse den gleichen Betrag denn nochmal bezahlen?

                          Das System unterscheidet sich grundsätzlich nicht von der Günstigerprüfung bei Kindergeld und Kinderfreibetrag, da macht das ja auch keine Probleme. Doppelt begünstigt geht nun mal nicht!
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #14
                            AW: Weniger Steuerrückerstattung bei Riester mit Kind?

                            Hallo,

                            mich stören ja nicht die - nur - 57 Euro die am Ende als Gewinn rausspringen, sondern das man nur durch das Kind den Riestervertrag durch die Hintertür erhöht. Vielleicht kann man das verhindern, aber ich befürchte, dass viele das überhaupt nicht erkennen.

                            Oder ich hab' was falsch verstanden.


                            >>>Diese 300 € werden aus der Staatskasse bezahlt, ...

                            Aber gleichzeitig müssen 243 Euro zurückgezahlt werden. Und das entscheidende ist worein und woraus, der Staat zahlt die 300 Euro nämlich in den Vertrag (da kommt man Jahrzehnte nicht dran), auf die 243 Euro muss man hingegen direkt verzichten.

                            Oder ich hab' was falsch verstanden.

                            Stefan

                            PS: Ich halte Riester sowieso für Humbug und bin deshalb wahrscheinlich nicht objektiv, suche eher noch nach weiteren Nachteilen.
                            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                              #15
                              AW: Weniger Steuerrückerstattung bei Riester mit Kind?

                              Also, erst nochmal Danke für die vielen Antworten und die Beteiligung hier. Es ist ein klasse Forum mit tollen Leuten!

                              @reckoner
                              ICh glaube es nun wirklich verstanden zu haben und erkläre es nochmal mit anderen Worten.

                              Meine Frau bekam ohne Kind eine Grundzulage von 154 Euro + durch Angabe des Riestervertrags in der Anlage AV eine gute Steuererstattung. Das hängt natürlich alles vom Einkommen, der gezahlten Lohnsteuer, der Beiträge in den Riestervertrag etc ab. Bei ihr waren das immer ca. 1050 Euro Beiträge + Zulage macht ca. 1200 Euro an Sonderausgaben (die Zulage wird vom Staat gezahlt und auf die Sonderausgaben aufgerechnet, das ist gut!). Nehmen wir der Einfachheit an, dass bei der Steuererklärung für jeden anrechenbaren Euro sie ca 1/3 wieder herausbekommt.
                              Bei 1200 Euro Ausgaben wären das 400 Euro an Rückerstattung. Nun kommt die Günstigerprüfung. 400 abzgl. Grundzulage (die hat sie ja schon) gibt ca. 250 Euro Erstattung, ein plus für sie.

                              Nun kommt ein Kind. Die Sonderausgaben addieren sich zu 1050+154+300 = ca. 1500 Euro. Ein Drittel davon sind nun 500 Euro an Steuererstattung, die sie bekommen würde. Sie hat aber schon auf den Riestervertrag die Grundlagen 154 + 300 = 454 bekommen. Also bekommt sie noch ca. 50 von der Steuer heraus - aber eben keine 250 mehr.
                              (und genau hier war mein Denkfehler. Riester ohne Kind: 291 mehr, Riester mit Kind: 51 mehr als ohne Riester, aber eben 243 weniger als Riester ohne Kind).

                              Wenn ein zweites Kind da wäre, hätte sie Sonderausgaben von ca. 1800 Euro, dann gibts 600 Euro Steuer zurück. Die Zulagen sind 154+300+300 = 754
                              600-754 = -154 . In diesem Fall (bei einem zweiten Kind) lohnt sich die Steuer nicht. das FA wird entscheiden, kein Geld zurückzugeben, aber auch kein zusätzliches einzusammeln.

                              Ich habe nun auch begriffen, dass es beim Kindergeld ähnlich läuft.
                              Danke an euch!
                              Zuletzt geändert von lichtbricht; 17.10.2018, 07:17.

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