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Elternzeit/ Elterngeld / Mutterschaftsgeld

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    Elternzeit/ Elterngeld / Mutterschaftsgeld

    Hallo Ihr Lieben,
    im vergangenen Jahr bin ich zum 1. Mal Mutter geworden und bin jetzt etwas überfragt wo ich welche Angaben im ElsterFormular Programm machen muss.

    Von Februar bis Mai habe ich Mutterschaftsgeld erhalten und ab Mai Elterngeld, wo genau trage ich das nur ein Ich habe gefühlt alles hunderte Male durchgescrollt und sehe wohl den Wald vor lauter Bäumen nicht.

    ​​​​​​​Sonnige Grüße aus dem Spreewald

    #2
    Ab 2019 sind Einkommensersatzleistungen in der Zeile 38 des Hauptvordrucks zu erklären, bei ElsterFormular ist das auf Seite 2 zu finden.

    Der Eintragungsbereich kann dupliziert werden. Bei Zusammenveranlagung ist die Zeile für die Ehefrau auszufüllen, sonst Steuerpflichtige Person
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Ich habe auch noch eine Frage zur Eintragung des Elterngeldes bzw. auch Mutterschaftsgeldes. Bei den Hinweisen in Zeile 38 des Hauptvordruckes steht: "Die Leistungsbeträge werden grundsätzlich elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt und sind nicht mehr einzutragen". Wenn ich die Beiträge nicht eintrage, sieht das Ganze natürlich besser aus. Wie ist das zu verstehen? Was passiert, wenn ich keine Daten unter Elterngeld/Mutterschaftsgeld eintrage?

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        #4
        Die Hinweise sind Unsinn, die wurden von der Anleitung zu den Papiervordrucken abgeschrieben. Wenn du die Beträge nicht einträgst,

        ist deine Steuerberechnung falsch, weil der Progressionsvorbehalt nicht gerechnet wird. Eine fehlerhafte Steuerberechnung nützt dir nichts,

        das Finanzamt bezieht die gemeldeten Beträge ja ein.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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