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Hat vom Grundsatz her nichts mit Elster oder der Einkommensteuererklärung zu tun - vgl. Lottogewinn - es sei den, bei den Spielen handelt es sich um eine nachhaltige Tätigkeit.
Warum hat das nichts mit Elster bzw. diesem Forum zu tun, wenn ich frage, WO diese Sachen bei ElsterFormular eingetragen werden müssen?
Steuerfreie Einnahme oder Einkünfte müssen nicht erklärt werden! Das hat aber nichts mit der elektronischen Steuererklärung zu tun, das ist auch auf Papier so.
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
Ich habe doch oben eindeutig Gewinnspiel geshrieben, nicht Lotto und auch nicht Glücksspiel. Ob die Gewinne nun steuerfrei sind oder nicht steht hier nicht zur Frage.
Wenn sie also nicht steuerfrei sind, wo werden sie eingetragen?
Ich habe doch oben eindeutig Gewinnspiel geshrieben, nicht Lotto und auch nicht Glücksspiel. Ob die Gewinne nun steuerfrei sind oder nicht steht hier nicht zur Frage.
Wenn sie also nicht steuerfrei sind, wo werden sie eingetragen?
Hallo,
Gegenfrage: Was verstehst du unter Gewinnspiel?
Lotto und Glücksspiel sind es lt. deiner Auffassung ja nicht.
Oder trollst du ein bisschen.
das sind sie wohl nicht.
Der TE redet von Gewinnspielen und verneint ausdrücklich Einkünfte aus Glückssüielen.
Zu seiner Definition von Gewinnspielen hat er sich noch nicht geäußert.
Also um mal wieder die Kurve zu kriegen zu Elster und auch das nur bedingt:
Ob Dein Gewinnspiel der Einkommensteuer unterliegt und falls ja, welche Einkunftsart, das klärst Du bitte mit dem steuerlichen Berater Deines Vertrauens oder Deinem Finanzamtssachbearbeiter, da es sich dabei um eine steuerrechtliche Frage handelt, die mit Elster nichts zu tun hat. In der Regel ist das, was ICH unter einem Gewinnspiel verstehe, steuerfrei, auch wenn korsika das Urteil aus seinem Link anders interpretiert.
WENN der Gewinn nicht der Einkommensteuer unterliegt, ist er GAR NICHT in der Einkommensteuererklärung zu erklären. Wäre es ein gewerblicher Gewinn, darfst Du Dir die Anlage G anlachen und zusätzlich die Anlage EÜR. Sollten es ausnahmsweise sonstige Einkünfte sein, dann wäre die Anlage SO die richtige. Sobald Du es die genaue Einordnung weißt und noch Fragen offen sind, kann man wegen der genauen Eintragung ggf. noch etwas ins Detail gehen.
Schönen Gruß
Picard777
P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:
Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.
...
Gegenfrage: Was verstehst du unter Gewinnspiel?...
Ok, vielleicht mit Gewinnspiel etwas unglücklich formuliert. Es geht um Quizshows im privaten und öffentlich/rechtlichen Sendungen (z.B. "NDR Quizshow", "Genial daneben", "Wer weiss denn sowas" usw.), bei den Menschen aus privater Motivation teilnehmen. Also Spiele, bei denen Fragen beantwortet werden und/oder wo der Gewinn nicht allein vom Glück abhängt.
Nichts Gewerbliches und nicht dauerhaft.
Meine Frage ist NICHT, OB das steuerpflichtig ist.
...Sollten es ausnahmsweise sonstige Einkünfte sein, dann wäre die Anlage SO die richtige. Sobald Du es die genaue Einordnung weißt und noch Fragen offen sind, kann man wegen der genauen Eintragung ggf. noch etwas ins Detail gehen.
BFH-Urteil vom 28.11.2007 - IX R 39/06
Mit o. g. Urteil hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass Preisgelder für die Teilnahme als Kandidat an einer Fernsehshow als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG steuerbar sind. Entscheidendes Kriterium für die Steuerbarkeit ist.....
Damit wären die Preisgelder in der Anlage SO einzutragen.
Ich bitte um Nachsicht, dass für einen Steuerlaien nicht immer sofort der gesamte Umfang eines Steuerproblems offensichtlich ist und die Fragen aus Sicht der Steuerfachleuchte unpräzise formuliert wurden.
Zitat Febedie: Ok, vielleicht mit Gewinnspiel etwas unglücklich formuliert. Es geht um Quizshows im privaten und öffentlich/rechtlichen Sendungen (z.B. "NDR Quizshow", "Genial daneben", "Wer weiss denn sowas" usw.), bei den Menschen aus privater Motivation teilnehmen. Also Spiele, bei denen Fragen beantwortet werden und/oder wo der Gewinn nicht allein vom Glück abhängt.
Nichts Gewerbliches und nicht dauerhaft.
Eindeutige Erklärung deines Begriffs von Gewinnspiel (warum nicht gleich so)
und ebenso eindeutige und klare Antwort von
Beamtenschweiß
>>>Es geht um Quizshows im privaten und öffentlich/rechtlichen Sendungen (z.B. "NDR Quizshow", "Genial daneben", "Wer weiss denn sowas" usw.), bei den Menschen aus privater Motivation teilnehmen. Also Spiele, bei denen Fragen beantwortet werden und/oder wo der Gewinn nicht allein vom Glück abhängt.
Bei "Wer weiß denn sowas" ist der Gewinn schon mal steuerfrei.
Und die Anlage G die hier erwähnt wurde dürfte in den meisten Fällen unzutreffend sein, bezüglich eines Gewerbes mangelt es schon an der Nachhaltigkeit.
In dem Fall Peter Meiners (Schlag den Raab) war das beispielsweise auch nicht der Fall (sonst wäre auch noch Gewerbesteuer angefallen - davon hab' ich nichts gelesen).
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