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Riester Eintragung: Änderungen 2018 nach 2019 unverständlich

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    Riester Eintragung: Änderungen 2018 nach 2019 unverständlich

    Hallo,

    ich habe zwar schon diverse Links zum Thema "Riester" hier im Forum gesichtet, steige aber trotzdem duch die Erklärungen nicht ganz durch.
    Ich nutze (noch) die Elsterformular SW und möchte nun meine Steuer für 2019 machen.
    Ich habe seit Jahren immer die Formulare des Vorjahres übernommen und die Werte entspr. aktualisiert und gut war's.
    Nun haben sich aber die Felder für die Riester Verträge geändert, so dass das nicht mehr funktioniert.

    Ich bin AN, meine Frau arbeitet nicht, wir sind zusammenveranlagt.
    Wir haben 2 Riester Verträge, unsere beiden Beiträge habe ich summiert bis 2018 in die Anlage AV in die Zeilen 6-8 eingetragen, plus bei mir den Haken bei "mittelbar begünstigt" in Zeile 19 gesetzt, fertig, so wurde es immer übertragen und die Erstattung hat funktioniert.
    Für meine Frau brauchte ich keine AV Anlage.

    Nun für 2019 kann man das so nicht mehr eintragen. Die Vertragsnummern braucht es anscheinend nicht mehr, soviel ich gelesen habe.
    Also trage ich in meiner Anlage AV wieder unsere beiden summierten Beiträge ein, wenn ich dann aber in Zeile 15 den Haken bei "mittelbar begünstigt" setze, meckert die Plausi, dass in dem Fall meine Frau "unmittelbar begünstigt" sein müsse.
    Heisst das nun, ich muß neuerdings auch für meine Frau eine AV Anlage ausfüllen, wo ich lediglich den Haken bei "unmittelbar begünstigt" setze?
    Oder bei mir den Haken in Zeile 15 rausnehmen?

    Wer kann hier helfen?

    Vielen Dank im Voraus....

    LG Wolf

    #2
    Wenn du AN bist, dann bist du unmittelbar begünstigt. Deine Frau ist nicht rentenversicherungspflichtig und deshalb nur mittelbar begünstigt.

    Das war auch schon bisher so!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke!
      Eigenartig, da ich das in den letzten Jahren immer andersherum ausgefüllt hatte, d.h. ich war vor etlichen Jahren bei meiner Finanzbehörde, als ich die Belege dort persönlich eingericht hatte, da hat man mich so beraten, dass ich "mittelbar" wäre, und meine Frau gar keine AV Anlage benötigt.
      Dann bedeutet es jetzt für 2019, dass ich es für mich als "unmittelbar" setze, dann meckert zwar die Plausi dass ich in den Einträgen für 2018 etwas eintragen muß, also setze ich dort 0.
      Und lege für meine Frau also nun auch eine AV Anlage an, wo ich sie lediglich als "mittelbar" eintrage.

      Wenn das so richtig ist, na gut, mache ich es so, verwundert mich trotzdem etwas...

      Danke

      LG Wolf

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        #4
        Zitat von wdperl Beitrag anzeigen
        Eigenartig, da ich das in den letzten Jahren immer andersherum ausgefüllt hatte
        Ich habe einen Riestervertrag 2002 abgeschlossen, ich glaub vorher gab's das gar nicht. Und, ja, Charlie hat natürlich Recht, die Förderung ist vor Allem für Arbeitnehmer gedacht. Die sind unmittelbar begünstigt, so war es schon immer!

        Zitat von wdperl Beitrag anzeigen
        dass ich in den Einträgen für 2018 etwas eintragen muß, also setze ich dort 0
        Ja, wenn Du 2018 überhaupt keine Einnahmen hattest, dann reicht es, eine einzige Null in einer der Zeilen einzutragen.


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          #5
          Du musst deinen Bruttoarbeitslohn 2018 in die Zeile 6 der Anlage AV eintragen, maximal die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung.

          Oder warst du 2018 nicht rentenversichert?
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            #6
            Zitat von wdperl Beitrag anzeigen
            Eigenartig, da ich das in den letzten Jahren immer andersherum ausgefüllt hatte, d.h. ich war vor etlichen Jahren bei meiner Finanzbehörde, als ich die Belege dort persönlich eingericht hatte, da hat man mich so beraten, dass ich "mittelbar" wäre, und meine Frau gar keine AV Anlage benötigt.
            Finanzbehörden beraten nicht, und falls diese Aussage getroffen wurde, war sie falsch.

            Zitat von wdperl Beitrag anzeigen
            Dann bedeutet es jetzt für 2019, dass ich es für mich als "unmittelbar" setze, dann meckert zwar die Plausi dass ich in den Einträgen für 2018 etwas eintragen muß, also setze ich dort 0
            Das klingt nach mutwilliger Falscheingabe aus Lustlosigkeit.

            Zitat von wdperl Beitrag anzeigen
            Und lege für meine Frau also nun auch eine AV Anlage an, wo ich sie lediglich als "mittelbar" eintrage.
            Wer keinen Riester hat braucht keine Anlage AV.

            Es soll auch nicht verboten sein, die Anleitung zur Anlage AV zu lesen.

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              #7
              Wer keinen Riester hat braucht keine Anlage AV.
              Seine Frau hat doch einen Vertrag!
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Richtig, meine Frau hat auch einen Riester Vertrag. Klar war ich 2018 rentenversichert. Danke für die Hinweise.

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                  #9
                  Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                  Seine Frau hat doch einen Vertrag!
                  Du hast Recht. Ich hatte nur noch in Erinnerung, dass er bisher nur eine Anlage AV hatte. Auf die Idee, dass jemand, wenn es schon getrennte Anlagen gibt, alle in der des Mannes aufaddiert, wäre ich nie gekommen, aber es steht da tatsächlich so.

                  Eine Träne Mitleid an den, der das bearbeiten darf.

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