AW: Steuerbescheide 2015 u 2016 vom 19.10.2018 - keine Bescheidabholung möglich
[Zitat:] Es gibt Bundesländer -wie z.B. Hessen-, in denen die Bescheiddatenabholung nur für den ERSTbescheid möglich ist, nicht aber für alle 397 Änderungsbescheide. Aus Deinen Beiträgen und Deinem Profil ist leider nicht ersichtlich, in welchem Bundesland Dein Finanzamt liegt. Wenn das daher z.B. Hessen sein sollte, sollte sich damit Deine Frage erledigt haben.[Zitat Ende]
Besten Dank für alle Rückmeldungen.
Ich bin in Bayern. Da hatte ich bisher bei Bedarf sofort den aktuell gültigen Steuerbescheid auf dem Bildschirm. Und außerdem den aktualisierten Vergleich mit der Steuererklärung. Wenn diese Funktionalität nun nicht mehr unterstützt wird, halte ich das für einen deutlichen Rückschritt.
Die Kontrolle ist gar nicht das große Problem: Da ziehe ich dann eben den vorherigen Bescheid aus dem Aktenordner und lege den Änderungsbescheid daneben - die Steinzeit lässt grüßen. Aber wenn ich in zwei Jahren mal den letztgültigen Bescheid 2014 anschauen will, dann muss ich den betreffenden Aktenordner im Keller suchen und dort herumblättern. EDV stelle ich mir etwas komfortabler vor - zumal der Steuerverwaltung ja sämtliche Daten vorliegen.
Nun bin ich gespannt, ob das ElsterPortal ebenfalls davon Abstand nimmt, die Änderung von Steuerbescheiden zu kommunizieren. Hoffentlich kann ich dann bei Ergehen eines Änderungsbescheids wenigstens den im Portal herumliegenden Erstbescheid als nicht mehr gültig markieren?! Mir scheint, ich muss die Aktenordner wieder griffbereit legen, bis die Programmierung das Thema irgendwann in den Griff bekommt.
[Zitat:] Es gibt Bundesländer -wie z.B. Hessen-, in denen die Bescheiddatenabholung nur für den ERSTbescheid möglich ist, nicht aber für alle 397 Änderungsbescheide. Aus Deinen Beiträgen und Deinem Profil ist leider nicht ersichtlich, in welchem Bundesland Dein Finanzamt liegt. Wenn das daher z.B. Hessen sein sollte, sollte sich damit Deine Frage erledigt haben.[Zitat Ende]
Besten Dank für alle Rückmeldungen.
Ich bin in Bayern. Da hatte ich bisher bei Bedarf sofort den aktuell gültigen Steuerbescheid auf dem Bildschirm. Und außerdem den aktualisierten Vergleich mit der Steuererklärung. Wenn diese Funktionalität nun nicht mehr unterstützt wird, halte ich das für einen deutlichen Rückschritt.
Die Kontrolle ist gar nicht das große Problem: Da ziehe ich dann eben den vorherigen Bescheid aus dem Aktenordner und lege den Änderungsbescheid daneben - die Steinzeit lässt grüßen. Aber wenn ich in zwei Jahren mal den letztgültigen Bescheid 2014 anschauen will, dann muss ich den betreffenden Aktenordner im Keller suchen und dort herumblättern. EDV stelle ich mir etwas komfortabler vor - zumal der Steuerverwaltung ja sämtliche Daten vorliegen.
Nun bin ich gespannt, ob das ElsterPortal ebenfalls davon Abstand nimmt, die Änderung von Steuerbescheiden zu kommunizieren. Hoffentlich kann ich dann bei Ergehen eines Änderungsbescheids wenigstens den im Portal herumliegenden Erstbescheid als nicht mehr gültig markieren?! Mir scheint, ich muss die Aktenordner wieder griffbereit legen, bis die Programmierung das Thema irgendwann in den Griff bekommt.
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