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Steuerbescheide 2015 u 2016 vom 19.10.2018 - keine Bescheidabholung möglich

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    #16
    AW: Steuerbescheide 2015 u 2016 vom 19.10.2018 - keine Bescheidabholung möglich

    [Zitat:] Es gibt Bundesländer -wie z.B. Hessen-, in denen die Bescheiddatenabholung nur für den ERSTbescheid möglich ist, nicht aber für alle 397 Änderungsbescheide. Aus Deinen Beiträgen und Deinem Profil ist leider nicht ersichtlich, in welchem Bundesland Dein Finanzamt liegt. Wenn das daher z.B. Hessen sein sollte, sollte sich damit Deine Frage erledigt haben.[Zitat Ende]

    Besten Dank für alle Rückmeldungen.
    Ich bin in Bayern. Da hatte ich bisher bei Bedarf sofort den aktuell gültigen Steuerbescheid auf dem Bildschirm. Und außerdem den aktualisierten Vergleich mit der Steuererklärung. Wenn diese Funktionalität nun nicht mehr unterstützt wird, halte ich das für einen deutlichen Rückschritt.

    Die Kontrolle ist gar nicht das große Problem: Da ziehe ich dann eben den vorherigen Bescheid aus dem Aktenordner und lege den Änderungsbescheid daneben - die Steinzeit lässt grüßen. Aber wenn ich in zwei Jahren mal den letztgültigen Bescheid 2014 anschauen will, dann muss ich den betreffenden Aktenordner im Keller suchen und dort herumblättern. EDV stelle ich mir etwas komfortabler vor - zumal der Steuerverwaltung ja sämtliche Daten vorliegen.

    Nun bin ich gespannt, ob das ElsterPortal ebenfalls davon Abstand nimmt, die Änderung von Steuerbescheiden zu kommunizieren. Hoffentlich kann ich dann bei Ergehen eines Änderungsbescheids wenigstens den im Portal herumliegenden Erstbescheid als nicht mehr gültig markieren?! Mir scheint, ich muss die Aktenordner wieder griffbereit legen, bis die Programmierung das Thema irgendwann in den Griff bekommt.

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      #17
      AW: Steuerbescheide 2015 u 2016 vom 19.10.2018 - keine Bescheidabholung möglich

      Zitat von cjp Beitrag anzeigen
      [Zitat:] Wenn diese Funktionalität nun nicht mehr unterstützt wird, halte ich das für einen deutlichen Rückschritt.

      .
      Hallo cjp,

      wer sagt das ?

      Tschüß

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        #18
        AW: Steuerbescheide 2015 u 2016 vom 19.10.2018 - keine Bescheidabholung möglich

        Es werden künftig (zumindest vorübergehend) generell in allen Bundesländern keine Änderungsbescheide mehr über den Abruf von Bescheiddaten angeboten.

        Eine Erklärung dazu:
        Die Bereitstellung von Bescheiddaten erfolgt stets an den ursprünglichen Datenübermittler. Da aufgrund dieser Systematik Änderungen von Empfangsvollmachten im Zeitraum zwischen Bekanntgabe des Erstbescheids und Bekanntgabe des Änderungsbescheids unter Umständen keine Auswirkung auf die Bereitstellung der Bescheiddaten haben, kann es zu Fällen kommen, bei denen ein ehemaliger Datenübermittler, trotz Widerruf der Vollmacht, Bescheiddaten für Jahre, in denen (vor entsprechendem Widerruf) eine wirksame Bevollmächtigung vorlag, erhält.

        Daher wird für Änderungsbescheide die Bereitstellung der Bescheiddaten im Rahmen der Bescheiddatenübermittlung - zumindest vorübergehend - zur Wahrung des § 30 AO (Steuergeheimnis) und zur Vermeidung von Datenpannen nach Art 33 der DSGVO unterbunden. Die Programmänderungen werden in allen Ländern voraussichtlich im Zeitraum Ende August bis Mitte September eingesetzt (genauere Terminangaben sind leider nicht möglich, da der Programmeinsatz länderspezifisch erfolgt). Das bedeutet:

        - für die Länder Hessen und Niedersachsen ergibt sich keine Änderung, hier wurden keine Bescheiddaten für Änderungsbescheide bereitgestellt,
        - für alle anderen Länder werden voraussichtlich beginnend ab der 37.KW keine Bescheiddaten für Änderungsbescheide mehr bereitgestellt.


        Viele Grüße
        brauer

        EDIT:
        Noch als Ergänzung: Das gilt für jegliche Software, dh. egal ob die Übermittlung via ElsterFormular, Mein ELSTER oder eine kommerzielle Steuersoftware erfolgt ist.

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          #19
          AW: Steuerbescheide 2015 u 2016 vom 19.10.2018 - keine Bescheidabholung möglich

          Da hatte ich mit meiner Bescheiddatenabholung am 16.08.2018 dann quasi noch Glück.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #20
            AW: Steuerbescheide 2015 u 2016 vom 19.10.2018 - keine Bescheidabholung möglich

            Zitat von brauer Beitrag anzeigen
            Es werden künftig (zumindest vorübergehend) generell in allen Bundesländern keine Änderungsbescheide mehr Über den Abruf von Bescheiddaten angeboten.
            Eine Erklärung dazu: ... für alle anderen Länder werden voraussichtlich beginnend ab der 37.KW keine Bescheiddaten für Änderungsbescheide mehr bereitgestellt. ... Das gilt für jegliche Software, dh. egal ob die Übermittlung via ElsterFormular, Mein ELSTER oder eine kommerzielle Steuersoftware erfolgt ist.
            Lieber Administrator,
            besten Dank für die ausführliche und gut verständliche Begründung. Rechtlich kann ich dem allerdings nicht so ganz folgen, denn aus meiner Sicht gilt die Abholvollmacht so lange, bis sie explizit widerrufen wird. Somit gilt sie auch für Änderungsbescheide. Bei den Papierbescheiden läuft es ja genauso.

            Wir sind uns wahrscheinlich einig, dass das Abholen der Änderungsbescheide eine gute Sache war. Vielleicht kannst Du folgende Frage an die zuständigen Stellen weitergeben:
            Könnte man die Abholung von Änderungsbescheiden nicht bereits im Rahmen der Abholvollmacht als ausdrücklich genehmigt unterbringen? Evtl. auch mit entsprechender Fragestellung, damit die Vollmachtgeber das Problem erkennen können. Wenn das unterschrieben ist, kann die Steuerverwaltung die Änderungsbescheide so lange an den benannten Empfänger zustellen bis ein ausdrücklicher Widerruf erfolgt.
            Die gleiche Frage stellt sich übrigens schon beim Online-Erstbescheid: Wenn dem Steuerberater alsbald nach Abgabe der Steuererklärung das Mandat entzogen wird, dürfte ihm der Erstbescheid -eigentlich- gar nicht mehr zugestellt werden.
            Viele Grüße
            cjp

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              #21
              AW: Steuerbescheide 2015 u 2016 vom 19.10.2018 - keine Bescheidabholung möglich

              Rechtlich kann ich dem allerdings nicht so ganz folgen, denn aus meiner Sicht gilt die Abholvollmacht so lange, bis sie explizit widerrufen wird. Somit gilt sie auch für Änderungsbescheide.
              Bei den Papierbescheiden läuft es ja genauso.
              Ich teile deine Auffassung! Bei den Papierbescheiden läuft es nach meiner Erfahrung tatsächlich so. Da wird nicht nachgefragt, ob eine früher erteilte Zustellvollmacht noch gültig ist.

              Ich habe erst vor einigen Wochen den Fall gehabt, dass ein Steuerbescheid noch dem Steuerberater zugestellt wurde, obwohl der schriftliche Widerruf der Zustellvollmacht dem Finanzamt bereits vorlag.
              Der Sachbearbeiter hat das damit erklärt, dass er die Bearbeitung schon abgeschlossen hatte, bevor das Schreiben mit dem Widerruf auf seinem Schreibtisch gelandet ist.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                #22
                AW: Steuerbescheide 2015 u 2016 vom 19.10.2018 - keine Bescheidabholung möglich

                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                Ich teile deine Auffassung! Bei den Papierbescheiden läuft es nach meiner Erfahrung tatsächlich so. Da wird nicht nachgefragt, ob eine früher erteilte Zustellvollmacht noch gültig ist.

                Ich habe erst vor einigen Wochen den Fall gehabt, dass ein Steuerbescheid noch dem Steuerberater zugestellt wurde, obwohl der schriftliche Widerruf der Zustellvollmacht dem Finanzamt bereits vorlag.
                Der Sachbearbeiter hat das damit erklärt, dass er die Bearbeitung schon abgeschlossen hatte, bevor das Schreiben mit dem Widerruf auf seinem Schreibtisch gelandet ist.
                So ist es. Eine gewisse Laufzeit gab und gibt es schon immer - wie in jedem größeren Betrieb. Die Änderung einer Zustellvollmacht wird sicherlich vordringlich bearbeitet, aber hexen kann niemand, zumal bei Zusatzbelastungen wegen Urlaubsvertretungen usw. Und nicht zuletzt beträgt zumindest in Bayern der Zeitabstand zwischen Rechentermin und automatischem Bescheidversand mehr als eine Woche (siehe Fußteil des Papierbescheids "Rt. ...").

                Das ist leider der große Nachteil der EDV: Alles wird dokumentiert, fast alles gilt als Grundsatzfrage, allseits herrscht -verständliche- Angst vor Fehlern. Da tragen wir als Bürger durchaus dazu bei, denn Fehler dürfen ja notfalls passieren, aber keinesfalls in unseren eigenen Angelegenheiten. Ergebnis? Änderungsbescheide maschinell bekannt zu geben ist zu riskant!!

                Dabei bin ich mir ziemlich sicher, dass die Bekanntgabe von Änderungsbescheiden im Rahmen der Zusammenarbeit der Steuerverwaltung mit der DATEV (Steuerberater-EDV) problemlos funktioniert.

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                  #23
                  AW: Steuerbescheide 2015 u 2016 vom 19.10.2018 - keine Bescheidabholung möglich

                  Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                  .
                  Der Sachbearbeiter hat das damit erklärt, dass er die Bearbeitung schon abgeschlossen hatte, bevor das Schreiben mit dem Widerruf auf seinem Schreibtisch gelandet ist.
                  Hallo,

                  wenn ich am 19.10.2018 eine Erklärung fertigmache, kommt der Bescheid nicht vor dem 29.10.2018 beim Steuerpflichtigen an.
                  Bekomme ich am 22.10. einen Widerruf der Empfangsvollmacht geht der Bescheid unaufhaltbar an den "falschen" Empfänger und keiner kann was dafür.

                  Tschüß

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