Hallo, ich bin 1. hier Neu und 2. befasse ich mich das erste mal auch selber mit der Steuererklärung.
Zu meiner Situation:
Ich habe bis September bei einer Firma gearbeitet und dann gekündigt. Mein Arbeitgeber hat mich gleich am nächsten Tag abgemeldet. Auch bei der Krankenkasse. Die Kündigungsfrist von 4 Wochen interessiere ihn nicht. Darum geht es nun auch nicht da ich alles über Anwalt mache. Ich habe dann Notgedrungen in der mr zustehenden Kündigungsfrist einen anderen Job angenommen weil ich ja versichert sein wollte. Dadurch das ich ja rein rechtlich gesehen in der Kündigungsfrist noch in der Lohnsteuerklasse 1 wäre, fiel ich mit dem "Zweitjob" in die Lohnsteuerklasse 6.
Man sagte mir dass ich die Abzüge von der 6 mit der Steuererklärung wiederholen kann.
1. Stimmt das? Wenn ja, wo trage ich das ein?
2. Wenn ich den Prozess gewinne, dass der alte AG mir den Lohn für die Zeit der Kündigungsfrist nachzahlenzahlen muss, wie verhält sich dass dann im Nachhinein mit der 6?
Ich wäre sehr dankbar wenn mir kompetente User diese Fragen beantworten könnten.
Zu meiner Situation:
Ich habe bis September bei einer Firma gearbeitet und dann gekündigt. Mein Arbeitgeber hat mich gleich am nächsten Tag abgemeldet. Auch bei der Krankenkasse. Die Kündigungsfrist von 4 Wochen interessiere ihn nicht. Darum geht es nun auch nicht da ich alles über Anwalt mache. Ich habe dann Notgedrungen in der mr zustehenden Kündigungsfrist einen anderen Job angenommen weil ich ja versichert sein wollte. Dadurch das ich ja rein rechtlich gesehen in der Kündigungsfrist noch in der Lohnsteuerklasse 1 wäre, fiel ich mit dem "Zweitjob" in die Lohnsteuerklasse 6.
Man sagte mir dass ich die Abzüge von der 6 mit der Steuererklärung wiederholen kann.
1. Stimmt das? Wenn ja, wo trage ich das ein?
2. Wenn ich den Prozess gewinne, dass der alte AG mir den Lohn für die Zeit der Kündigungsfrist nachzahlenzahlen muss, wie verhält sich dass dann im Nachhinein mit der 6?
Ich wäre sehr dankbar wenn mir kompetente User diese Fragen beantworten könnten.
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