Hallo,
ich bin neu hier und bin gerade am Verzweifeln.
Habe schon viel durchgestöbert, aber wahrscheinlich mangelt es mir an den nötigen Fachbegriffen für ein gutes Suchergebnis.
Ich habe 2017 eine PV Anlage erworben und muss nun die Umsatzsteuer für 2017 machen. (Abgabetermin ist verlängert)
Da letztes Jahr alles drunter und drüber ging und die Materie Umsatzsteuervoranmeldung etc. neu waren, habe ich verpasst die bezahlte Umsatzsteuer für die PV Anlage in der Voranmeldung in 2017 geltend zu machen.
Dies habe ich im Feb 2018 mit einer Berichtigung zur Umsatzsteuervoranmeldung (für Aug 2017) gemacht und auch im Feb 2018 dann vom FA überwiesen bekommen.
Frage nun:
Wo trage ich die vom FA im Feb 2018 erhaltene Umsatzsteuer für 2017 in der Umsatzsteuererklärung ein? Welche Zeile und in welchem Jahr, 2017 oder 2018?
Gleiches gilt für die EÜR.
Vielen Dank schon mal
Markus
ich bin neu hier und bin gerade am Verzweifeln.
Habe schon viel durchgestöbert, aber wahrscheinlich mangelt es mir an den nötigen Fachbegriffen für ein gutes Suchergebnis.
Ich habe 2017 eine PV Anlage erworben und muss nun die Umsatzsteuer für 2017 machen. (Abgabetermin ist verlängert)
Da letztes Jahr alles drunter und drüber ging und die Materie Umsatzsteuervoranmeldung etc. neu waren, habe ich verpasst die bezahlte Umsatzsteuer für die PV Anlage in der Voranmeldung in 2017 geltend zu machen.
Dies habe ich im Feb 2018 mit einer Berichtigung zur Umsatzsteuervoranmeldung (für Aug 2017) gemacht und auch im Feb 2018 dann vom FA überwiesen bekommen.
Frage nun:
Wo trage ich die vom FA im Feb 2018 erhaltene Umsatzsteuer für 2017 in der Umsatzsteuererklärung ein? Welche Zeile und in welchem Jahr, 2017 oder 2018?
Gleiches gilt für die EÜR.
Vielen Dank schon mal
Markus
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