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Berichtigung der Umsatzsteuervoranmeldung für das Vorjahr

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    Berichtigung der Umsatzsteuervoranmeldung für das Vorjahr

    Hallo,
    ich bin neu hier und bin gerade am Verzweifeln.
    Habe schon viel durchgestöbert, aber wahrscheinlich mangelt es mir an den nötigen Fachbegriffen für ein gutes Suchergebnis.
    Ich habe 2017 eine PV Anlage erworben und muss nun die Umsatzsteuer für 2017 machen. (Abgabetermin ist verlängert)
    Da letztes Jahr alles drunter und drüber ging und die Materie Umsatzsteuervoranmeldung etc. neu waren, habe ich verpasst die bezahlte Umsatzsteuer für die PV Anlage in der Voranmeldung in 2017 geltend zu machen.
    Dies habe ich im Feb 2018 mit einer Berichtigung zur Umsatzsteuervoranmeldung (für Aug 2017) gemacht und auch im Feb 2018 dann vom FA überwiesen bekommen.
    Frage nun:
    Wo trage ich die vom FA im Feb 2018 erhaltene Umsatzsteuer für 2017 in der Umsatzsteuererklärung ein? Welche Zeile und in welchem Jahr, 2017 oder 2018?
    Gleiches gilt für die EÜR.

    Vielen Dank schon mal

    Markus

    #2
    AW: Berichtigung der Umsatzsteuervoranmeldung für das Vorjahr

    Hallo vonerben,

    bei der Umsatzsteuererklärung 2017 kommt die Summe der Vorauszahlungen und Erstattungen aus den Voranmeldungen in Zeile 108 (Seite 4). Hierbei ist es egal, ob diese in 2017 oder 2018 gezahlt bzw. erstattet wurden. Entscheidend ist, was mit den Umsatzsteuervoranmeldungen letztendlich in Summe für 2017 an Steuern festgesetzt wurde.

    Bei der EÜR ist das anders. Hier ist die tatsächliche Zahlung entscheidend:
    Die Erstattung in 2018 kommt auch in die EÜR 2018 - und dort in Zeile 17 "vom Finanzamt erstatte Umsatzsteuer" (Stand: EÜR 2017).
    Wenn du für die anderen Monate (oder die ursprüngliche Voranmeldung für August) IN 2017 schon etwas an das Finanzamt gezahlt hast, kommt das in Zeile 50. Hast du schon Erstattungen IN 2017 bekommen, gehören diese natürlich auch in Zeile 17 der EÜR 2017.

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      #3
      AW: Berichtigung der Umsatzsteuervoranmeldung für das Vorjahr

      Vielen Dank für die schnelle Antwort.

      Also zählt die Berichtigung vom Feb 2018 für die Umsatzsteuererklärung so, als ob ich 2017 gleich die richtigen Werte übermittelt hätte.

      EÜR aber dann normal IST-Prinzip laut tatsächlichem Zahlungseingang.

      Kommentar


        #4
        AW: Berichtigung der Umsatzsteuervoranmeldung für das Vorjahr

        Hallo vonerben,

        richtig erkannt.

        Tschüß

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