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Anlage N-AUS ohne DBA, ZÜ und ATE

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    Anlage N-AUS ohne DBA, ZÜ und ATE

    Hallo, ich habe letztes Jahr bis einschliesslich Juli angestellt in Deutschland gearbeitet. Im August bin ich dann nach Chile gezogen und arbeite seit Oktober hier als Angestellte (in einem neuen Job, zwar im selben Tätigkeitsfeld, aber ohne Bezug zu meinem deutschen Arbeitgeber). Jetzt versuche ich mich an der Steuererklärung für 2019 und habe folgendes Problem: In der Anlage N-AUS (die ich ja, wenn ich das richtig verstanden habe, ausfüllen muss, weil meine ausländischen Einkünfte dem Progressionsvorbehalt unterliegen) muss ich im Feld "Steuerentlastung für die Auslandstätigkeit" anklicken, ob ein DBA, ein sonstiges zwischenstaatliches Übereinkommen (ZÜ) oder einen Auslandstätigkeitserlass (ATE) Anwendung findet. Nun gibt es mit Chile kein DBA und auch kein ZÜ, und dem Auslandstätigkeitserlass unterfalle ich ja in meiner Situation wohl auch nicht. Ohne diese Angabe kann ich das Formular aber nicht hinzufügen bzw. bekomme ich eine Fehlermeldung. Und ich wüsste auch nicht, wo ich ansonsten in der Steuererklärung angeben kann, dass ich seit Oktober Einkünfte im Ausland aus nicht-selbständiger Tätigkeit habe, ohne Formular N-AUS zu benutzen.. Kann mir jemand helfen? Viele Grüsse, Lisa

    #2
    Deinen Wegzug aus Deutschland und die 2019 in Chile erzielten Einkünfte musst du in der Anlage WA-ESt erklären.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Super, vielen Dank für die Info!! Das heisst dass ich NUR Anlage WA-ESt hinzufüge und NICHT auch Anlage N-AUS, richtig?

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        #4
        Das heisst dass ich NUR Anlage WA-ESt hinzufüge und NICHT auch Anlage N-AUS, richtig?
        Genauso ist das!
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Perfekt, vielen Dank!!

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