werden bei den haushaltsnahen Dienstleistungen (Handwerkerrechnungen) nur die Arbeitskosten eingetragen? Da ja nun keine Belege meht eingereicht werden müssen, bin ich da ein wenig unsicher. Unsere komplette Rechnung beträt > 4000€ und sonst habe ich den kompletten Betrag eingetragen. Ist es ratsam, nur den in der Rechnung extra aufgeführten Arbeitslohn einzutragen? Vielen Dank für Eure Antworten!
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AW: Handwerkerleistungen
Was hat denn die Frage mit ElsterFormular zu tun? Oder erwartest Du, dass man Dir die Eingabehilfe vorliest, die ElsterFormular beinhaltet?
Zitat von EingabehilfeNach § 35 a EStG begünstigt sind nur die Aufwendungen für die Leistung selbst (in Rechnung gestellte Arbeits- und Fahrtkosten einschließlich der auf diese Kosten entfallenden Umsatzsteuer). Aufwendungen für das verwendete Material oder für gelieferte Waren sind nicht begünstigt.
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AW: Handwerkerleistungen
Hallo,
>>>werden bei den haushaltsnahen Dienstleistungen (Handwerkerrechnungen) nur die Arbeitskosten eingetragen?
Natürlich, genau aus diesem Grund werden diese Kosten oft gesondert ausgewiesen.
Zu den Arbeitskosten kommen aber noch Fahrt-, Maschinen- und Entsorgungskosten.
StefanAuf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?
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