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Handwerkerleistungen

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    Handwerkerleistungen

    werden bei den haushaltsnahen Dienstleistungen (Handwerkerrechnungen) nur die Arbeitskosten eingetragen? Da ja nun keine Belege meht eingereicht werden müssen, bin ich da ein wenig unsicher. Unsere komplette Rechnung beträt > 4000€ und sonst habe ich den kompletten Betrag eingetragen. Ist es ratsam, nur den in der Rechnung extra aufgeführten Arbeitslohn einzutragen? Vielen Dank für Eure Antworten!

    #2
    AW: Handwerkerleistungen

    Was hat denn die Frage mit ElsterFormular zu tun? Oder erwartest Du, dass man Dir die Eingabehilfe vorliest, die ElsterFormular beinhaltet?

    Zitat von Eingabehilfe
    Nach § 35 a EStG begünstigt sind nur die Aufwendungen für die Leistung selbst (in Rechnung gestellte Arbeits- und Fahrtkosten einschließlich der auf diese Kosten entfallenden Umsatzsteuer). Aufwendungen für das verwendete Material oder für gelieferte Waren sind nicht begünstigt.

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      #3
      AW: Handwerkerleistungen

      Hallo,

      >>>werden bei den haushaltsnahen Dienstleistungen (Handwerkerrechnungen) nur die Arbeitskosten eingetragen?

      Natürlich, genau aus diesem Grund werden diese Kosten oft gesondert ausgewiesen.
      Zu den Arbeitskosten kommen aber noch Fahrt-, Maschinen- und Entsorgungskosten.

      Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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