AW: Widerspruch per Elsterformular - geht das?
Genug gekappelt, denke ich. Also daher unabhängig davon noch meine Meinung:
Mit Elsterformular geht keine Einspruchseinlegung, über Mein Elster bei den meisten Bundesländern schon. Um in Mein Elster reinzukommen benötigt man ein Zertifikat, d.h. logischerweise ist bei DIESEM Weg dann für einen Einspruch ein Zertifikat nötig.
Darüber hinaus kann ein Einspruch z.B. einfacher Mail, Brief, Fax oder zur Niederschrift eingelegt werden, ein Zertifikat ist nicht notwendig und auch gar nicht möglich. Eine elektronische Eingangsbestätigungsanforderung per eigenem Mailprogramm dürfte ins Leere gehen, da das Finanzamt aus Steuergeheimnisgründen diese generell ablehnen wird, da dann ja ungesichert und unverschlüsselt eine Mail mit den Maileingangsinhalten versandt würde. DU darfst problemlos auf eigenes Risiko per einfacher Mail steuergeheimnisrelevante Inhalte durch die Welt senden, das Finanzamt darf es nicht (§ 87a Abs. 1 Satz 3 AO).
Genug gekappelt, denke ich. Also daher unabhängig davon noch meine Meinung:
Mit Elsterformular geht keine Einspruchseinlegung, über Mein Elster bei den meisten Bundesländern schon. Um in Mein Elster reinzukommen benötigt man ein Zertifikat, d.h. logischerweise ist bei DIESEM Weg dann für einen Einspruch ein Zertifikat nötig.
Darüber hinaus kann ein Einspruch z.B. einfacher Mail, Brief, Fax oder zur Niederschrift eingelegt werden, ein Zertifikat ist nicht notwendig und auch gar nicht möglich. Eine elektronische Eingangsbestätigungsanforderung per eigenem Mailprogramm dürfte ins Leere gehen, da das Finanzamt aus Steuergeheimnisgründen diese generell ablehnen wird, da dann ja ungesichert und unverschlüsselt eine Mail mit den Maileingangsinhalten versandt würde. DU darfst problemlos auf eigenes Risiko per einfacher Mail steuergeheimnisrelevante Inhalte durch die Welt senden, das Finanzamt darf es nicht (§ 87a Abs. 1 Satz 3 AO).
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