AW: Pauschalbeträge für Kontoführung, Arbeitsmittel und Telekommunikation
@Charlie24: folgendes zum Hintergrund: in 2014 habe ich mir Notenmaterial für meine nebenberufliche Tätigkeit als Organistin gekauft. Allerdings habe ich keine Gehaltsnachweise und lt, meinem Steuerberater müsste ich das alles in der Anlage S eingeben - die Zeilen dort beziehen sich aber zumeist auf Einnahmen ... ich habe darauf gefolgert, dass ich dann wohl nichts geltend machen kann
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Keine Ankündigung bisher.
Pauschalbeträge für Kontoführung, Arbeitsmittel und Telekommunikation
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AW: Pauschalbeträge für Kontoführung, Arbeitsmittel und Telekommunikation
Ich vermute mal, dass ich ohne Einkünfte aus selbstständiger Arbeit auch keine Ausgaben geltend machen kann, richtig?
als Zweitstudium absolviert, können Werbungskosten geltend gemacht werden.
Mit der elektronischen Steuererklärung hat die Frage allerdings nichts zu tun!
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AW: Pauschalbeträge für Kontoführung, Arbeitsmittel und Telekommunikation
@ Beamtenschweiß: vielen Dank für die Antwort! Ich vermute mal, dass ich ohne Einkünfte aus selbstständiger Arbeit auch keine Ausgaben geltend machen kann, richtig?
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AW: Pauschalbeträge für Kontoführung, Arbeitsmittel und Telekommunikation
Die von dir genannten "Pauschalen" gibt es offiziell nicht.
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AW: Pauschalbeträge für Kontoführung, Arbeitsmittel und Telekommunikation
Vielen dank mhanft! Ich kann mir also diese 3 Einträge sparen. Die automatische (Mehr-)Berechnung der Steuererstattung ist hier trügerisch, da die 3 Beträge eh wieder abgezogen werden würden - richtig?
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AW: Pauschalbeträge für Kontoführung, Arbeitsmittel und Telekommunikation
Wenn das alles ist und du sonst keine Werbungskosten hast, brauchst du das gar nicht eintragen. Denn 1000 € werden bei Arbeitnehmern "von Amts wegen" eh berücksichtigt (auch wenn man gar nix reinschreibt).
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AW: Pauschalbeträge für Kontoführung, Arbeitsmittel und Telekommunikation
Ah, danke FIGUL! Dann also Arbeitsmittel in Zeile 41 und die anderen beiden in Zeile 42?
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AW: Pauschalbeträge für Kontoführung, Arbeitsmittel und Telekommunikation
Zitat von Weißnochnich Beitrag anzeigenWo trägt man folgende Pauschalbeträge ein?
16 € für Kontoführungsgebühren
120 € für Telekommunikation
110 € für Arbeitsmittel
Schon einmal vielen Dank für Eure Antwort!
Anlage N Seite 2
Gruß FIGUL
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Weißnochnich hat ein Thema erstellt Pauschalbeträge für Kontoführung, Arbeitsmittel und Telekommunikation.Pauschalbeträge für Kontoführung, Arbeitsmittel und Telekommunikation
Wo trägt man folgende Pauschalbeträge ein?
16 € für Kontoführungsgebühren
120 € für Telekommunikation
110 € für Arbeitsmittel
Schon einmal vielen Dank für Eure Antwort!
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