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Pauschalbeträge für Kontoführung, Arbeitsmittel und Telekommunikation

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    Pauschalbeträge für Kontoführung, Arbeitsmittel und Telekommunikation

    Wo trägt man folgende Pauschalbeträge ein?

    16 € für Kontoführungsgebühren
    120 € für Telekommunikation
    110 € für Arbeitsmittel

    Schon einmal vielen Dank für Eure Antwort!

    #2
    AW: Pauschalbeträge für Kontoführung, Arbeitsmittel und Telekommunikation

    Zitat von Weißnochnich Beitrag anzeigen
    Wo trägt man folgende Pauschalbeträge ein?

    16 € für Kontoführungsgebühren
    120 € für Telekommunikation
    110 € für Arbeitsmittel

    Schon einmal vielen Dank für Eure Antwort!
    Hallo,

    Anlage N Seite 2

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Pauschalbeträge für Kontoführung, Arbeitsmittel und Telekommunikation

      Ah, danke FIGUL! Dann also Arbeitsmittel in Zeile 41 und die anderen beiden in Zeile 42?

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        #4
        AW: Pauschalbeträge für Kontoführung, Arbeitsmittel und Telekommunikation

        Wenn das alles ist und du sonst keine Werbungskosten hast, brauchst du das gar nicht eintragen. Denn 1000 € werden bei Arbeitnehmern "von Amts wegen" eh berücksichtigt (auch wenn man gar nix reinschreibt).

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          #5
          AW: Pauschalbeträge für Kontoführung, Arbeitsmittel und Telekommunikation

          Vielen dank mhanft! Ich kann mir also diese 3 Einträge sparen. Die automatische (Mehr-)Berechnung der Steuererstattung ist hier trügerisch, da die 3 Beträge eh wieder abgezogen werden würden - richtig?

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            #6
            AW: Pauschalbeträge für Kontoführung, Arbeitsmittel und Telekommunikation

            Die von dir genannten "Pauschalen" gibt es offiziell nicht.
            Mit freundlichen Grüßen

            Beamtenschweiß
            ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

            Kommentar


              #7
              AW: Pauschalbeträge für Kontoführung, Arbeitsmittel und Telekommunikation

              @ Beamtenschweiß: vielen Dank für die Antwort! Ich vermute mal, dass ich ohne Einkünfte aus selbstständiger Arbeit auch keine Ausgaben geltend machen kann, richtig?

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                #8
                AW: Pauschalbeträge für Kontoführung, Arbeitsmittel und Telekommunikation

                Ich vermute mal, dass ich ohne Einkünfte aus selbstständiger Arbeit auch keine Ausgaben geltend machen kann, richtig?
                Das kann man so pauschal nicht sagen. Es können z. B. Bewerbungskosten anfallen, bevor man eine Stelle bekommt. Auch wenn jemand ein Studium nach abgeschlossener Berufsausbildung bzw.

                als Zweitstudium absolviert, können Werbungskosten geltend gemacht werden.

                Mit der elektronischen Steuererklärung hat die Frage allerdings nichts zu tun!
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                Kommentar


                  #9
                  AW: Pauschalbeträge für Kontoführung, Arbeitsmittel und Telekommunikation

                  @Charlie24: folgendes zum Hintergrund: in 2014 habe ich mir Notenmaterial für meine nebenberufliche Tätigkeit als Organistin gekauft. Allerdings habe ich keine Gehaltsnachweise und lt, meinem Steuerberater müsste ich das alles in der Anlage S eingeben - die Zeilen dort beziehen sich aber zumeist auf Einnahmen ... ich habe darauf gefolgert, dass ich dann wohl nichts geltend machen kann

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                    #10
                    AW: Pauschalbeträge für Kontoführung, Arbeitsmittel und Telekommunikation

                    In der Anlage S ist nur der Gewinn bzw. Verlust zu erklären! Für die Gewinnermittlung selbst muss eine Einnahmenüberschussrechnung, auch EÜR bzw. Anlage EÜR genannt, erstellt werden.

                    Dort kann man natürlich auch die Betriebsausgaben erklären.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      AW: Pauschalbeträge für Kontoführung, Arbeitsmittel und Telekommunikation

                      Vorsichtshalber, da Dir das ggf. nicht klar ist: Gewinn oder Verlust ist definiert als Saldo aus Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben, d.h. in der Anlage S kommt der Saldo und in die Anlage EÜR quasi, wie Du auf den Saldo gekommen bist.
                      Schönen Gruß

                      Picard777

                      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Pauschalbeträge für Kontoführung, Arbeitsmittel und Telekommunikation

                        Zitat von Weißnochnich Beitrag anzeigen
                        Ah, danke FIGUL! Dann also Arbeitsmittel in Zeile 41 und die anderen beiden in Zeile 42?
                        Hallo,

                        bei mir gibt es keine Zeile 42

                        Gruß FIGUL
                        Gruß FIGUL

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                          #13
                          Anlage KAP Privatdarlehen und Aktien

                          In 2013 habe ich ein Privatdarlehen über 50.000 € mit einer Laufzeit von 5 Jahre (also bis Mitte 2018) gewährt. Für 2013 hatte ich das aber in der Erklärung rausgelassen, da ich der Ansicht war, dass Privatdarlehen da nicht reingehören würden - jetzt bin ich mir aber nicht mehr so sicher und würde das gerne in 2014 mit aufnehmen.
                          Ich habe nun die Zinserträge in 2014 addiert und in die Zeile 14 eingetragen und in Zeile 5 die Überprüfung des Steuereinbehalts für bestimmte Kapitalerträge beantragt. Ich hoffe, das ist so richtig eingetragen. Vermutlich muss ich dann für 2013 noch Steuern nachzahlen?!

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                            #14
                            AW: Anlage KAP Privatdarlehen und Aktien

                            Zitat von Weißnochnich Beitrag anzeigen
                            In 2013 habe ich ein Privatdarlehen über 50.000 € mit einer Laufzeit von 5 Jahre (also bis Mitte 2018) gewährt. Für 2013 hatte ich das aber in der Erklärung rausgelassen, da ich der Ansicht war, dass Privatdarlehen da nicht reingehören würden - jetzt bin ich mir aber nicht mehr so sicher und würde das gerne in 2014 mit aufnehmen.
                            Ich habe nun die Zinserträge in 2014 addiert und in die Zeile 14 eingetragen und in Zeile 5 die Überprüfung des Steuereinbehalts für bestimmte Kapitalerträge beantragt. Ich hoffe, das ist so richtig eingetragen. Vermutlich muss ich dann für 2013 noch Steuern nachzahlen?!
                            Hallo,

                            was hat das mit Pauschbeträgen zu tun?

                            Gruß FIGUL
                            Gruß FIGUL

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                              #15
                              AW: Anlage KAP Privatdarlehen und Aktien

                              Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
                              Hallo,

                              was hat das mit Pauschbeträgen zu tun?

                              Gruß FIGUL
                              Nichts! Sorry, bin erst seit heute hier registriert. Hätte einen neuen Beitrag erstellen müssen ...

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