AW: Anlage KAP Privatdarlehen und Aktien
Der Ansatz über die Abgeltungsteuer (Zeile 14) ist in einigen Fällen ausgeschlossen, z. Bsp.
bei Darlehen zwischen Angehörigen, wenn der Darlehensnehmer die Darlehenszinsen steuerlich absetzen kann.
Dann muss der Kapitalanleger die Zinsen mit seinem persönlichen Einkommensteuersatz versteuern (Zeile 21).
(siehe auch die Eingabehilfe zu Zeile 21)
Zitat von Weißnochnich
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bei Darlehen zwischen Angehörigen, wenn der Darlehensnehmer die Darlehenszinsen steuerlich absetzen kann.
Dann muss der Kapitalanleger die Zinsen mit seinem persönlichen Einkommensteuersatz versteuern (Zeile 21).
(siehe auch die Eingabehilfe zu Zeile 21)
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