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Steuererklärung: Abfindung

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    Steuererklärung: Abfindung

    Hallo zusammen,

    ich erhielt im Jahr 2017 eine Abfindung und habe hierzu mehrere Fragen. Falls ich mit dem Thema im falschen Bereich bin, dann bitte einfach verschieben.

    Nachfolgend der Sachverhalt:

    Ich war bis 30.04.2017 bei meinem alten AG und ab 01.05.17 bei meinem neuen AG angestellt.

    Von meinem alten AG erhielt ich nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Abfindung und die jährliche Sonderzahlung in Form von 2 Monatsgehältern.

    Diese wurden mir im Juni 2017 ausgezahlt und mit Steuerklasse des versteuert.

    Bei der Abfindung wurde die 1/5-Regelung angewandt.

    Das Entgelt meines neues Arbeitsverhältnis wurde von Beginn an (05/17) mit Steuerklasse 1 versteuert).

    Für das Jahr 2017 habe ich nun 3 Lohnsteuerbescheinigungen:

    01-04/17: Lohnsteuerbescheinigung des alten AG für monatl. Entgelt

    05-06/17: Lohnsteuerbescheinigung des alten AG für Abfindung und jährliche Sonderzahlung (s.o.)

    05-12/17: Lohnsteuerbescheinigung des neuen AG monatl. Entgelt

    Nun zu meinen Fragen:

    1. Bei einer Abfindung besteht Abgabepflicht für eine Steuererklärung, richtig? (unabhängig von 1/5-Regelung)
    2. Wo muss ich den Bruttobetrag der Abfindung in der Steuererklärung eintragen? (In Anlage N Zeile 19 kann ja nicht sein, da die 1/5-Regelung angewandt wurde).
    3. Die jeweiligen Bruttoarbeitslöhne laut Lohnsteuerbescheinigung muss ich zusammenrechnen und trage ich in Anlage N Zeile 3 ein, richtig?

    Zudem habe ich noch eine Frage zu den Vorsorgeaufwendungen:

    Kann ich den Zusatzbeitrag zur KV absetzen? Wenn ja wo muss ich diesen eintragen? Oder ist dieser bereits unter Anlage N Zeile 25 berücksichtigt?

    Und noch eine generelle Frage:

    Wie geht die Anrechnung der Werbungskostenpauschale ohne Abgabe einer Steuererklärung vonstatten?

    Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!

    #2
    AW: Steuererklärung: Abfindung

    Die Arbeitnehmerpauschale von 1.000,00 ist die Lohnsteuertabellen eingearbeitet, wird also bereits beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt.

    Du musst eine Steuererklärung abgeben, falls die Abfindung mit Lohnsteuerklasse 6 versteuert wurde

    Die Beantwortung der ersten Fragen gestaltet sich einfacher, wenn du genau angibst, mit welcher Anwendung die Steuererklärung erstellt werden soll.

    Bei ElsterFormular, dem Windowsprogramm kannst du nämlich alles einzeln in die Lohnsteuerbescheinigungen am Anfang der Anlage N eintragen und diese einfach abtippen.

    Bei Mein ELSTER, der Webanwendung musst du manche Zeilen der Anlage N direkt befüllen und außerdem Werte für die Anlage Vorsorgeaufwand extern addieren.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Steuererklärung: Abfindung

      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Die Arbeitnehmerpauschale von 1.000,00 ist die Lohnsteuertabellen eingearbeitet, wird also bereits beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt.

      Du musst eine Steuererklärung abgeben, falls die Abfindung mit Lohnsteuerklasse 6 versteuert wurde

      Die Beantwortung der ersten Fragen gestaltet sich einfacher, wenn du genau angibst, mit welcher Anwendung die Steuererklärung erstellt werden soll.

      Bei ElsterFormular, dem Windowsprogramm kannst du nämlich alles einzeln in die Lohnsteuerbescheinigungen am Anfang der Anlage N eintragen und diese einfach abtippen.

      Bei Mein ELSTER, der Webanwendung musst du manche Zeilen der Anlage N direkt befüllen und außerdem Werte für die Anlage Vorsorgeaufwand extern addieren.
      Die Steuererklärung wird mit ElsterFormular erstellt.

      Wenn ich die Steuererklärung für 2017 mache, trage ich dann bei Steuerklasse trotzdem 1 ein? Die Abfindung aus 2017 wurde ja mit 6 versteuert.

      Und als Dauer des Dienstverhältnisses 01.01.-31.12.17, obwohl mir 3 Lohnsteuerbescheinigungen mit 3 Zeitäumen vorliegen. Oder?

      Nachtrag zu meinem ursprünglichem Post:

      Lohnsteuerbescheinigung für 01.05.-30.06.18 (Bruttoarbeitslohn Prämie und Abfindung; Steuerklasse 6):

      Zeile 3: Bruttoarbeitslohn
      - Zeile 4 Lohnsteuer
      - Zeile 5 Soli

      Zeile 10: Abfindung
      - Zeile 11: Lohnsteuer
      - Zeile 12: Soli
      Zuletzt geändert von Buchmacher; 04.11.2018, 17:36.

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        #4
        AW: Steuererklärung: Abfindung

        Zitat von Buchmacher Beitrag anzeigen
        Die Steuererklärung wird mit ElsterFormular erstellt.
        Dort sind die Angaben ganz leicht zu machen. Die Anlage N beginnt mit der 1. Lohnsteuerbescheinigung. Oben rechts ist dort ein hellgrauer Button: Hinzufuegen

        Damit fügst du eine 2. und eine 3. Lohnsteuerbescheinigung hinzu und tippst dann deine drei Lohnsteuerbescheinigungen einfach der Reihe nach ab.

        Damit ist schon fast alles erklärt, auch der Zusatzbeitrag zur KV ist nämlich unter Nummer 25 bereits enthalten.

        Werbungskosten musst du nur dann erklären, wenn du über 1.000,00 € kommst.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Steuererklärung: Abfindung

          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Dort sind die Angaben ganz leicht zu machen. Die Anlage N beginnt mit der 1. Lohnsteuerbescheinigung. Oben rechts ist dort ein hellgrauer Button: Hinzufuegen

          Damit fügst du eine 2. und eine 3. Lohnsteuerbescheinigung hinzu und tippst dann deine drei Lohnsteuerbescheinigungen einfach der Reihe nach ab.

          Damit ist schon fast alles erklärt, auch der Zusatzbeitrag zur KV ist nämlich unter Nummer 25 bereits enthalten.

          Werbungskosten musst du nur dann erklären, wenn du über 1.000,00 € kommst.
          Danke für die schnellen Antworten!

          Also auch die jeweilige Steuerklasse, die in der Lohnsteuerbescheinigung eingetragen ist, oder?

          (ich hatte meinen vorherigen Beitrag nochmal um einige Infos und Fragen editiert, s.o.)

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            #6
            AW: Steuererklärung: Abfindung

            Also auch die jeweilige Steuerklasse, die in der Lohnsteuerbescheinigung eingetragen ist, oder?
            Natürlich, die kannst du bei jeder deiner drei Lohnsteuerbescheinigungen doch auch auswählen. Auf die Höhe deiner Einkommensteuer hat die Lohnsteuerklasse ohnehin keinen Einfluss.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: Steuererklärung: Abfindung

              Ok, alles klar! Macht Sinn ;-)

              Vielen Dank!

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                #8
                AW: Steuererklärung: Abfindung

                Hallo,

                @Buchmacher

                Zitat von dir: Nachtrag zu meinem ursprünglichem Post:

                Lohnsteuerbescheinigung für 01.05.-30.06.18 (Bruttoarbeitslohn Prämie und Abfindung; Steuerklasse 6):

                Zeile 3: Bruttoarbeitslohn
                - Zeile 4 Lohnsteuer
                - Zeile 5 Soli

                Zeile 10: Abfindung
                - Zeile 11: Lohnsteuer
                - Zeile 12: Soli

                Deie 2018 Bescheinigung gehört natürlich NICHT in die 2017-er Erklärung oder hast du dich vertippt

                Gruß FIGUL
                Gruß FIGUL

                Kommentar


                  #9
                  AW: Steuererklärung: Abfindung

                  Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
                  Hallo,

                  @Buchmacher

                  Zitat von dir: Nachtrag zu meinem ursprünglichem Post:

                  Lohnsteuerbescheinigung für 01.05.-30.06.18 (Bruttoarbeitslohn Prämie und Abfindung; Steuerklasse 6):

                  Zeile 3: Bruttoarbeitslohn
                  - Zeile 4 Lohnsteuer
                  - Zeile 5 Soli

                  Zeile 10: Abfindung
                  - Zeile 11: Lohnsteuer
                  - Zeile 12: Soli

                  Deie 2018 Bescheinigung gehört natürlich NICHT in die 2017-er Erklärung oder hast du dich vertippt

                  Gruß FIGUL
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