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KAP nicht erklärte Kapitalerträge

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    KAP nicht erklärte Kapitalerträge

    Hallo,

    ich habe Kapitalerträge oberhalb Pauschbetrag und keinen Freistellungsauftrag, meine zusammenveranlagte Frau hat Kapitalerträge unterhalb des Pauschbetrages und den Freistellungsauftrag nicht ausgeschöpft.

    Steuersatz liegt unter 25%.

    Ich also Zeile 4 und 5 ja, darazus folgt Anlage KAP für Frau nötig.
    Ich in Zeile 14 und 14a eigentlich keine Eintragung, weil ich eben keinen Pauschbetrag in Anspruch genommen habe (14) und keine nicht erklärten Einnahmen habe (14a).
    Elster meckert ich müsse in 14 was eintragen, also 0. Jetzt mekcert Elster, das auch in 14a was rein muss, also 0. Nun meckert Elster bei der Steuerberechnung, ich hätte Günstigerprüfung beantragt, aber angegeben, nicht alle Kapitalerträge erklärt zu haben. Ich bin sprach- und ratlos.

    (KAP Frau Zeile 4 Ja, Zeile 14 den in Anspruch genommenen Pauschbetrag, und 14a leer !! ohne meckern)

    Ich bitte um Hilfe, danke!

    #2
    AW: KAP nicht erklärte Kapitalerträge

    Hallo,

    das ist ein hier im Forum bekanntes Problem, Zeile 4 und 5 gemeinsam kann Elster nicht berechnen, abschicken geht aber (dann jeweils 14 UND 14a ausfüllen, ggf. mit Null).

    Aber bist du dir überhaupt sicher, dass die Günstigerprüfung sinnvoll ist? Entscheidend ist nämlich, dass der Grenzsteuersatz unter 25% liegt. Und das ist bereits ab 15.000 Euro (Ehepaare 30.000 Euro) zu versteuerndes Einkommen (siehe dazu beispielsweise den Steuerbescheid aus dem Vorjahr) nicht mehr der Fall. Ein Sonderfall wäre noch, wenn die Kapitaleinkünfte nur leicht über dem Sparer-Pauschbetrag liegen (Härtefallregelung).
    Ansonsten lohnt die Günstigerprüfung nicht, schadet aber auch nicht, außer dass man dann von Elster eben keine Berechnung bekommt.

    MfG Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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      #3
      AW: KAP nicht erklärte Kapitalerträge

      Hallo,

      dann ihrt Herr Konz, denn der meint nicht der Grenz- sondern der pers. Steuersatz sei maßgebend. Hm.

      Danke in jedem Falle für die Info!! Ich geb das wegen der andern Problematik mit den Kinderbetreuungskosten ohnehin per Papier ab, hätte das aber sonst aufm Papier noch korregiert. Per Papier habe ich jedenfalls noch immer mein Geld bekommen :-)

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        #4
        AW: KAP nicht erklärte Kapitalerträge

        Hallo,

        wenn dein Einkommen OHNE Kapitalerträge bereits einen Grenzsteuersatz von über 25% erzeugt, kann für die nächsten X Euro kein geringerer Steuersatz herauskommen. Natürlich werden die Kapitalerträge auch nur mit dem persönlichen Steuersatz belegt, aber das ist uninteressant, wichtig ist die Mehrbelastung im Vergleich 'mit KAP' zu 'ohne KAP'. Und genau dafür gibt es die theoretische Zahl "Grenzsteuersatz".

        Ich denke, dass der Herr Konz es in einem anderen Zusammenhang gemeint hat.

        MfG Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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          #5
          AW: KAP nicht erklärte Kapitalerträge

          Hallo,

          ja, dachte ich eigentlch auch, aber er bezieht sich in Das Arbeitsbuch Rn. 980 auf die Günstigerprüfung und bringt auch noch ein Rechenbeispiel. Ich probiers mal aus und guck dann erst mal, was das FA draus macht und ob mir das gefällt :-)

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            #6
            AW: KAP nicht erklärte Kapitalerträge

            Besteuerung mit dem persönlichen Steuersatz meint einfach Besteuerung nach der Einkommensteuertabelle statt mit dem besonderen Steuersatz für Kapitalerträge. Wenn ich 100 Euro Gehaltserhöhung bekomme, wird die auch mit meinem persönlichen Steuersatz versteuert, trotzdem ist für die Abschätzung, wieviel davon netto übrig bleibt, der Grenzsteuersatz relevant.

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