Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Zuzug aus dem Ausland: Zeitweise unbeschraenkte Steuerpflicht 2016

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Zuzug aus dem Ausland: Zeitweise unbeschraenkte Steuerpflicht 2016

    Hallo,

    im Mai 2016 haben wir unsere Wohnung von UK nach Deutschland verlegt. Ich hatte das ganze Jahr ueber in Deutschland gearbeitet. Mein Mann hatte aber bis Mai eine Stelle in UK bei einer Universitaet dort, ab August 2018 in Deutschland bei einer Universitaet hier, und nur ab Ende Mai einen Wohnsitz in D.

    Meine Frage nun: So wie ich es verstehe, mache ich in Zeile 93/94 Angaben zum gewoehnlichen Aufenthalt und trage das Bruttoeinkommen in Zeile 95 ein. Muss ich dann zusaetzlich eine Anlage N-AUS ausfuellen?

    #2
    AW: Zuzug aus dem Ausland: Zeitweise unbeschraenkte Steuerpflicht 2016

    Du musst nicht den Bruttolohn deines Ehemanns angeben, sondern seine Einkünfte. Werbungskosten nach deutschem Steuerrecht, wie z. B. die Entfernungspauschale dürfen vom Bruttolohn abgezogen werden.

    Die Einkünfte in UK unterliegen in Deutschland dem Progressionsvorbehalt. Die Anlage N-AUS wird in solchen Fällen nicht benötigt.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Zuzug aus dem Ausland: Zeitweise unbeschraenkte Steuerpflicht 2016

      Für 2016 ist das richtig.

      Für 2017 dann auf der Anlage N-AUS.

      Kommentar


        #4
        AW: Zuzug aus dem Ausland: Zeitweise unbeschraenkte Steuerpflicht 2016

        Für 2017 dann auf der Anlage N-AUS.
        Wenn der Zuzug aus dem Ausland erst 2017 erfolgt wäre, würde ich diese Angaben in der Anlage WA-ESt machen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          AW: Zuzug aus dem Ausland: Zeitweise unbeschraenkte Steuerpflicht 2016

          Was ja sogar richtig wäre

          Kommentar

          Lädt...
          X