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Gesamtaufwand, Zeile 41 Anlage V

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    Gesamtaufwand, Zeile 41 Anlage V

    Guten Morgen!

    ich möchte einen Gesamtaufwand für Reparaturen in der Anlage V im Jahr 2016 aktivieren, die Kosten aber in späteren Jahren abschreiben, wenn der Gewinn da ist.
    Man darf doch die Kosten auf 2 bis 5 Jahre verteilen. Wenn ich Im ElsterFormular für das Jahr 2016 den Gesamtaufwand eingebe und die abzuschreibende Kosten für das gleiche Jahr auf 0 setze, dann geht es irgenwie nicht. Was mache ich falsch?

    Vielen Dank im Voraus für die Hilfe!

    #2
    AW: Gesamtaufwand, Zeile 41 Anlage V

    Zitat von Birke2018 Beitrag anzeigen
    Guten Morgen!

    ich möchte einen Gesamtaufwand für Reparaturen in der Anlage V im Jahr 2016 aktivieren, die Kosten aber in späteren Jahren abschreiben, wenn der Gewinn da ist.
    Man darf doch die Kosten auf 2 bis 5 Jahre verteilen. Wenn ich Im ElsterFormular für das Jahr 2016 den Gesamtaufwand eingebe und die abzuschreibende Kosten für das gleiche Jahr auf 0 setze, dann geht es irgenwie nicht. Was mache ich falsch?

    Vielen Dank im Voraus für die Hilfe!
    Hallo,

    da wirst du den anteiligen Betrag für das Jahr 2016 wohl eintragen müssen

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Gesamtaufwand, Zeile 41 Anlage V

      Größere Aufwendungen können verteilt werden.
      "Größere Aufwendungen für die Erhaltung von Gebäuden können auf zwei bis
      fünf Jahre gleichmäßig verteilt werden (§ 82b der Einkommensteuerdurchführungsverordnung)."

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        #4
        AW: Gesamtaufwand, Zeile 41 Anlage V

        Gutren Tag,
        in den §§ 11a und 11b steht (und übrigens auch in der Eingabehilfe zu dem
        Bereich), dass der Erhaltungsaufwand g l e i c h m ä ß i g zu verteilen ist. Daraus folgt, dass Null in 2016 nicht geht!

        http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__11a.html
        http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__11b.html

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          #5
          AW: Gesamtaufwand, Zeile 41 Anlage V

          Wobei die §§ 11a und 11b EStG nicht den hier beschriebenen Fall einer vermieteten Wohnung regeln, aber § 82b EStDV ist ja von Xaver schon genannt worden.

          https://www.gesetze-im-internet.de/e...955/__82b.html
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #6
            AW: Gesamtaufwand, Zeile 41 Anlage V

            Zitat von XaverWdg Beitrag anzeigen
            Größere Aufwendungen können verteilt werden.
            "Größere Aufwendungen für die Erhaltung von Gebäuden können auf zwei bis
            fünf Jahre gleichmäßig verteilt werden (§ 82b der Einkommensteuerdurchführungsverordnung)."
            Genau darum geht es. Ich möchte die Kosten auf zwei Jahre verteilen, aber nicht im Entstehungsjahr mit der Absetzung anfangen.

            Bei der Eingabe der Zahlen klappt es aber nicht.

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              #7
              AW: Gesamtaufwand, Zeile 41 Anlage V

              Schon mal was von Abschreibung gehört?
              In diese Richtung geht das.
              Genauso wie dort, muss im ersten Jahr immer etwas angegeben werden (= 1 x 1 der Betriebswirtschaftslehre)

              Kommentar


                #8
                AW: Gesamtaufwand, Zeile 41 Anlage V

                Hallo Birke20128,

                gleichmäßig verteilt heißt eben gleichmäßig, da kannst du nicht ein Jahr auslassen mit Null -> siehe FIGUL und auch Pingu.

                Tschüß

                Kommentar


                  #9
                  AW: Gesamtaufwand, Zeile 41 Anlage V

                  Ich möchte die Kosten auf zwei Jahre verteilen, aber nicht im Entstehungsjahr mit der Absetzung anfangen.
                  Das ist aber nicht zulässig! Grundsätzlich gilt das Abflussprinzip nach § 11 Abs. 2 EStG. § 82b EStDV erlaubt es, unter den dort genannten Bedingungen davon abzuweichen, mehr nicht!
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    AW: Gesamtaufwand, Zeile 41 Anlage V

                    Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
                    Hallo Birke20128,

                    gleichmäßig verteilt heißt eben gleichmäßig, da kannst du nicht ein Jahr auslassen mit Null -> siehe FIGUL und auch Pingu.

                    Tschüß
                    Rz. 187

                    Die Aufwendungen können gleichmäßig auf 2 bis 5 Jahre verteilt werden. Es handelt sich somit um ein Wahlrecht, sodass es dem Stpfl. obliegt, ob und ggf. für welchen Zeitraum der Erhaltungsaufwand verteilt werden soll. Die Entscheidung muss für das Jahr getroffen werden, in dem der Erhaltungsaufwand angefallen ist. Ist in diesem Jahr der Erhaltungsaufwand weder abgezogen noch das Wahlrecht ausgeübt worden und kann der Steuerbescheid des Jahrs nicht mehr geändert werden, entfällt für dieses Jahr ein Abzug überhaupt. Der Stpfl. kann aber für die verbleibenden Jahre des Abzugszeitraums das Wahlrecht noch ausüben und den verbleibenden Aufwand verteilen.

                    Praxis-Beispiel

                    Im Jahr 2011 entstehen 50.000 EUR an Erhaltungsaufwendungen. Für 2011 wird weder der Erhaltungsaufwand als Werbungskosten abgezogen noch eine Verteilung vorgenommen. Die Veranlagung 2011 wird bestandskräftig.

                    Für das Jahr 2012 kann der gesamte Aufwand nicht abgezogen werden (§ 11 Abs. 2 EStG). Der Stpfl. kann aber den verbleibenden Aufwand auf nun noch 4 Jahre verteilen. 2012 bis 2015 je 10.000 EUR. 10.000 EUR für 2011 gehen verloren. Der Stpfl. kann auch auf 2011 und 2012 je 25.000 EUR verteilen. Da in diesem Fall aber die 25.000 EUR für 2011 verloren gehen, ist ein solcher Antrag unsinnig.

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                      #11
                      AW: Gesamtaufwand, Zeile 41 Anlage V

                      Was möchtest Du uns damit jetzt sagen ? Kannst Du auch die Fundstelle nennen ?

                      Aus Deinem Zitat geht doch klar hervor, dass Du nicht -um im Beispielfall zu bleiben- etwas aktivieren kannst, um dann den VOLLEN Betrag auf Folgejahre zu verteilen. Wenn Du unbedingt im Entstehungsjahr nichts ansetzen möchtest, dann tue es auch, d.h. trage dazu auch nichts ein, auch nicht Null. Das ändert aber nichts daran, dass bei Verteilung von 50.000 € auf fünf Jahre 10.000 € gedanklich weg sind, d.h. Du hast für 2017 nur noch 40.000 €, egal ob Du nun in 2016 10.000 € oder Nichts einträgst.
                      Schönen Gruß

                      Picard777

                      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                        #12
                        AW: Gesamtaufwand, Zeile 41 Anlage V

                        Was willst du uns damit sagen?

                        Wenn du den auf das Jahr der Durchführung nach deiner Aufteilungsentscheidung rechnerisch entfallenden Anteil nicht erklärst, ist der auf das erste Jahr rechnerisch entfallende Anteil futsch.

                        In einem anderen Jahr nachholen geht jedenfalls nicht.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          AW: Gesamtaufwand, Zeile 41 Anlage V

                          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                          Was willst du uns damit sagen?

                          Wenn du den auf das Jahr der Durchführung nach deiner Aufteilungsentscheidung rechnerisch entfallenden Anteil nicht erklärst, ist der auf das erste Jahr rechnerisch entfallende Anteil futsch.

                          In einem anderen Jahr nachholen geht jedenfalls nicht.
                          Ich möchte auf 2 Jahre verteilen, aber nicht mit dem Entstehungsjahr anfangen. In 2016 übe ich das Wahlrecht für die Verteilung auf 2 darauf folgende Jahre (2017 und 2018) aus.

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                            #14
                            AW: Gesamtaufwand, Zeile 41 Anlage V

                            Zitat von Birke2018 Beitrag anzeigen
                            Ich möchte auf 2 Jahre verteilen, aber nicht mit dem Entstehungsjahr anfangen. In 2016 übe ich das Wahlrecht für die Verteilung auf 2 darauf folgende Jahre (2017 und 2018) aus.
                            Hallo,

                            wie schon erklärt ist der Anteil für 2016 futsch.
                            Steuerklärung ist kein Wunschkonzert

                            Gruß FIGUL
                            Gruß FIGUL

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                              #15
                              AW: Gesamtaufwand, Zeile 41 Anlage V

                              Zitat von Birke2018 Beitrag anzeigen
                              Ich möchte auf 2 Jahre verteilen, aber nicht mit dem Entstehungsjahr anfangen. In 2016 übe ich das Wahlrecht für die Verteilung auf 2 darauf folgende Jahre (2017 und 2018) aus.
                              Du hast den Regelungsinhalt von § 82b EStDV nicht verstanden. Das ist aber jetzt kein Problem der elektronischen Steuererklärung.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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