Hallo zusammen,
ich hoffe ich bin hier in dem Themenbereich richtig. Leider stehe ich gerade ein wenig auf dem Schlauch und hoffe ihr könnt mir ein wenig unter die Arme greifen und helfen.
Ich habe eine Zuwendungsbestätigung mit Verzicht auf Erstattung der Auslagen in Höhe von 500,- Euro mit den Inhalt, dass es sich -nicht- um den Verzicht auf die Erstattung von Aufwendungen handelt sondern die Zuwendung nur zur Förderung von gemeinnütziger Zwecke verwendet wird.
Jepp, im Netz habe ich gesucht und gegooglelt was das Zeug hält aber bin nicht wirklich weiter gekommen. Denn in den Hilfestellungen wird erwähnt das es sich um einen Verzicht handelt und somit als Spende im Hauptvordruck auf der Seite 2, Zeile 45 anzugeben ist.
Dann gab es eine Hilfestellung, dass, wenn es kein Verzicht auf die Erstattung von Aufwendungen ist, der Betrag in der Anlage N anzugeben ist.
Im Suchverlauf des Forums bin ich auf ein Thema aus 2017 gestoßen, aber der hilft mir leider nicht unbedingt weiter. Die Suchfunktion von Elster kann mir den Unterschied von -nicht- Verzicht und Verzicht auf die Erstattung leider auch nicht erklären. Vielleicht habe ich hier auch einfach
nur einen Denkfehler und wäre mit einer Hilfestellung wirklich sehr dankbar.
Grüße
ich hoffe ich bin hier in dem Themenbereich richtig. Leider stehe ich gerade ein wenig auf dem Schlauch und hoffe ihr könnt mir ein wenig unter die Arme greifen und helfen.
Ich habe eine Zuwendungsbestätigung mit Verzicht auf Erstattung der Auslagen in Höhe von 500,- Euro mit den Inhalt, dass es sich -nicht- um den Verzicht auf die Erstattung von Aufwendungen handelt sondern die Zuwendung nur zur Förderung von gemeinnütziger Zwecke verwendet wird.
Jepp, im Netz habe ich gesucht und gegooglelt was das Zeug hält aber bin nicht wirklich weiter gekommen. Denn in den Hilfestellungen wird erwähnt das es sich um einen Verzicht handelt und somit als Spende im Hauptvordruck auf der Seite 2, Zeile 45 anzugeben ist.
Dann gab es eine Hilfestellung, dass, wenn es kein Verzicht auf die Erstattung von Aufwendungen ist, der Betrag in der Anlage N anzugeben ist.
Im Suchverlauf des Forums bin ich auf ein Thema aus 2017 gestoßen, aber der hilft mir leider nicht unbedingt weiter. Die Suchfunktion von Elster kann mir den Unterschied von -nicht- Verzicht und Verzicht auf die Erstattung leider auch nicht erklären. Vielleicht habe ich hier auch einfach
nur einen Denkfehler und wäre mit einer Hilfestellung wirklich sehr dankbar.
Grüße
Kommentar