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Kirchgeld! Kirchensteuer oder Spende?

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    Kirchgeld! Kirchensteuer oder Spende?

    Hallo, liebe Mitstreiter!

    Wie (und wo) ist eigentlich geregelt, ob das Kirchgeld unter Kirchensteuer oder als Spende anzusetzen ist? In den diversen Beiträgen - auch außerhalb des Elsterforums - gehen die Begriffe ziemlich durcheinander, weil oft Kirchgeld und Kirchensteuer verwechselt werden.

    Dass es steuerlich aufs Gleiche hinauskommt, ist mir allerdings klar.

    Besten Dank für eine Antwort.

    Bolletax

    #2
    AW: Kirchgeld! Kirchensteuer oder Spende?

    Das ist das Gleiche und als Kirchensteuer anzusetzen.

    Gleichwohl kann man Spenden an die Kirche natürlich als Spende absetzen.

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      #3
      AW: Kirchgeld! Kirchensteuer oder Spende?

      Nicht ganz das Gleiche!

      Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern erhebt von einem mit seinem Ehegatten zusammen zur Einkommensteuer veranlagten Umlagepflichtigen ein besonderes Kirchgeld, wenn dessen Ehegatte keiner Kirche, Religionsgemeinschaft oder weltanschaulichen Gemeinschaft angehört, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist. Es wird nur insoweit erhoben, als es die Kircheneinkommensteuer übersteigt und bemisst sich nach dem gemeinsamen, nach § 51a Abs. 2 EStG korrigierten zu versteuernden Einkommen der Ehegatten.

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        #4
        AW: Kirchgeld! Kirchensteuer oder Spende?

        Nebenbei bemerkt werden Spenden FREIWILLIG geleistet, was für Kirchensteuer bzw. Kirchgeld nicht zutrifft.

        Kommentar


          #5
          AW: Kirchgeld! Kirchensteuer oder Spende?

          Kirchensteuer ist der Oberbegriff. Wenn im jeweiligen Kirchensteuergesetz und der dazugehörigen Kirchensteuerordnung und ggf. der örtlichen Satzung genau die Pflicht und die Grundlagen für eine kirchenrechtliche Abgabe geregelt sind, also sich daraus eine Pflicht zur Zahlung in Höhe von X € ergibt, dann ist das Kirchensteuer mit den entsprechenden Konsequenzen. Wenn das so bezeichnete Kirchgeld allerdings freiwillig ist oder die Höhe in das Belieben des Zahlers gestellt wird, ist es letztlich freiwillig und damit eine Spende. WENN es eine Spende ist, kann es somit nur steuerlich abgezogen werden, wenn die Kirche eine entsprechende Zuwendungsbestätigung erteilt. Ist die Kirche eine juristische Körperschaft des ÖFFENTLICHEN Rechts, genügt bei Zuwendungen bis 200 € allerdings die Buchungsbestätigung oder der Bareinzahlungsbeleg, bei juristischen Personen des PRIVATEN Rechts (z.B. Vereine) wird zusätzlich noch ein Beleg des Vereins mit Angaben zum steuerbegünstigten Zweck und zur Steuerfreistellung des Vereins benötigt.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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            #6
            AW: Kirchgeld! Kirchensteuer oder Spende?

            Ich bedanke mich für die unerwartet vielen Antworten. Nach alledem neige ich nunmehr dazu, das Kirchgeld als Sonderform der Kirchensteuer zu werten.

            Das Kirchgeld wird in meinem Falle weder erhoben noch festgesetzt, sondern in Form einer 'dringlichen Bitte' in sechs Klassen, abgestuft nach 'jährlichen Einkünften" angefordert, in die man sich selbst einstufen soll (sofern man den Unterschied zwischen jährlichen Einkünften und zu versteuerndem Einkommen zu berechnen weiß).

            Nochmals meinen Dank.

            Bolletax
            Zuletzt geändert von Bolletax; 25.08.2009, 11:48.

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              #7
              AW: Kirchgeld! Kirchensteuer oder Spende?

              DAS ist dann wohl doch eher 'ne Spende...
              ich kenne die Briefe....wer keinen Abzug von Kirchensteuern beim Lohn hat, der SOLL Kirchgeld zahlen...da kommen aber keine Mahnungen...das ist in der Tat freiwillig, glaube ich.

              Insofern würde ich grundsätzlich auf Spende tippen.
              MfG, El Portale

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                #8
                AW: Kirchgeld! Kirchensteuer oder Spende?

                In meinem Fall wird das Kirchgeld zusätzlich zur durch das Kirchensteueramt festgesetzten Kirchensteuer durch die örtliche Gemeinde erbeten.

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                  #9
                  AW: Kirchgeld! Kirchensteuer oder Spende?

                  Dann ist dieses Kirchgeld auf jeden Fall bei den Sonderausgaben dem Bereich gezahlte Kirchensteuer zuzuordnen.

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                    #10
                    AW: Kirchgeld! Kirchensteuer oder Spende?

                    Zitat von korsika Beitrag anzeigen
                    Dann ist dieses Kirchgeld auf jeden Fall bei den Sonderausgaben dem Bereich gezahlte Kirchensteuer zuzuordnen.
                    Sehe ich auch so, war bei mir genauso: Das Bistum Fulda erlaubt in seiner Kirchensteuerordnung (oder wie die heißt) den örtlichen Gemeinden die Erhebung eines derartigen Kirchgeldes. Früher hat unsere Kirchengemeinde dann wie von Bolletax erzählt daraufhin Kirchgeld erbeten mit entsprechender VORGEGEBENER Einteilung (= genaue Zuordnung eines bestimmten Kirchgeldbetrags zu einem bestimmten Einkommen). Dass die Kirchengemeinde das mangels Steuererklärung nicht verifizieren kann bzw. nicht beitreibt, ändert ja an der Pflicht nichts. -> Kirchensteuer

                    Wenn jetzt die Kirchensteuerordnung ein derartiges Kirchgeld aber nicht vorsieht ODER sie sieht es vor, die Kirchengemeinde bittet aber um freiwillige Zahlung nach vollkommen freier Wahl des Betrages, dann haben wir keine Kirchensteuer mehr auf gesetzlicher Grundlage, dann ist es eine Spende.
                    Schönen Gruß

                    Picard777

                    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Kirchgeld! Kirchensteuer oder Spende?

                      Zitat von Krake Beitrag anzeigen
                      Nicht ganz das Gleiche!

                      Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern erhebt...
                      Danke für die "Belehrung" (grummel).

                      Das war mir schon klar, bleibt aber in der Auswirkung das Gleiche.

                      Und übrigens nicht nur in Bayern, und nicht nur die evangelische Kirche.

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Kirchgeld! Kirchensteuer oder Spende?

                        Dieser Thread ist zwar schon etwas älter, dennoch ein paar Infos, v.a. zum besonderen Kirchgeld:
                        Es gibt mehrere Arten von Kirchgeld, insbesondere:
                        a) das Allgemeiner oder Ortskirchgeld, das von der Gemeinde oder Landeskirche erhoben wird, und zwar als Steuer.
                        Wird allerdings nicht immer ganz konsequent eingetrieben
                        b) das freiwillige Kirchgeld, eine Spende
                        c) das "besondere Kirchgeld", bei der sog. glaubensverschiedenen Ehe.
                        Nähere Infos dazu findet man v.a. bei steuer-forum-kirche.de.
                        Das ist eine kirchliche Seite mit einem guten Informationsangebot, die natürlich kirchliche Positionen vertritt.
                        Speziell zum besonderen Kirchgeld gibt es die Seite Kirchgeld-Klage.info.
                        Diese befasst sich sehr fundiert mit den Rechtsfragen beim besonderen Kirchgeld, insbesondere denen die Kirchen und Finanzbehörden verschweigen.
                        Lt. BVerfG 1 BvR 606/60 darf das besondere Kirchgeld dann erhoben werden, wenn der kirchenangehörige Ehegatte "mangels eigenen Einkommens kirchensteuerfrei" ist (Ziffer C II 2).
                        Der BFH hat im Beschluss vom 8.10.2013 genau dieses als "eindeutige Rechtslage" bestätigt.
                        Kirchgeld-Klage.info basiert nicht auf Sekundärliteratur, sondern auf der Analyse von rund 60 Urteilen.
                        Bei gerichtlichen Entscheidungen, die das besondere Kirchgeld bei Doppelverdienern zugelassen, zeigt die Seite durchweg entscheidungserhebliche Rechtsfehler auf.
                        Man findet dort auch Mustereinsprüche (nur für Doppelverdiener, bei Alleinverdienern sehen die das als sinnlos an) und Anregungen für Klagen.

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                          #13
                          AW: Kirchgeld! Kirchensteuer oder Spende?

                          Und was hat jetzt dieser Beitrag mit ElsterFormular zu tun?

                          Wenn jemand die Kirchgelderhebung und /oder die Kirchensteuererhebung nicht passt, dann soll er aus der Kirche austreten und nicht das Forum mit Themen zumüllen, die mit ElsterFormular überhaupt nichts zu tun haben!
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #14
                            AW: Kirchgeld! Kirchensteuer oder Spende?

                            Dass er auf die Fragen antwortet, die die Leute haben.

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                              #15
                              AW: Kirchgeld! Kirchensteuer oder Spende?

                              Hallo Krähe,

                              die Fragen wurden im August 2009 gestellt.

                              Tschüß

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