AW: Einkommensteuer 2016 und 2016
Hallo,
>>>Entschuldigung, es muss natürlich Einkommenssteuer 2015 und 2016 heißen!
Du meintest "mit s" ?
Das ist übrigens gar nicht so klar, teilweise verwendet die Verwaltung oder auch der Gesetzgeber falsche Grammatik (siehe "Abgeltungsteuer", oder "Haltverbot" in der StVO).
Stefan
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Zitat von Horst78 Beitrag anzeigenEntschuldigung, es muss natürlich Einkommenssteuer 2015 und 2016 heißen!
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Entschuldigung, es muss natürlich Einkommenssteuer 2015 und 2016 heißen!
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Für die Jahre 2015 und 2016 gelten für Belege die vor 2017 gültigen Regeln. Auch damals musste man nicht alles einreichen.
https://www.elster.de/elsterweb/atta...nde_Belege.pdf
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Einkommensteuer 2016 und 2016
Moin,
Ich bin neu hier und habe eine Frage: muss ich, wenn ich die Steuererklärungen 2015 und 2016 mit Elster mache, trotzdem die Belege einreichen?
Vielleicht muss ich die Belege nur für Nachfragen vorhalten.
Mit freundlichem Gruß
Horst78Zuletzt geändert von Horst78; 04.12.2018, 17:06.Stichworte: -
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