Hi,
ich zahle Umsatzsteuer an Finanzamt durch die Differenzbesteuerungregelung. Erst wird jeden Monat eine Schätzung vorausgezahlt, dann am Ende des Jahres durch Umsatzsteuerjahreserklärung wird die genaue Summe ermittelt und abgeglichen.
Meine Frage ist, zählt die Summe die ich innerhalb des Kalendarjahres an Finanzamt zahle als Betriebsausgaben in der EÜR? Weil ich hatte ja nie diesen Umsatzsteuer selber bekommen (Gebrauchthandel: Kauf vom private Leute -> Verkauf an private Leute), der Geldfluß des Umsatzsteuers ist eben dann nur einseitig (also brutto Gewinnbetrag aus einzelne Verkäufe die 19% rausrechnen, an Finanzamt zahlen). Das ist anders als wenn ich Dienstleistung/Käufe abschließe wo ich selber 19%mwst zahle, da ist der Geldfluß beidseitig weil ich kann's ja im Umsatzsteuerjahreserklärung absetzen.
Vielleicht sind Differenzbesteuerungzahlungen eben einseitig, also nicht als Betriebsausgaben absetzbar. Aber wenn doch, wo kommt es bitte im Elster EÃœR? Bei meine Gewerbe besteht keine Buchhaltungspflicht.
Vielen Dank im Voraus für Euer Tipps
- - - Aktualisiert - - -
Anmerkung: warum-auch-immer werden meine Umlaute & scharfes S als Unsinn dargestellt, editieren geht nicht (Fehler 400) - EÃœR = ist ja Einnahmeüberschussrechnung.
- - - Aktualisiert - - -
Geldfluß = Geldfluss
ich zahle Umsatzsteuer an Finanzamt durch die Differenzbesteuerungregelung. Erst wird jeden Monat eine Schätzung vorausgezahlt, dann am Ende des Jahres durch Umsatzsteuerjahreserklärung wird die genaue Summe ermittelt und abgeglichen.
Meine Frage ist, zählt die Summe die ich innerhalb des Kalendarjahres an Finanzamt zahle als Betriebsausgaben in der EÜR? Weil ich hatte ja nie diesen Umsatzsteuer selber bekommen (Gebrauchthandel: Kauf vom private Leute -> Verkauf an private Leute), der Geldfluß des Umsatzsteuers ist eben dann nur einseitig (also brutto Gewinnbetrag aus einzelne Verkäufe die 19% rausrechnen, an Finanzamt zahlen). Das ist anders als wenn ich Dienstleistung/Käufe abschließe wo ich selber 19%mwst zahle, da ist der Geldfluß beidseitig weil ich kann's ja im Umsatzsteuerjahreserklärung absetzen.
Vielleicht sind Differenzbesteuerungzahlungen eben einseitig, also nicht als Betriebsausgaben absetzbar. Aber wenn doch, wo kommt es bitte im Elster EÃœR? Bei meine Gewerbe besteht keine Buchhaltungspflicht.
Vielen Dank im Voraus für Euer Tipps
- - - Aktualisiert - - -
Anmerkung: warum-auch-immer werden meine Umlaute & scharfes S als Unsinn dargestellt, editieren geht nicht (Fehler 400) - EÃœR = ist ja Einnahmeüberschussrechnung.
- - - Aktualisiert - - -
Geldfluß = Geldfluss
Kommentar