Hallo,
zählt die (bei angekreuzter Option "Günstigerprüfung" (KAP, Z.4)) von Kapitalerträgen abgeführte Kirchensteuer (Anlage KAP, KApitalerträge lt. Steuerbesch, Zeile 50) zu den unbeschränkt abziehbaren Sonderausgaben "gezahlte Kirchensteuer" (Kapitalerträge weniger als 1602 EUR, verh., kein FrstAuftrag gestellt) ?
Elsterformular 19.5.0.1 Rev 25312 addiert die Summe der für Kapitalerträge abgeführten Kirchensteuer (Anlage KAP, Kapitalerträge lt. Steuerbesch, Zeile 50) automatisch zu den z.B. in Anlage N, Zeile 6 erklärten Beträgen (einbehaltene Kirchensteuer des Arbeitnehmers) und trägt diese Summe dann in der ausführlichen Steuerberechnung von Elsterformular als" unbeschränkt abziehbare Sonderausgaben" "gezahlte Kirchensteuer" ein. Entsprechend verkürzt sich mein zu versteuerndes EK in der Steuerberechnung von Elsterformular....
Mein FA erkennt jedoch als unbeschränkt abziehbare Sonderausgaben "gezahlte Kirchensteuer" nur die o.g. Beträge aus Anlage N an, nicht die o.g. aus Anlage KAP.
==>Handelt es sich hier um einen Fehler von Elsterformular oder ein Missverständnis bei meinem/meiner FA-Beamtin ?
zählt die (bei angekreuzter Option "Günstigerprüfung" (KAP, Z.4)) von Kapitalerträgen abgeführte Kirchensteuer (Anlage KAP, KApitalerträge lt. Steuerbesch, Zeile 50) zu den unbeschränkt abziehbaren Sonderausgaben "gezahlte Kirchensteuer" (Kapitalerträge weniger als 1602 EUR, verh., kein FrstAuftrag gestellt) ?
Elsterformular 19.5.0.1 Rev 25312 addiert die Summe der für Kapitalerträge abgeführten Kirchensteuer (Anlage KAP, Kapitalerträge lt. Steuerbesch, Zeile 50) automatisch zu den z.B. in Anlage N, Zeile 6 erklärten Beträgen (einbehaltene Kirchensteuer des Arbeitnehmers) und trägt diese Summe dann in der ausführlichen Steuerberechnung von Elsterformular als" unbeschränkt abziehbare Sonderausgaben" "gezahlte Kirchensteuer" ein. Entsprechend verkürzt sich mein zu versteuerndes EK in der Steuerberechnung von Elsterformular....
Mein FA erkennt jedoch als unbeschränkt abziehbare Sonderausgaben "gezahlte Kirchensteuer" nur die o.g. Beträge aus Anlage N an, nicht die o.g. aus Anlage KAP.
==>Handelt es sich hier um einen Fehler von Elsterformular oder ein Missverständnis bei meinem/meiner FA-Beamtin ?
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