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Kirchensteuer aus KAP als Sonderausgabe Kirchensteuer im Mantelbogen

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    Kirchensteuer aus KAP als Sonderausgabe Kirchensteuer im Mantelbogen

    Hallo,

    zählt die (bei angekreuzter Option "Günstigerprüfung" (KAP, Z.4)) von Kapitalerträgen abgeführte Kirchensteuer (Anlage KAP, KApitalerträge lt. Steuerbesch, Zeile 50) zu den unbeschränkt abziehbaren Sonderausgaben "gezahlte Kirchensteuer" (Kapitalerträge weniger als 1602 EUR, verh., kein FrstAuftrag gestellt) ?

    Elsterformular 19.5.0.1 Rev 25312 addiert die Summe der für Kapitalerträge abgeführten Kirchensteuer (Anlage KAP, Kapitalerträge lt. Steuerbesch, Zeile 50) automatisch zu den z.B. in Anlage N, Zeile 6 erklärten Beträgen (einbehaltene Kirchensteuer des Arbeitnehmers) und trägt diese Summe dann in der ausführlichen Steuerberechnung von Elsterformular als" unbeschränkt abziehbare Sonderausgaben" "gezahlte Kirchensteuer" ein. Entsprechend verkürzt sich mein zu versteuerndes EK in der Steuerberechnung von Elsterformular....

    Mein FA erkennt jedoch als unbeschränkt abziehbare Sonderausgaben "gezahlte Kirchensteuer" nur die o.g. Beträge aus Anlage N an, nicht die o.g. aus Anlage KAP.

    ==>Handelt es sich hier um einen Fehler von Elsterformular oder ein Missverständnis bei meinem/meiner FA-Beamtin ?
    Zuletzt geändert von at4mawi5; 11.12.2018, 00:29.

    #2
    AW: Kirchensteuer aus KAP als Sonderausgabe Kirchensteuer im Mantelbogen

    Die Eingabehilfe zu zu Elsterformular (Hauptvordruck Zeile 42) lautet wie folgt:

    Tragen Sie hier bitte die Kirchensteuer ein, die Sie 2017 gezahlt haben (z. B. vom Arbeitgeber einbehaltene Kirchensteuer, voraus- / nachgezahlte Kirchensteuer und / oder Kirchensteuer auf Kapitalertragsteuer, die auf Kapitalerträge entfällt, die der tariflichen Einkommensteuer unterliegen). Hierzu gehört nicht die Kirchensteuer, die als Zuschlag zur Abgeltungsteuer einbehalten oder gezahlt worden ist. Haben Sie 2017 Kirchensteuer erstattet bekommen, tragen Sie diese bitte ebenfalls ein.

    Die Aussage des Finanzbeamten ist demnach zutreffend. Bei dem genannten Programm kann es sich auch nicht um Elsterformular handeln, da diese Eingabe - wie es sich auch aus der Eingabehilfe ergibt - von Elsterformular nicht automatisch befüült wird.

    Ergänzend dazu folgender Link:

    https://www.haufe.de/steuern/rechtsp...66_395550.html
    Zuletzt geändert von ; 10.12.2018, 23:49.

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      #3
      AW: Kirchensteuer aus KAP als Sonderausgabe Kirchensteuer im Mantelbogen

      Hallo Korsika,

      ja die autom. Änderung erfolgt nicht im Mantelbogen, sondern in der ausführl. Steuerberechnung von Elsterformular....ich habe meinen Beitrag entsprechend angepasst...meine Frage ist somit wieder offen

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        #4
        AW: Kirchensteuer aus KAP als Sonderausgabe Kirchensteuer im Mantelbogen

        Hallo,

        >>>Die Aussage des Finanzbeamten ist demnach zutreffend.

        Nein, ist sie nicht (zumindest nicht grundsätzlich), und das steht auch in dem geposteten haufe-Link.

        Entscheidend ist, wie die Günstigerprüfung ausgegangen ist.
        Ist sie negativ (Abgeltungsteuer ist günstiger), dann ist die Kirchensteuer nicht als Sonderausgabe absetzbar - oder besser: sie wird auch dann abgesetzt, aber direkt von der Abgeltungsteuer (sind dann etwas weniger 25%).
        Ist die Günstigerprüfung hingegen positiv, dann sind die Kirchensteuern auch Sonderausgaben.

        Wie die Günstigerprüfung ausgegangen ist erkennt man daran, wo in der Steuerberechnung die Kapitalerträge stehen (entweder oben bei den ganzen anderen Einkünften - Lohn, Rente, Miete etc. -, oder aber in einem gesonderten Block "Berechnung der Einkünfte, die nach § 32d Abs. 1 EStG besteuert werden (Abgeltungsteuer)" weiter unten unter dem zu versteuernden Einkommen).

        So ist zumindest meine Vermutung, mir liegt leider kein Bescheid mit negativer Prüfung vor.

        Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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          #5
          Kirchensteuer auf Kapitalertraege=Sonderausgaben bei Unterschreiten Sparerfreibetrag

          Hallo,

          Elsterformular berechnet (fuer 2017) die Sonderausgaben wie folgt:

          bei in Anlage KAP angekreuzter Guenstigerpruefung (Z.4) und angekreuzter Beantragung zur Überprüfung des Steuereinbehalts fuer best. Kapitalertraege (Z.5):
          Bsp1 (solange Kapitalertraege aus Summe KAP, Z. 7 kleiner gleich Freibetrag 801/1602EUR, kein Freistellungsauftrag erteilt, alle Kapitaleinkuenfte in Steuerklaerung angegeben)
          Sonderausgaben=
          Kirchensteuer aus Summe KAP, Z. 50
          + Angaben aus Kirchensteuer gezahlt aus Hauptvordruck Z. 42
          Bsp 2 (Kapitalertraege aus Summe KAP, Z. 7 groesser Freibetrag 801/1602EUR)
          Sonderausgaben=
          Angaben aus Kirchensteuer gezahlt aus Hauptvordruck Z. 42

          Ich habe nach Bsp 1 abgegeben (da meine Kapitalertraege kleiner 1602 EUR und kein Freistellungsauftrag gestellt) aber mein FA hat im Bescheid anders als Elsterformular die vorausgezahlte KiSt nicht als Sonderausgaben beruecksichtigt.

          Die Guenstigerpruefung haette ergeben, dass die Besteuerung nach allg. Tarif nicht guenstiger ist. Nach meinem Verstaendnis muesste eine Guenstigerpruefung ergeben, dass die Besteuerung nach allg. Tarif guenstiger ist, weil dann zwar aufgrund Unterschreiten des Freibetrags ebenfalls keine KESt faellig waere, jedoch die aufgrund fehlender Freistellungsauftraege und Unterschreiten des Sparerfreibetrags vorausgezahlte Kirchensteuer als Sonderausgabe anzuerkennen waere und mein zu verst. Einkommen vermindern wuerde.

          Wie sind die Meinungen im Forum ?

          Hat jemand den Link zum genauen Gesetzestext der Guenstigerpruefung fuer Kapitalertrage ?
          Zuletzt geändert von at4mawi5; 13.12.2018, 00:29.

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            #6
            AW: Kirchensteuer aus KAP als Sonderausgabe Kirchensteuer im Mantelbogen

            Hallo,

            erstmal, warum ein neuer Thread? Ich hab' die beiden mal zusammengeheftet.

            Weiter schreibst du doch, dass die Kapitalerträge unter 1602 Euro lagen, die abgeführten Steuern wurden also komplett erstattet. (oder?)

            Und erstattete Kirchensteuern können natürlich nicht als Sonderausgaben abgesetzt werden.

            Stefan
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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              #7
              AW: Kirchensteuer aus KAP als Sonderausgabe Kirchensteuer im Mantelbogen

              Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
              Hallo,

              erstmal, warum ein neuer Thread? Ich hab' die beiden mal zusammengeheftet.

              Weiter schreibst du doch, dass die Kapitalerträge unter 1602 Euro lagen, die abgeführten Steuern wurden also komplett erstattet. (oder?)

              Und erstattete Kirchensteuern können natürlich nicht als Sonderausgaben abgesetzt werden.

              Stefan

              Weiter schreibst du doch, dass die Kapitalerträge unter 1602 Euro lagen, die abgeführten Steuern wurden also komplett erstattet. (oder?)
              ==>Ja

              Und erstattete Kirchensteuern können natürlich nicht als Sonderausgaben abgesetzt werden.
              ==>Elsterformular macht es aber in meinem Fall so und das FA aktuell nicht...
              ==> außerdem gilt ja das Zu/Abflussprinzip, d.h. in 2017 gezahlte Steuern muessten auch in 2017 absetzbar sein. Erstattungen für 2017, die z.B. in 2018 erfolgen müssen natuerlich in der EkStErkl. 2018 wieder angegeben werden...

              - - - Aktualisiert - - -

              erstmal, warum ein neuer Thread? Ich hab' die beiden mal zusammengeheftet.

              ==>weil es immer noch eine Diskrepanz zwischen der Steuerberechnung von Elsterformular und dem Bescheid des FA gibt, die die bisherigen Antworten nicht sauber erklären können....

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                #8
                AW: Kirchensteuer aus KAP als Sonderausgabe Kirchensteuer im Mantelbogen

                Hallo,

                Zitat: weil es immer noch eine Diskrepanz zwischen der Steuerberechnung von Elsterformular und dem Bescheid des FA gibt, die die bisherigen Antworten nicht sauber erklären können....

                Ist wahrscheinlich ein Verständnisproblem deinerseits

                Gruß FIGUL
                Gruß FIGUL

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                  #9
                  AW: Kirchensteuer aus KAP als Sonderausgabe Kirchensteuer im Mantelbogen

                  Ist es nicht effektiver mit dem Bearbeiter im Finanzamt zu sprechen der die vollständigen Daten kennt und vielleicht Licht ins dunkel bringen kann? Diskrepanzen kommen oft auch deshalb zustande, dass in Elsterformular oder auch anderen Steuerprogrammen vom Anwender eine Eingabe gemacht wurde, die so nicht zutreffend war und deshalb vom Finanzamt korrigiert werden musste - was natürlich auch nzu einem anderen Ergebnis führt.

                  Eingabetest:

                  Ausserdem habe ich in Elsterformular die Eingaben zur KAP (Einnahmen unter 800,00 € und kein Sparerfreibetrag) nachgestellt. In Elsterformular wird die volle Steuer auf die Kapitalertäge zurecht zurückerstattet also auch die Kirchensteuer. Ausserdem wird im Hauptvordruck bei den Sonderausgaben die Kirchensteuer aus KAP deffinitiv nicht automatisch ergänzt. Es handelt sich somit um eine manuelle vom Anwender vorgenommene Eintragung und / oder evtl. auch nicht um das Programm Elsterformular.
                  Zuletzt geändert von ; 13.12.2018, 08:08.

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                    #10
                    AW: Kirchensteuer aus KAP als Sonderausgabe Kirchensteuer im Mantelbogen

                    Hallo korsika, wollte erst klarheit bevor ich das fa evtl. Mit einer anfängerfrage belästige...


                    ...und richtig die kist aus kap erscheint nicht im mantelbogen sondern in der ausfuehrlichen steuerberechnung von elsterformular unter unbeschr. Abziehbare Sonderausgaben gezahlte Kist zusammen mit der kist aus anlage N...ich
                    hatte versehentlich mantelbogen statt steuerberechnung
                    vonvelsterformular geschrieben....

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