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Anlage KAP: Erklärung zur Kirchensteuerpflicht (2014)

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    Anlage KAP: Erklärung zur Kirchensteuerpflicht (2014)

    Hallo,

    ich bin gerade dabei für 2014 noch eine freiwillige Einkommenssteuererklärung fertig zu machen. Die Frist endet am 31.12.2018.

    Das Hauptformular sollte ich wohl soweit richtig ausgefüllt haben, da habe ich nur die allgemeinen Angaben, Kontodaten und bei einer Frage mittendrin (52; 307) wo stand "eine Eintragung ist stets vorzunehmen" ausgefüllt, weil mich der Rest nicht betrift.

    Bei der Anlage KAP hakt es aber gleich am Anfang bei Punkt 6. "Ich bin kirchensteuerpflichtig und habe Kapitalerträge erzielt, von denen Kapitalertragsteuer aber keine Kirchensteuer einbehalten wurde ."
    Bei mir ist es nun so, dass ich 2014 kein Einkommen hatte und nur Kapitalerträge knapp über dem Freistellungsauftrag hatte. Ich habe recherchiert, dass ich kirchensteuerpflichtig ab 9000€ Einkommen bin. Allerdings werden die Kirchensteuern bei Kapitalerträgen ja erst seit 2015 automatisch abgeführt. Und 2014 hatte ich schätzungsweise ~110€ Kapitalertragssteuern bezahlt, bei denen dann halt keine Kirchensteuern abgezogen wurden.

    Kann ich das Kästchen dann lehr lassen, oder bin ich grundsätzlich, technisch doch erst Mal kirchensteuerpflichtig, aufgrund meiner (angegebenen) Religionszugehörigkeit und dem geringen versteuerten Kapitalertrag?

    Hintergrund: Ich hatte 2014 ein paar Aktien, darunter Vodafone, die ihr Amerika Geschäft an Verizon verkauft hatten und beim Tausch in Verizon Aktien wurde die volle Summe als Gewinn versteuert. Da es praktisch aber kein Gewinn ist, will ich jetzt mal versuchen mir die zu unrecht bezahlten Steuern zurück zu holen.

    #2
    AW: Anlage KAP: Erklärung zur Kirchensteuerpflicht (2014)

    Wer in der Kirche ist, ist kirchensteuerpflichtig, auch wenn Dank eines niedrigen zu versteuernden Einkommens die ESt und damit die KiSt Null Euro beträgt.
    Allerdings ist Zeile 6 der Anlage KAP implizit in Zeile 4 (und das dürfte wohl der Beweggrund zur Abgabe der Anlage sein) enthalten. Man kann also Zeile 6 ankreuzen oder es auch lassen.

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      #3
      AW: Anlage KAP: Erklärung zur Kirchensteuerpflicht (2014)

      Was stört dich an den Kästchen? Du bekommst nach deinen Angaben ohnehin die gesamte einbehaltene Kapitalertragsteuer erstattet und dann fällt auch keine Kirchensteuer an.

      Die Kästchen im Hauptvordruck auf Seite 1, Zeile 2 und in der Anlage KAP in den Zeilen 4 und 6 anzukreuzen, ist doch nicht falsch.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: Anlage KAP: Erklärung zur Kirchensteuerpflicht (2014)

        Zitat von multi
        Wer in der Kirche ist, ist kirchensteuerpflichtig, auch wenn Dank eines niedrigen zu versteuernden Einkommens die ESt und damit die KiSt Null Euro beträgt.
        Warum ich das dann noch mal in der Anlage KAP explizit bestätigen soll erschließt sich mir nicht. Denn durch den Eintrag EV im Grundformular sollte doch dann alles klar sein. Aber jetzt wo ich eben dieses Feld noch mal genauer betrachte bestätigt sich auch deine Aussage. Denn da gibt es ja auch ein nicht kirchensteuerpflichtig VD . Da hatte ich Anfangs gar nicht drauf geachtet, weil EV gleich oben stand.

        Zitat von multi
        Allerdings ist Zeile 6 der Anlage KAP implizit in Zeile 4 (und das dürfte wohl der Beweggrund zur Abgabe der Anlage sein) enthalten. Man kann also Zeile 6 ankreuzen oder es auch lassen.
        Ich habe jetzt 5 genommen Ich beantrage eine Überprüfung des Steuereinbehalts für bestimmte Kapitalerträge , da es ja um diesen einen konkreten Kapitalertrag bei der einen Bank geht, und da das irgendwann in Q2 war noch um die nachfolgenden Dividendenzahlungen (ca. 9 kleinere) bei der Bank. Das was ich über die Günstigerprüfung gelesen hatte kam mir weniger passend vor. Meist du ich sollte lieber das nehmen, weil es vollständiger ist?

        Zitat von Charlie24
        Was stört dich an den Kästchen? Du bekommst nach deinen Angaben ohnehin die gesamte einbehaltene Kapitalertragsteuer erstattet und dann fällt auch keine Kirchensteuer an.

        Die Kästchen im Hauptvordruck auf Seite 1, Zeile 2 und in der Anlage KAP in den Zeilen 4 und 6 anzukreuzen, ist doch nicht falsch.
        Da ich Perfektionist bin und Logik liebe stört mich daran, dass es unlogisch ist und ich es deswegen nicht perfekt machen kann. Halt lieber noch mal überflüssiger Weise nachfragen, als alles zu locker zu sehen und dann doch was falsch machen was sich als wichtig herausstellt und unwichtig erschien.
        Hm, Hauptvordruck Seite 1, Zeile 2 hab ich jetzt nur Einkommenssteuererklärung angekreuzt. Ist das etwa auch falsch? Da war ich mir eigentlich sicher. Und wie gesagt, Bei KAP hätte ich jetzt nur 5 und nicht 4 genommen. 6 ist mir nun zumindest klar.

        Danke schon mal für die schnellen Antworten. Das hat mich etwas weiter gebracht, aber auch etwas verunsichert.

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          #5
          AW: Anlage KAP: Erklärung zur Kirchensteuerpflicht (2014)

          Das hat mich etwas weiter gebracht, aber auch etwas verunsichert.
          Du schreibst in deinem Eröffnungsbeitrag:

          Bei mir ist es nun so, dass ich 2014 kein Einkommen hatte und nur Kapitalerträge knapp über dem Freistellungsauftrag hatte.
          Warum willst du dann keine umfassende Günstigerprüfung (Zeile 4) beantragen?
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            AW: Anlage KAP: Erklärung zur Kirchensteuerpflicht (2014)

            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Warum willst du dann keine umfassende Günstigerprüfung (Zeile 4) beantragen?
            Zitat von markox Beitrag anzeigen
            Da ich Perfektionist bin und Logik liebe...
            Spaß beiseite, der TE hat offensichtlich die Bedeutung der Günstigerprüfung noch nicht verstanden.
            mfg. - Kent

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              #7
              AW: Anlage KAP: Erklärung zur Kirchensteuerpflicht (2014)

              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Du schreibst in deinem Eröffnungsbeitrag:



              Warum willst du dann keine umfassende Günstigerprüfung (Zeile 4) beantragen?
              Von nicht wollen kann hier keine Rede sein. Ich habe es halt so verstanden, dass mein Fall nur bestimmte Kapitalerträge betrifft und dafür dann Kästchen 5 gedacht ist.
              Nachgelesen was eine Günstigerprüfung ist habe ich unter anderem hier: https://www.steuerklassen.com/steuer...er-anlage-kap/
              . Und da klang es für mich nicht so, als ob es mich betrift.
              Aber scheinbar scheint die Günstigerprüfung ja doch meinen Fall ab zu decken und wäre im Zweifel die sicherere und allumfassendere Wahl. Ok, dann nehme ich halt die.

              - - - Aktualisiert - - -

              Zitat von Kent Beitrag anzeigen
              Spaß beiseite, der TE hat offensichtlich die Bedeutung der Günstigerprüfung noch nicht verstanden.
              Offensichtlich nicht. Das Problem ist halt, wenn man sich eine Definition durchliest und glaubt sie verstanden zu haben, kann man ohne in einer Diskussion darüber berichtigt zu werden ja nicht wissen, dass man sie doch nicht verstanden hat.
              Von daher, bin ich jetzt schlauer und glücklich, dass ich diese eher unwichtige Religions-Frage hier noch mal angesprochen habe. Sonst wäre es wohl bei dem falschen Wissen geblieben.

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                #8
                AW: Anlage KAP: Erklärung zur Kirchensteuerpflicht (2014)

                Das Kästchen zu Zeile 5 ist z. B. für Leute gedacht, die ihre Freistellungsaufträge rechnerisch falsch auf mehrere Banken verteilt haben, so dass bei einer der anteilige Freistellungsauftrag nicht ausgeschöpft wurde

                und bei einer anderen Kapitalertragsteuer einbehalten wurde. Solche Verteilungsfehler lassen sich dann mit dem Antrag nach Zeile 5 ausgleichen.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  AW: Anlage KAP: Erklärung zur Kirchensteuerpflicht (2014)

                  Gut zu wissen, danke. Dass könnte bei mir in Zukunft auch noch mal der Fall werden.

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