Hallo,
ich bin gerade dabei für 2014 noch eine freiwillige Einkommenssteuererklärung fertig zu machen. Die Frist endet am 31.12.2018.
Das Hauptformular sollte ich wohl soweit richtig ausgefüllt haben, da habe ich nur die allgemeinen Angaben, Kontodaten und bei einer Frage mittendrin (52; 307) wo stand "eine Eintragung ist stets vorzunehmen" ausgefüllt, weil mich der Rest nicht betrift.
Bei der Anlage KAP hakt es aber gleich am Anfang bei Punkt 6. "Ich bin kirchensteuerpflichtig und habe Kapitalerträge erzielt, von denen Kapitalertragsteuer aber keine Kirchensteuer einbehalten wurde ."
Bei mir ist es nun so, dass ich 2014 kein Einkommen hatte und nur Kapitalerträge knapp über dem Freistellungsauftrag hatte. Ich habe recherchiert, dass ich kirchensteuerpflichtig ab 9000€ Einkommen bin. Allerdings werden die Kirchensteuern bei Kapitalerträgen ja erst seit 2015 automatisch abgeführt. Und 2014 hatte ich schätzungsweise ~110€ Kapitalertragssteuern bezahlt, bei denen dann halt keine Kirchensteuern abgezogen wurden.
Kann ich das Kästchen dann lehr lassen, oder bin ich grundsätzlich, technisch doch erst Mal kirchensteuerpflichtig, aufgrund meiner (angegebenen) Religionszugehörigkeit und dem geringen versteuerten Kapitalertrag?
Hintergrund: Ich hatte 2014 ein paar Aktien, darunter Vodafone, die ihr Amerika Geschäft an Verizon verkauft hatten und beim Tausch in Verizon Aktien wurde die volle Summe als Gewinn versteuert. Da es praktisch aber kein Gewinn ist, will ich jetzt mal versuchen mir die zu unrecht bezahlten Steuern zurück zu holen.
ich bin gerade dabei für 2014 noch eine freiwillige Einkommenssteuererklärung fertig zu machen. Die Frist endet am 31.12.2018.
Das Hauptformular sollte ich wohl soweit richtig ausgefüllt haben, da habe ich nur die allgemeinen Angaben, Kontodaten und bei einer Frage mittendrin (52; 307) wo stand "eine Eintragung ist stets vorzunehmen" ausgefüllt, weil mich der Rest nicht betrift.
Bei der Anlage KAP hakt es aber gleich am Anfang bei Punkt 6. "Ich bin kirchensteuerpflichtig und habe Kapitalerträge erzielt, von denen Kapitalertragsteuer aber keine Kirchensteuer einbehalten wurde ."
Bei mir ist es nun so, dass ich 2014 kein Einkommen hatte und nur Kapitalerträge knapp über dem Freistellungsauftrag hatte. Ich habe recherchiert, dass ich kirchensteuerpflichtig ab 9000€ Einkommen bin. Allerdings werden die Kirchensteuern bei Kapitalerträgen ja erst seit 2015 automatisch abgeführt. Und 2014 hatte ich schätzungsweise ~110€ Kapitalertragssteuern bezahlt, bei denen dann halt keine Kirchensteuern abgezogen wurden.
Kann ich das Kästchen dann lehr lassen, oder bin ich grundsätzlich, technisch doch erst Mal kirchensteuerpflichtig, aufgrund meiner (angegebenen) Religionszugehörigkeit und dem geringen versteuerten Kapitalertrag?
Hintergrund: Ich hatte 2014 ein paar Aktien, darunter Vodafone, die ihr Amerika Geschäft an Verizon verkauft hatten und beim Tausch in Verizon Aktien wurde die volle Summe als Gewinn versteuert. Da es praktisch aber kein Gewinn ist, will ich jetzt mal versuchen mir die zu unrecht bezahlten Steuern zurück zu holen.
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